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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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rme Besteuerung des Prädicats der Domherren und Capitularen. Die Königl. Herren Commissarien erklärten jedoch unter Bezug nahme auf §. 47, wie diese Prädikate weder von der Regierung ertheilt, noch zu deren Führung besondere Genehmigung der Regierung erfordert würde und die Znhabersolcher Prädikate nur nach ihrem mit der Stelle verbundenen Einkommen vernommen werden könnten. Die Deputation hat unter diesen Verhältnissen eine Be steuerung jener Pradicate um so weniger beantragen mögen, als nach von ihr eingezogcner Erkundigung dieselbe durch specielle Verordnungen bereits regulirt ist. Referent Bürgermeister Hübler: Ihre Deputation hat nun im zw eiten Bericht die Einschaltung der Worte: „auf ihr Ansuchen" nochmals empfohlen. Ehe ich aber zu dem Vor trage der Beschlüsse zu §. 48 der zweiten Kammer übergehe, Habe ich der Petition zu gedenken, welche in Folge der in dem Tarif V. aufgenommenen Herabsetzung der Kammerherr-Per sonalsteuer von 60 auf 40 Thlr. von einigen Königl. sächsischen Kammerjunkern, Herrn Karl Heinrich Sebastian v. Po- nickau und Gen., an die Ständeversammlung und zunächst an die diesseitige Kammer gebracht worden, worin sie bitten, daß auch ihnen Steuerermäßigung in der Maaße zu Thcil werden möge, daß ihre Personalsteuer, die bisher 30 Thlr. betragen, auf LOTHlr. herabgesetzt werde. Die Petition selbst lautet: Die gehorsamst unterzeichneten Königlichen Kammerjunker unterstellen der Begutachtung und Berücksichtigung der beiden hohen Kammern bei Berathung des Entwurfs über das Ge- werb- und Personalsteuergesetz folgendes ganz gehorsamstes Pe titum: Nachdem die Herren Regierungscommiffarien es alswün- schenswerth bezeichnet haben, daß die die Königl. Herren Kam- rnerherren treffende Personalsteuer, die zeither 60 Thlr. jährlich betragen, von nun an mit 40 Thlr. zu entrichten sein möchte, und diese einzelne Abweichung mit dem Umstande, daß außerdem hie unbesoldeten Kammerherren eine höhere Steuer zu bezah len haben würden, als die mit Gehalt versehenen, gerechtfertigt haben, so erleidet es keinen Zweifel, daß die Königl. Kammer junker ebenfalls eine dem Verhaltniß angemessene Steuerherab setzung zu beanspruchen sich veranlaßt finden, und zwar aus fol genden Gründen: 1) giebt es nach amtlichem Ausweis allerhöchstens zur Zeit noch 26 Königl. Kammerjunker; 2) soll dieses Prädicat, wie überhaupt die in frühern Zeiten wirklich stattgefundene Dienstleistung der gedachten Hofbeamten, laut Allerhöchsten Erlasses gänzlich aufhören; 3) befinden sich unter den oben aufgezählten in derLhat nur vier, welche noch ihren Gehalt aus der Königl. Civilliste beziehen; 4) hat der Gehalt der Königl. Kammerjunker in frühern Zeiten oftmals weniger als die Hälfte desjenigen Gehalts, wo mit die Kammerherren versehen, betragen, wiewohl dieses Ver- hältniß der Königl. Besoldung sich mehrmals in Rücksicht auf individuelle Umstände der Betheiligten geändert hat. Daher in Erwägung der obigen Gründe, da auch die ge nannte Hofcharge gänzlich eingehen soll, da ferner unter den Pe tenten viele von hohem Mer sich befinden, scheint das Petitum der Unterzeichneten, welches dahin geht: daß der jährliche Personalsteueransatz für die Königl. Kammerjunker von 30 Thlr. auf 20 Thlr. herabgesetzt werden möge, den Rücksichten der höchsten Billigkeit vollkommen zu ent sprechen. Referent Bürgermeister Hübler: Von der zweiten Kam mer ist inBezug auf §. 48 und den LarifK. Folgendes beschlossen worden: Die zweite Kammer hat, um diejenigen, welche eine akademische Würde blos ehrenhalber, mithin ohne ihr Ansuchen erhalten, den §. 47 gedachten Pradicatisten gleichzustellen, die ohne Ansuchen ein Prädicat von der Regierung erlangen, nach dem Anträge eines ihrer Mitglieder beschlössen: a. in der ständischen Schrift der Erwägung der Regierung anheim zugeben, ob bei einer ohne Ansuchen ehrenhalber ertheilten aka demischen Würde, ohne Unterschied, ob sie von einer inländischen oder ausländischen Akademie ertheilt sei, eine Besteuerung der selben überhaupt einzutreten habe. r>. Ferner hat sie, um das Titelsuchen in keiner Weise zu er leichtern, die im Tarif V. vorgeschlagenen, S. 118 des diessei tigen und S. 340 des jenseitigen Berichts ausgehobenen Er mäßigungen, auf Anrathen der Minorität ihrer Deputation, abgelehnt und an deren Stelle die zeither für dieselben bestan denen hohem Satze beibehalten. Referent Bürgermeister Hübler: Ihre Deputation giebt hierzu folgendes Gutachten: Was den Antrag in die Schrift ML. anlangt, so kann ihn die Deputation nur in so weit bevorworten, als er sich auf die bei der inländischen Universität erlangten Wür den beschränkt, da, ihrer Ansicht nach, akademische Würden, von auswärtigen Universitäten ertheilt, sei es auf Ansuchen geschehen oder nicht, der Besteuerung eben so zu unterliegen haben werden, wie dies bereits bei allen übrigen im Auslande auf oder ohne Ansuchen ertheilten Prädikaten der Fall ist, sobald die Geneh migung zu deren Führung im Jnlande bei der Regierung nach gesucht und von derselben ertheilt worden. Die Herren Commissarien sind hiermit einverstanden. Dem Beschlüsse zu b. dürfte nicht beizutreten sein. Die im Tarif B. von der Staatsregierung vorgeschlagenen Erhöhungen unb Ermäßigungen gehen von einem und dem selben Princip aus, von dem Princip der Bemessung des Steuersatzes nach dem mit dem Hradicat verknüpften Range. Hiernach ist der Grundsatz festgehalten worden, daß die un besoldeten, der Hofrangordnung angehörigen Beamten, mit alleiniger Ausnahme der Kammerherren, in der Isten Classe der Hofrangordnüng 120 Thlr. - - 2ten s s L 90 - — — - - 3ten s L s s 60 - - 4ten s -! s s 30 - - Sftn s s 20 -
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