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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Ermessen der Abschatzungsbehörde und in Hinsicht auf die Ver mögensumstände des Betheiligten ein augenfälliges Mißver hältnis so bleibt der ernannten Behörde nachgelassen, den be troffenen Abgabenpflichtigen in der vierten Unterabteilung zur Personalsteuer beizuziehen, für welchen Fall jedoch derselbe in den übrigen aufgeführten Unterabtheilungen der Personalsteuer, wie bei der Gewerbsteuer, frei bleibt. 2) Grundstücksbesitzer sind wegen des an ihrem Grund- eigenthume haftenden Rentencinkommens der Personalsteuer nicht unterworfen. 3) Ehefrauen, deren Ehemänner Gewerbsteuer oder Per sonalsteuer in einer der unter 1 aufgeführten Unterabtheilungen entrichten, haben wegen ihres wirklich eingebrachten Vermögens in der vierten Unterabtheilung keine Personalsteuer zu erlegen. 4) Abgabenpflichtige dieser Unterabtheilung sind mit der Angabe ihres Einkommens zu verschonen, wenn sie sich zu Er legung des höchsten Steuersatzes dieser Unterabtheilung von 100 Thlr. erbieten. Referent Bürgermeister Hübler: Zu §. 50 und Tarif v. hat in der ersten Columne Ihre Deputation Folgendes bemerkt: Die Deputation hat in Berücksichtigung der von ihr bei §. 43 vorgeschlagenen Erhöhung des Procentsatzes der Be steuerung der Beamten von — 15 Ngr. — auf— 20 Ngr. — eine gleichmäßigeErhöhungdes Procentsatzes bei der Besteuerung der Capitalisten im Tarif v. und eine dieser Erhöhung entspre chende Modisication der Steuersätze in der II. bis XIV. Classe Seite 122 ihres Berichts beantragt. Seiten der zweiten Kammer ist beschlossen worden: Ä. im ersten Satze des §. 50 die Worte: . „so bleibt Abgabenpflichtigen" mit den Worten zu vertauschen? ' „so ist der betroffene Abgabenpflichtige", um in dem angegebenen Falle die Anwendung des hohem Steuersatzes nicht blos nachgelassen, sondern vorgeschrieben zu sehen; b. am Schlüsse des dritten Satzes noch hinzuzufügen: „Ausgenommen ist auch hier der unter 1 gedachte Fall, für welchen die dort getroffenen Bestimmungen ein treten", um damit den Fall zu treffen, wo außerdem zwischen der Ge- werb- und Personalsteuer, die von dem unbedeutenden Gewerbs betriebe oder Amte des Mannes, und der Personalsteuer, welche von dem bedeutenden Vermögen der Frau zu entrichten sein würde, ein allzu großes MißverhälLniß hervortritt. ' Den Tarif v. hat die jenseitige Kammer ohneGin- nerung angenommen. Gegen die beiden vorgeschlagenen Zusätze zu §. 50 unter und b., mit denen sich auch die Herren Regierungscommissarien einverstanden erklären, geht der Deputation kein Bedenken bei.. V' - .... >1.24. Was aber den von jenseitiger Kammer unverändert ange nommenen Tarif 0. anlangt, so ist darüber Folgendes zu be merken: Der Gesetzentwurf hat sich bemüht, die Besteuerung der Rentiers im vorliegenden Tarif v. der Besteuerung der Beam ten möglichst anzunähern, und es ist dieser Maaßstab um so mehr zu billigen, da er als ein für die Capitalisten, den Besoldeten gegenüber, unter allen Umständen höchst billiger erscheint, wenn man erwägt, daß die Besteuerung des Einkommens der Letztem auf völlig klarer Berechnung, die der Erstem auf ihrer eigenen, nur approximativen und oft sehr mangelhaften Einschätzung be ruht. Hat man daher die von der Regierung §. 43 vorgeschlagene Besteuerungsermäßigung der Beamten — und darüber ist die jenseitige Kammer mit der unterzeichneten Deputation einver standen — als zu weit gehend angesehen und eine Modisication derselben beantragen zu müssen geglaubt, so ist es wohl eine ganz natürliche Folge, daß auch der Tarif v. einer entsprechen den Steigerung werde unterliegen müssen. Die unterzeichnete Deputation empfiehlt daher der verehrten Kammer zwar die An nahme des §. 50 mit den vorhin gedachten, von jenseitiger Kam mer beschlossenen beiden Einschaltungen unter a. und b., und desLarifsv., die Annahme des letztem jedoch mit der Erklärung, daß die Scala desselben nachMaaßgabe des künftigen definitiven Beschlusses beider Kammern über die Besteuerungsmodalität der Beamten eine der letztem sich nähernde Erhöhung zu erfah ren haben werde. Präsident v. Carlowitz: Es scheint nichts bemerkt wer den zu wollen, und so gehe ich zur Fragstellung über, und werde fünf Fragen zu stellen haben. Zuvörderst soll im ersten Satze des Paragraphen statt der Worte: „so bleibt — Abga benpflichtigen" der Satz gesetzt werden: „so ist der betroffene Abgabenpflichtige" und ich frage: ob dieKammer dem beitritt? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Am Schluffe des dritten Satzes soll hinzugefügt werden: „Ausgenommen ist auch hier der unter 1 gedachte Fall, für welchen die dort getroffenen Be stimmungen eintreten" und ich frage die Kammer: ob sic auch dies annehme? — Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Carlowitz: Nun werde ich die Frage auf §. 50 selbst mit den beschlossenen Erinnerungen stellen und frage: ob von der Kammer §.50 in dieser Weise angenommen wird? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Nun stelle ich eine Frage auf den Tarif 0. mit der Bemerkung, daß über die Erklärung noch eine besondere Frage gestellt werden wird. Ich frage die Kammer: ob sie den Tarifv. annehmen wolle? — Wird ein stimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und endlich hat die Deputa tion bemerkt, sie wünsche bei Annahme des Tarifs v. die Er klärung ausgesprochen zu sehen, daß die Scala desselben nach Maaßgabe des künftigen definitiven Beschlusses beider Kam mern über die Besteuernngsmodalität der Beamten eine der letzter« sich nähernde Erhöhung zu erfahren haben werde. 4
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