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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Königlichen Commissar bei den ständischen Verhandlungen in der §. 137. g. der provisorischen Landtagsordnung bezeichneten Maaße. - Präsident v. Carlowitz: Es ist blos an die erste Kammer gelangt; die zweite Kammer hat wahrscheinlich eine ähnliche Mittheilung bekommen und es wird daher zu den Acten zu resolviren sein. Genehmigt die Kammer diesen Vor schlag? — Er wird einstimmig genehmigt. 16. Das hohe Gesammtministerium übersendet ein aus dem Nachlasse des Kreisdirectors v. Gersdorf an das Ministe rium des Innern ekngesendetes, zeither beim hohen Gesammt ministerium verwahrlich beigelegtes Packet Schlüssel zu dem eisernen Kasten, worin die Verfassungsurkunde nebst Unter lagen und Medaillen sich befinden. Präsident v. Carlowitz: Ich habe das Packet be reits erhalten und die Schlüssel in Verwahrung genommen. Es würde blos zu den Acten zu resolviren sein. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja. 17. Petition der Deutsch-Katholiken in Dresden, Franz Wigard und 136 Genannte, in Betreff der bürgerlichen und politischen Anerkennung der sächsischen Deutsch-Katholiken als Kirchengemeinde. Präsident v. Carlowitz: Es dürfte jetzt wohl kaum nöthig sein, diese Petition auch nur im Auszuge Ihnen mitzu- theilen, da über die Resolution wohl kein Zweifel vorliegen kann. Sie ist an die betreffende Deputation zu verweisen, zur Zeit an die erste Deputation. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Er wird ebenfalls allgemein genehmigt. 18. Petition des Buchdruckereibesitzers Friedrich August Engelmann zu Marienberg, die Einführung eines Eheunter richts im Königreiche Sachsen betreffend, in 146 Exemplaren zur Vertheilung. Präsident v. Carlowitz: Es wird Ihnen, meine Herren, die Petition, da sie gedruckt an die Mitglieder beider Kam mern gelangt ist, bereits vorgelegen haben. Sie war aber mittelst Schreibens an mich, also zunächst an die erste Kammer gekommen, und es ist schon der Aufschrift der Petition zufolge kein Zweifel darüber, daß, wenn wir ihr überhaupt uns an nehmen wollen, sie zuerst in der ersten Kammer zu berathen sein würde. Bei dieser Gelegenheit glaube ich aber Sie an den Beschluß erinnern zu müssen, den wir in Betreff der Petitionen von Nichtständen eingebracht auf einem frühem Landtage ge faßt haben, einen Beschluß, an welchem wir um so mehr fest halten möchten, als Inhalts des Entwurfs der neuen Landtags ordnung die hohe Staatsregierung sich demselben ebenfalls an geschlossenhat. Dieser Beschluß kam darauf hinaus, daß, wenn eine Eingabe von Auswärtigen, also nicht Stasidemitgliedem, an die Kammer gelangt, es zur Berathung solcher Petitionen nöthig ist, daß das eine oder andere Ständemitglied sich der selben annimmt, sie zu der seinigen macht. Damit sich kein Kammermitglied mit einem solchen Anträge übereile, so ward 1. I. die Kammerpraxis adoptirt, eine solche Petition acht Tage lang in der Canzlei auszulegen. Nimmt sich immittelst kein Kam mermitglied der Petition, sei es nun im Allgemeinen oder auch nur in einem einzelnen Theile derselben, an, so ist dieselbe als zurückgewiesen anzusehen und nur, wenn sie an die Stände versammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die zweite Kammer abzugeben. Ich schlage daher vor, auch diese Petition acht Tage lang in der Canzlei der Kammer auszulegen, da fern sich nicht ein oder das andereKammermitgliedentschließen sollte, sie sofort zu der seinigen zu machen. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag?— Er wird einstimmig an genommen. 19. Petition des Handelsvorstands zu Leipzig, Johann Christian Dürbig und Genossen, um Einleitung von Verhand lungen unter den deutschen oder doch Zollvereins-Staaten zn Erlangung eines gemeinschaftlichen Wechselrechts, nebst beige fügter „Denkschrift zu Beförderung des Wunsches nach einem gemeinsamen deutschen Wechselrecht" in 49 Exemplaren zur Vertheilung. Präsident v. Carlowitz: Diese Eingabe des Han delsvorstandes ist ausschließend an die erste Kammer der säch sischen Ständeversammlung gerichtet. Ich habe sie aus Man gel an Zeit nur flüchtig einsehen können, kann aber doch so viel sagen, daß, da der Antrag des Handelsvorstandes bereits von der jenseitigen Zwischendeputation Berücksichtigung gefunden, eine ähnliche Berücksichtigung auch von unserer Zwischendepu tation gewünscht wird. Diese Petition würde daher an die zur Berathung der Wechselordnung niedergesetzte Zwischende putation zu überweisen und die Deputation zu beauftragen sein, sich bei ihrem künftigen über diesen Gegenstand zu er stattenden Vortrag darauf mit zu beziehen. Prinz Johann: Ich bemerke, daß die Deputation die sen Gegenstand bereits in Erwägung gezogen hat und sich in ihrem Berichte eine darauf bezügliche Stelle befindet. Domherr v. Günther: Ich bestätige, daß das, was der Handelsvvrstand wünscht, in so weit bereits geschehen ist, als dieFrage, ob ein allgemeines Wechselrecht in dem gewünsch ten Maaße beantragt werden könne, von der Zwischendeputa tion bereits berücksichtigt worden. Präsident v. Carlowitz: Da würde also die Ar beit für die Zwischendeputation nur eine sehr einfache sein. Ich frage: ob die Kammer diese Petition meinem Vorschläge gemäß der Zwischendeputation für die Wechselordnung zuwei sen wolle? — Dies wird einstimmig genehmigt. 20. Der Stadtrath zu Hain bittet, unter Beziehung auf eine beim Landtage 18ZZ angebrachte — damals zurückgewie sene — Beschwerde, um Vermittelung, daß die Stadt Hain von Eintritt der.neuen Steuerverfassung an gegen Jnnenlassung der Steuerentschädigung von Abentrichtung der sogenannten Jah resrenten befreit werde? 2*
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