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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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wegen besonderer Wichtigkeit oder Schwierigkeit der Abschätzung nach dem Ermessen der Ortscommission erfor derlich ist, hat dieselbe einen oder mehrere auswärtige Sachverständige zuzuziehen. Die Zuziehung von Sachverständigen bei freier Ein schätzung nach denTarifen III., 6. undL. ist derDrts- abschätzungscommission nachgelassen." Referent Bürgermeister Hübler: Ihre Deputation äußert sich im zw eiten Bericht hierüber folgendermaaßen: Die Unterzeichneten, materiell, wie Seite97 ihres Berichts umständlich auseinandergesetzt worden, mit dem jenseitigen Kammerbeschlusse vollständig einverstanden und von der Noth- wendigkeit der bisher mit so glücklichem Erfolge benutzten Zu ziehung Sachverständiger bei Abschätzung des Fabrikstandes in den Districtscommissionen überzeugt, hatten den auch von ihnen ursprünglich beschlossenen Antrag der Anordnung einer solchen Zuziehung im Gesetze selbst nur aus Rücksicht für die Seite 99 ihres Berichts entgegengestellten Bedenken der Herren Regie- rungscommissarien aufgegeben und auf den zu tz. 24 gestellten Antrag einer solchen Anordnung im Verwaltungswege sich be schränkt. Da indeß über jene kommissarische Bedenken nunmehr Einigung mit jenseitiger Kammer stattgefunden, so kann die Deputation die Annahme des Zusatzes in seiner ersten Hälfte, als dem Sachverhättniß allenthalben entsprechend, der verehrten Kammernurempfehlen. Was die zweite Hälfte des Zusatzes von den Worten: „die Zuziehung von Sachverständigen nachge ¬ lassen" betrifft, so erscheint die Fassung, in so fern sie sich auf die Ab schätzung nach den Tarifen III., 6. und L. beschränkt, etwas zu eng und deren Ausdehnung auf die übrigen Unterabtheilun- gen wünschenswerth. Im Emverständniß mit den Königlichen Herren Commissarien beantragt daher die Deputation folgende veränderte Fassung dieses Schlußsatzes: „Die Zuziehung von Sachverständigen bei allen übri gen freien Abschätzungen ist der Ortsabschätzungscom mission nachgelassen." Sie empfiehlt daher die Annahme des §. 55 mit der von jenseitiger Kammer beschlossenen Weglassung zu 8. die Annahme der ersten Halste des Zusatzes; zu b. die des Schlußsatzes nach der vorbemerkten veränderten. Re daction und nimmt, in so fern die verehrte Kammer dem beitritt, den von ihr zu §. 24 gestellten Antrag als nunmehr erledigt zurück. Präsidentv-Carlowitz: Es scheint, als ob nichts be merkt werden wolle. Ich gehe daher zur Fragstellung über. Zuvörderst ist beantragt worden, das Wörtchen: „und" auf der vorletzten Zeile des Paragraphen in Wegfall zu bringen. Ich frage die Kammer: ob sie dem beitritt? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Dann werde ich fragen: ob die Kammer den Zusatz, wie er von der zweiten Kammer be liebt worden ist, jedoch zur Zeit nur bis zu den Worten: „Sachverständige zuzuziehen" S. 542, nach dem Gutachten der Deputation annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Was den letzten Satz anlangt, so giebt die Deputation demselben eine andere Fassung und zwar folgende: „die Zuziehung von Sachverständigen bei allen übrigen freien Abschätzungen ist der Ortsabschatzungscom mission nachgelassen." Ich frage also: ob Sie diese von der Deputation beantragte Fassung annehmen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun werde ich die Frage auf den Paragraphen selbst stellen: ob Sie ihnin derjetzt von Ihnen modisicirten Weise annehmen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und ich bemerke schließlich, daß sich nun der Antrag zu tz. 24 hiermit erledigt. Referent Bürgermeister Hübler: 56. d) Kreisabschätzungscommissionm. Zur Prüfung der für die Fabricanten (vergl. ß.24^.) aus geworfenen Steuerbeiträge besteht innerhalb jedes Steuerkreises eine Kreisabschätzungscommission, welche aus dem jedesmaligen Kreissteuerrathe und einem von Unserm Ministerium des In nern deshalb beauftragten Beamten dieses Werwaltungsdepar- tements gebildet wird, und zu dem ihr übertragenen Geschäfte noch andere sachverständige Personen zuzuziehen ermächtigt ist. Referent Bürgermeister Hübler: Ihre Deputation hat nichts hierbei zu bemerken gehabt, von der jenseitigen Kam mer ist aber eine Abänderung beschlossen worden: Auf Anrathen ihrer Deputation und mit Zustimmung der Königlichen Herren Commissarien hat die zweite Kammer die fakultative Bestimmung dieses Paragraphen hinsichtlich der Zu ziehung Sachverständiger bei den Kreisabschätzungscommissio nen in eine präceptive für erforderlich geachtet und deshalb die Worte am Schlüsse des Paragraphen: „und zu dem ihr übertragenen Geschäfte noch andere sachverständige Personen zuzuziehen ermächtigt ist", durch die Worte: „und zu der ihr übertragenen Schätzung noch andere sachverständige Personen zuzuziehen hat" zu vertauschen beschlossen. Der zweite Bericht der Deputation sagt hierüber: Bei dem hohen Werthe, der von den Mitgliedern des Fa brikstandes auf eine Betheiligung desselben bei Prüfung der un ter ihrer Zuziehung bereits ausgeworfenen Beiträge in den Kreisabschätzungscommissivnen gelegt worden, findet die Depu tation keinen Grund, der vorgefchlagenen, auch von den Herren Regierungscommissarien gebilligten Aenderung ihre Zustim mung zu versagen, und empfiehlt daher die Annahme des Para graphen mit der fraglichen Abänderung- Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob Sie nachAn- rathen der Deputation dem Schluffe des Paragraphen folgende Fassung geben wollen: „und zu der ihr übertragenen Schätzung noch andere sachverständige Personen zuzuziehen hat."? Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich: ob Sie
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