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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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M. mit diesen Veränderungen und unter Berichtigung des diesseits 5ud L. gerügten Druckfehlers den Tarif L. annchmen. Präsident v. Carlowitz: Zuerst hat die Deputation bei mehrer» der im Tarif benannten Steuersätze Minimalsatze hin zuzufügen beantragt, und zwar: „2 Thlr. — 4 Thlr. bei Berei ter, Haushofmeister, ITHlr. — 4Thlr. bei Bettmeister, LONgr. — 1 Thlr. 10 Ngr. bei Jäger, 20 Ngr. — 1 Thlr. bei Kutscher, 4Lhlr. — 6 Thlr. bei Scharfrichter unter 2 Thlr. — 3 Thlr. bei Lvdtengräber unter a., 15 Ngr..— ITHlr. beiKodtengräber- gehülfe unter s." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Th eil des Deputationsgutachtens beitritt? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Dann soll die Steuer des Grenz schützen, wenn er zugleich Sager ist, von 1 Thlr. 10 Ngr. auf 20Ngr. ermäßigt werden. Genehmigt die Kammer auch dieses? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitzr Weiter frage ich: Will die Kam mer die Herumkräger von Zeitschriften auf eigne Rechnung aus Tarif L. in den Tarifs. !II. versetzen und dort bei Bücherver leiher die Worte: „wie Herumträger von Zeitschriften auf eigne Rechnung"hinzufügen? - Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitzr Will die Kammer, frage ich weiter, den Kleinknecht und den Weinschröter nicht besonders versteuern, sondern bei Ersterem auf: „Enke", bei Letzterem auf: „Schröter"verweisen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Will die Kammer die in den Tarifs, gehörige Stuhlfrau aus Tarifs, ausscheiden lassen? — Wird einstimmig bejaht- Präsident v. Carlowitzr Auf Entfernung des Druckfeh lers stelle ich keine besondere Frage; es genügt, darauf aufmerk sam gemacht zu haben. Sodann frage ich: Will die Kammer bei der 2. Position: „Arbeiter" vor: „2 Thlr." und beider 3. Position vor: „ITHlr. 15 Ngr." das Wörtchen: „über" ein schalten?— Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitzr Will die Kammer bei der 4. Position die Stelle: „wenn er unter 1 Thlr. 15 Ngr. beträgt", mit den Worten vertauschen: „wenn er 1 Thlr. 15 Ngr. und darunter beträgt? — Wird ebenfalls einstimmigbejaht. Präsident v. Carlowitzr Ferner frage ich: Soll der Mi- nimalsatz für Buchhalter und Factore, um sie mit den Minimal sätzen für Kaufleute und Fabrikanten und mit dem Beamten tarif mehr in Einklang zu bringen, von 4 auf 2 Thlr. ermäßigt werden? —Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz:. Weiter: Soll der Steuersatz für Hausmann bei Privatpersonen an 15 Ngr., da dergleichen Dienste mitunter einträglich sind, einen Maximalsatz von 1 Thlr. erhal ten?—Wird einstimmig beschlossen. Präsident v. Carlowitz: Soll dem Steuersätze für Por tier bei Herrschaften an 1 Thlr. aus gleichem Grunde ein Maxi malsatz von 2 Thlr. beigefügt werden? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Sollen hinter den Worten: „bei Herrschaften" die Worte: „und in Gasthöfen" eingeschaltet wer den? —Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Soll der Satz für Todtengrä- ber in kleinen Städten und auf dem platten Lande, da diese Leute in der Regel eine bessere Einnahme, als Tagelöhner haben, einen Maximalsatz von 10 Ngr. hinzugefügt erhalten? — Wird ein stimmigbejaht. Präsident v. Carlo wi tz: Soll der für Dienst-, Lauf- und Aufwartemädchen angenommene Collectivsatz von 5 Ngr. abge- lehntj und zwar Lauf- und Aufwartemädchen mit einem Satze von 5 Ngr. in den Tarif ekngereiht, der Satz für Dienstmädchen aber, in deren Categorie die Haus-, Stuben- und Küchenmägde gehören, auf den bisherigen von 10 Ngr. erhöht werden? — Wird einstimmig beschlossen. Präsident v. Carlowitz? Ferner: ob der Steuersatz der Gouvernante von 1 Thlr. in Betracht des mit dieser Function bisweilen verknüpften, nicht ganz unbedeutenden Einkommens als Maximalsatz den von 2 Thlr. erhalten soll? — Wird ein stimmigbejaht. Präsident v. Carlowitz: Und ob der Satz für Gemeinde diener auf dem Lande, wegen der Geringfügigkeit des Einkom mens .derselben, von 10 Ngr. auf 5 Ngr. herabzusctzen ist? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Ferner frage ich: ob Sie mit diesen jetzt beschlossenen Veränderungen -en Tarif L. annehmen wollen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und endlich frage ich noch: ob Sie §. 51 des Gesetzes annehmen? — Wird einstimmig be jaht. Referent Bürgermeister Hübler: 8.52. Erläuterungen. 1) Wenn ein Steuerpflichtiger dieser Unterabtheilung von seiner Dienstleistung ein festes jährliches Einkommen bezieht, welches, mit Rücksicht auf die Personalsteuer erster Unterabthei lung, den ihn treffenden Tarifsatz als unverhaltnißmäßig er scheinen läßt, so bleibt der Abschätzungsbehörde die Besteuerung in gegenwärtiger Unterabtheilung nach Höhe des für die erste Unterabtheilung bestehenden Besteuerungsmaaßstabs nachge lassen. 2) Der Vernehmung mit Gewerbsteuer und mit Personal steuer fünfter Unterabtheilung kann Niemand gleichzeitig unter liegen. Wer in Folge seines Erwerbs beiden Steuercategorien an gehört, ist nur in derjenigen beizuziehen, in welcher er den höher» Beitrag zu entrichten hat, oder bei gleicher Höhe der beiderseiti gen Sätze mit der Gewerbsteuer.
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