Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^wenigen Fallen hat es sich entschließen müssen, von Privaten etwas Wein zuzukaufen. Bekanntlich ist es aus national- wirthschastlichen Rücksichten wichtig, daß der Staatsfiscus in dem Besitz seiner Weinberge bleibe, da sie jetzt in vorzüglich gutem Culturzustande sind und den übrigen Weinbauern zum Beispiele dienen können. Weinberge sind aber mit Nutzen nicht zu bewirthschasten und gewähren nur einen sehr mäßigen Ertrag, wenn nicht damit eine Kellerei verbunden ist; die Kel lerei erfordert aber ein gewisses Weinquantum, welches ihr jährlich zufließen muß, um den Verkauf regelmäßig fortführen zu können. Es ist durchaus nicht die Absicht des Ministeriums, ausländische Weine zu kaufen, und wenn einmal vor eini gen Jahren ein solcher Ausnahmefall stattgefunden, so hat das Ministerium für die Zukunft solche Einkäufe abgestellt. Da gegen kann das Ministerium es nicht aufgeben, in Weinjahren, in welchen das etatmäßige Quantum nicht erreicht wird, von inländischen Weinbergsbesitzern, um das Etatquantum zu er füllen, Most zu kaufen, und wird sich dazu nie entschließen, darauf zu verzichten, um so weniger, als es, wie der Bericht sehr vollständig dargelegt hat, sich hier in seinem vollen Rechte befindet. Za ich muß hinzufügen, daß diese Einrichtung der Mehrzahl der Weinbergsbesitzer sehr erwünscht ist, da es ihnen sehr lieb ist, nicht lediglich von den Preisbestimmungen eines Theils der hiesigen Weinhändler abzuhängen. Bürgermeister Hübler: Nach Prüfung der ofsiciellen Unterlagen, wie sie uns die geehrte Deputation mitgetheilt hat, bin ich außer Stande, für die Beschwerdeführer mich zu ver wenden, muß vielmehr dem Deputationsgutachten beitreten. So lange man aus finanziellen und den noch weit höher stehen den staatswirthschaftlichen Rücksichten die Beibehaltung der hier fraglichen Weinberge wünschen muß, — und in beiden Kammern ist bisher wenigstens kein Zweifel darüber gewesen — wird man sich auch für den Fortbestand der Domanial- kellerei in ihrem dermaligen Umfange aussprechen müssen. Thut man dies, so wird es aber eben so nothwendig sein, um nicht den Fortbestand des Instituts zu gefährden und seinen Credit auf's Spiel zu setzen, in den von der Regierung bezeich neten Ausnahmefällen — und von solchen ist jetzt nur noch die Rede — den Einkauf von inländischen Weinen zu gestatten. Gründe des Rechts, die dagegen sprächen, sind von den Peten ten nicht angezogen worden; sie selbst gestehen vielmehr, daß sie auf dem Rechtswege schwerlich ihren Antrag durchzuführen nm Stande sein würden. Sie beziehen sich deshalb nur auf Gründe der Billigkeit, die sich lediglich darauf beschränken, daß durch den Verkauf in der Kellerei ihr pecuniäres Interesse geschmälert werde. Wie weit dies der Fall, muß ich dahinge stellt sein lassen; aber wenn es auch wirklich der Fall wäre, würde dem Interesse der Petenten ein ungleich höheres ent gegentreten, das Interesse der sächsischen Weinbergsbesitzer und Weinbauer, namentlich derjenigen unter ihnen, — und es ist dies ein sehr großer Therl, — die der ärmern Volksclaffe angchören. In dem Interesse dieser, die in der Domanial- kellerer von Zeit zu Zeit die willkommene Quelle eines sichern Absatzes finden, liegt es offenbar, die Kellerei in der bisherigen Maaße fortbestehen zu lassen; ihr Interesse ist aber so groß, daß sie, wie ich höre, in Folge der vorliegenden Beschwerde eben im Begriff stehen, dasselbe in einer Petition bei der Stände versammlung geltend zu machen und deren Verwendung in Anspruch zu nehmen, daß derFortbestand derDomanialkellerei keine Störung erleide. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich muß mich ebenfalls den Ansichten, welche der Herr Bürgermeister Hübler ausgesprochen hat, anschließen. Der Rechtspunkt ist wohl vollkommen ausgemittelt und in dieser Beziehung scheinen die Petenten keinen Widerspruch erheben zu können. Was die Billigkeitbetrifft, so muß ich allerdings erklären, daß ich mich nicht damit einverstehen würde, wenn die StaatSregierung ge werbliche Unternehmungen betreiben wollte, welche einzelnen Gewerbtreibenden zum Nachtheil gereichten. Das ist aber, wie vom Herrn Staatsminister eröffnet worden ist, durchaus nicht die Absicht der Regierung, und was die Verletzung des Privatinteresses der Petenten betrifft, so glaube ich, ist, wenn eine solche in der fraglichen Anstalt gefunden werden könnte, auch hierin durch den feststehenden Etat eine billige Grenze ge steckt. Ich muß mich daher ebenfalls für das Deputations gutachten aussprechen. v. Criegern: Auch ich schließe mich den ausgesproche nen Ansichten vollkommen an, habe aber noch hinzuzufügen, daß ich besonders mit Freuden vernommen habe, daß der Herr Stüatsminister erklärt hat, wie durchaus nicht die Absicht da hin gerichtet sei, ausländische Weine fernerweit für die Kellerei im Kuffenhause einzukaufen und daselbst zum Vertrieb zu brin gen. Ich glaube, es liegt für den inländischen Weinbauer ein wesentlich wichtiges Interesse darin, daß ein Ort vorhan den ist, wo mit völliger Sicherheit darauf zu rechnen sein wird, daß man stets ächte, im Inlands erbaute Weine, unvermischt — ich will nicht sagen unverfälscht, denn es kann auch andere Mischungen geben — bekommen kann. Ich bin zu wenig Kenner der Behandlungsart, um beurtheilen zu können, ob es nicht in einzelnen Fällen nöthig ist, auch einmal ausländische Weine zur Auffüllung und sonstigen Pflege des jungen Wei nes zu benutzen, aber wichtig scheint es mir, daß dies thun- lichst vermieden werde,und daß ausländische Weine im Kuffen- haus nicht verkauft werden sollen. Um so mehr stimme ich daher dem Deputationsgutachten mit vollkommenster Ueber- zeugung bei. Präsident v. Carlo witz: Wenn nichts weiter erwähnt wird, so werde, ich dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent v. Metz sch: Ich könnte auf das Schlußwort verzichten, da gegen das Deputationsgutachten nichts erinnert worden ist, und ich erlaube mir daher nur die Bemerkung, daß auch ich auf Privatwege vernommen, wie mehrere Privat- weinbergsbesttzer damit umgehen, bei der Ständeversamm-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder