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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Prinz Johann: Wird nicht die Frage wegen des Tarifs Anter Bezugnahme auf Seite 523 des Berichts zu stellen sein? Referent Bürgermeister Hübler: Die Deputation ist al lerdings von der Ansicht ausgegangen, daß die fragliche Feststel lung nur dann erst möglich sein werde, wenn über die Scala der Beamtensteuer mit der jenseitigen Kammer Vereinigung statt gefunden. Vor der Hand waltet in dieser Beziehung, wie sich aus meinem Vortrage zu §. 43 ergeben, zwischen beiden Kammern noch eine sehr bedeutende Differenz ob. Präsident v. Carlowitz: Das war allerdings die Ansicht der Deputation. Königl.Commissarv. Ehrenstein: Ich wollte mir noch eine Bemerkung zu dem Anträge der geehrten Deputation er lauben, auch diesen Tarif in Übereinstimmung mit dem Tarif, der für die Besoldeten beantragt worden ist, zu erhöhen, weites konsequent sei, auch hierbei eine Erhöhung eintreten zu lassen, wenn die Steuer erhöht werde, nach welcher die andere analog angewendet werden soll. Indessen muß ich bemerken, daß, wie bisweilen anderwärts in der Finanzverwaltung, so auch gerade Lei der Besteuerung der Capitalisten 2 mal 2 nicht immer 4 macht, um deswillen nicht, weil der Capitalist bei Erhöhung des Tarifs sich nicht selten in eine niedrigere Classe stellt, und kaum der Steuerverwaltung immer ein Mittel geboten ist, ihn in die Classe zu setzen, in die er gehört, weil das Gesetz mit Recht eine billige Rücksicht auf die Capitalisten genommen wissen will, und so glaube ich, daß es rathsamer wäre, von der Erhöhung dieses Tarifs trotz der Erhöhung der Steuer bei den Besoldeten abzu sehen. Referent Bürgermeister Hübler: Da verläßt die Staats regierung freilich das Princip, was sie selbst im Entwürfe festge halten hat; denn vergleicht man die Beamtenscala mit der Scala im Tarif v., so unterliegt es keinem Zweifel, daß ein annähern des Verhältniß der letztem zu der erstem stattfindet.' Nachdem nun aber in beiden Kammern die Staatsdienerscala durch Er höhung derselben eine Veränderung erlitten, schien es nach dem eignen Princip der Staatsregierung nicht nur angemessen, son dern sogar nothwendig, auch eine Erhöhung der Scala für die Rentiers eintreten zu lassen. Die Deputation hat daher ganz im Sinne der Regierung diesen Vorschlag machen zu müssen geglaubt. Königl. Commissar v. Ehrensteinr Ich glaube nicht, daß die Regierung in Widerspruch mit ihrem Princip geräth. Sie hat die Besteuerung der Capitalisten annähernd an die Be steuerung der Staatsdiener vorgeschlagen, und glaubt, daß diese Annäherung noch zu erkennen ist, auch wenn keine Erhöhung des Tarifs eintritt. Die Erhöhung ist an und für sich auch so gering, daß dadurch das Verhältniß zur Besteuerung der Besol deten kaum eine wesentliche Alteration erleiden wird. Referent Bürgermeister Hübler: Ich muß dagegen be merken, daß auch die Deputation von etwas Anderem nicht spricht, als von einem nur annähernden Verhältnisse des Ta rifs v. zur künftigen Beamtenscala. Ein solches annäherndes Verhältniß würde aber gänzlich gestört sein, wenn man die Scala der Beamten mit 20 Neugroschen vom Hundert, die Scala der Rentiers mit 15 Neugroschen vom Hundert beginnen lassen wollte. Dazu liegt keine Veranlassung vor. Der Grund, den der Herr Regierungscommissar für seine Meinung an führte, daß die Besteuerung der Rentiers ja ohnedies eine so willkürliche sei, kann nur die Deputationsansicht unterstützen und dafür sprechen, daß der Maaßstab beider Scalen wenigstens ein annähernder sei. Ich habe der Kammer zu überlassen, ob sie den Vorschlag der Deputation annehmen will, den ich mei nerseits nur anempfehlen kann. Präsident v. Carlowitz: Es ist gezweifelt worden, wie von Seiten der Kammer das Deputationsgutachten zu verstehen sei. Dieser Zweifel ist durch die Erklärung des Herrn Referen ten gehoben, eine Erklärung, der ich mich angeschlossen habe. Man glaubte, sich definitiv nicht darüber äußern zu können, so lange die Staatsregierung sich nicht über die Scala wegen der Staatsdiener mit den Kammern geeinigt haben würde. Nur so sind die Worte: „so lange nicht u. s. w." zu verstehen. Ich gehe nun auf die Fragstellung zurück und frage, ob Sie mit Annahme dieses Tarifs die Erklärung verbinden wollen, daß die Scala desselben nach Maaßgabe des künftigen definitiven Beschlusses beider Kammern über die Besteuerungsmodalität der Beamten eine der letzter» sich nähernde Erhöhung zu erfahren haben werde. Ich frage: ob Sie in dieser Beziehung dem Deputationsgutach ten, über dessen Verständniß kein Zweifel mehr obwalten kann, beitreten? —Wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister Hübler: Fünfte Unterabtheilung. §. 51. Gewerbsgehülftn und Privatdkener. Gewerbsgehülfen und Personen, welche für Privatdienst leistungen gelohnt werden, oder ihnen gleich zu achten sind, ent richten die Personalsteuer nach dem unter L. beigefügten Tarif, oder, dafern sie sich daselbst nicht aufgeführt finden, analog nach einem für sie geeigneten Tarifsätze. Die im Tarif unter s.. enthaltenen Sätze gelten für große, die unter b. für Mittelstädte, die unter e. für kleine Städte und das platte Land. Referent Bürgermeister Hübler: Zu diesem Paragraphen bemerkt dieDeputation Folgendes in ihrem ersten Berichte: Zu Tarif L. hat die Deputation aus den Seite 123 ange gebenen Gründen a. die Steuersätze bei Bereiter, Haushofmeister, Bettmeister, Jä ger, Kutscher, Scharfrichter, Lodtengräber und Lodtengräber- gehülfe, jedoch nur als Maximalsätze zur Annahme empfohlen und unter Zustimmung der Königlichen Herren Commissarien folgende Minimalsätze hinzugefügt: 2 Thlr. bis 4 Thlr. — Lei Bereiter, Haushofmeister,
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