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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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sich scheint mir höchst zweckmäßig; sie bringt eine Erleichterung in die ganze Regie, gewährt der Staatskasse einen wesentlichen Schutz und entfernt zugleich tzom Haufe des Diensiherrn rc. Un annehmlichkeiten, denen er bei der Saumseligkeit seiner Unter gebenen sich häufig ausgesetzt sehen würde, liegt also in dieser Beziehung selbst in seinem Interesse. Die Mühe des Verlags, welche die Dienstherrschaften und Fabrikherren rc. dabei haben, ist doch nur eine geringe zu nennen und kann hiebei wohl nicht in die Waagschaale gelegt werden. v. Heynitz: Zur Widerlegung bitte ich um's Wort. Es handelt sich nicht von der kleinen Mühe, welche die Dienstherr schäften dadurch haben, sondern darum, ob sie überhaupt die Per- sonalsteuer übertragen sollen oder nicht. Auf dem Lande ist cs eine ganz vergebliche Mühe, den Dienstleuten das klar zu machen, daß sie eine Abgabe zu geben haben, wenn sie nicht von ihnen selbst verlangt wird. Sie sehen die Sache so an, daß derjenige, von dem die Steuer verlangt wird, sie auch wirklich zu geben habe; mithin würden hier die Dienstbotenglauben, daß vonihnen verlangt werde, was man von ihnen mchtzu verlangen habe; und somit wird das ganze Verhältniß gestört. Wenn es sich um die bloße Mühe handelte, würde ich den Antrag nicht machen. Meine Ansicht ist die, daß, wenn Regierung und Stände die Ansicht haben, daß die Dienstboten Personalabgaben zu geben haben, auch ein Modus eingeschlagen werden müsse, wo diese Abgabe die Dienstboten auch wirklich zahlen und nicht die Herrschaft. Ich weiß wohl, daß einzelne Herrschaften die Abgabe für ihre Dienstboten, wenn sie z. B. mit denselben besonders zufrieden sind, freiwillig geben. Dem will ich auch nicht mtgegentreten, ich finde es vielmehr in vielen Fällen für gut und angemessen; aber ich will nur nicht, daß die Dienstherrschaften diese Abgabe wider Willen auch für Dienstboten, mit denen sie nicht einmal zufrieden sind, geben sollen. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist dieser Zusatz nicht in das Gesetz ausgenommen worden, weil man Seiten der Regie rung geglaubt hat, es gehöre die diesfallsige Vorschrift mehr der Verordnung an; da aber der Gegenstand zur Sprache ge kommen ist, so hat das Ministerium geglaubt, sich mit dem Vorschläge der Deputation vollständig einverstanden erklären zu können. Es ist nicht zu leugnen, daß es eine große Ver einfachung bei der Erhebung der Steuer ist, wenn diese Ver bindlichkeit hier ausgenommen wird. Es ist aber auch noch eine andere Rücksicht, die dabei in's Auge zu fassen ist. Wenn dem Dienstboten unmittelbar sein Steuerbeitrag notificirt wird und er bleibt damit in Rückstand, so können Fälle vorkommen, daß, ohne Wissen des Dienstherrn, dem Dienstboten Exemtion eingelegt wird. Es würde das jedenfalls zu manchen unan genehmen Conflicten führen. Uebrigms sind die Fälle, wo der Dienstbvte die Steuer selbst entrichtet, wohl nur selten; wenigstens so weit meine Erfahrungen reichen, zahlt in der Regel der Dienstherr diese Steuer, und wird sie auch ferner zahlen, selbst wenn eins veränderte Einrichtung getroffen würde. Za, es ist mir von mehrsm Gutsbesitzern versichert worden, daß die SteuersrMchtMg sst Gegenstand der Wer- Z. 24. Handlung bei Annahme der Dienstboten ist, und zwar so, daß entweder derDienstherr die Steuer zahlt, oder das.Lohn erhöht wird. Ts ist leider beinahe nicht möglich und ausführbar, den Dienstboten unmittelbar zur Steuer anzuziehcn; denn sie wird in der Regel auf diese oder jene -Weise den Dienstherr« treffen. Z'ch gebe zu, daß das von Herrn v. Heynitz ange- deutete Mißtrauen möglicherweise hervortreten kann; indessen sind dies doch wohl nur seltenere Fälle. Daß eine Steuer den Dienstboten gesetzlich obliegt, ist ziemlich bekannt im Lande, und ein etwaiges Mißtrauen wird man leicht beseitigen können. Secretair v. Wiede r m ann: Der Herr Staatsministcr hat mich dessen überhoben, was ich sagen wollte, indem er zugab, daß es auch in Städten nur seltene Fälle seien, wo der Dienstherr nicht die Steuer zahlte. v. Heynitz: Zur Erwiderung wollte ich darauf aufmerks sam machen, daß es auch auf dem Lande Fälle giebt, wo äußerst unbemittelte Leuts Dienstboten haben, und wo es sehr drückend sein würde, wenn derDienstherr dieSteuer geben müßte, der am Ende weniger hat, als der Dienstboten Präsident v. Carlowitz: Will nun der Referent das Schlußwort ergreifen? Referent Bürgermeister Hübler: Zch habe nur auf die letzte Aeußerung zu erwidern, daß ich mir eine Verlegenheit für den Dienstherr» in diesem Falle nicht denken kann. Die Gesetze soll und muß einJeder kennen. Auch bei dem Gesinde darf mit vollem Rechte angenommen werden, daß ihm die fragliche Steuer und die Verpflichtung zu ihrer Abführung aus eignen Mitteln nicht unbekannt geblieben. Sonach wird es in der Hand des Dienstherrn liegen, bei der Miethung sich mit dem Dienstboten darüber zu vereinigen, in so fern er es nicht angemessen findet, die Steuer für seine Dienstleute zu übertragen. Präsident v. Carlowitz: Das Sachverhältniß ist fol gendes. Im neuen Entwürfe ist der betreffende Satz wegge lassen worden. Aus dieser Weglassung folgt aber keineswegs unbedingt, daß die Regierung ein entschieden entgegengesetztes Verfahren verfolgen wolle, vielmehr kann darin auch nur so viel liegen, daß sie, was sie bis jetzt geübt hat, auch ferner üben wolle, obschon sie es nicht für einen Gegenstand ansehe, der in das Gesetz gehöre, vielmehr sich Vorbehalte, diesem Grund sätze auf administrativem Wege seine Anwendung zu sichern. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, (und ich habe in der Erklärung des Herrn Staatsministers die Bestätigung meiner Ansicht gesunden) rechtfertigt sich formell der Antrag des Herrn v. Heynitz vollkommen. Wenn also das Deputationsgutachten abgelehnt wird, würde immer noch eine Frage auf den Antrag des Herrn v. Heynitz zu stellen sein. Denn würde dieser An trag angenommen, so würde das einzuschlagende Verfahren der Staatsregierung bestimmt vorgezeichnet werden, wahrend sie durch bloße Ablehnung desDeputatwnsgutachtens das, was nicht mehr Gegenstand des Gesetzes ist, auf dem Wege derKer- ordnung immer noch durchführen kann. Liegt hierin auch schon ein Fingerzeig für die Fragstellung, so bleibt mir nur übrig, L
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