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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Ferner wird in dem erster« Katechismus Sekte 69 ausdrücklich Folgendes behauptet: „Keine andere christliche Gemeinde kann ein Wunder aufweisen, welches Gott zum Zeugniß der Heiligkeit seiner Mitglieder gewirkt hätte. Keine alsokannbehaup- ten, daß eines ihrer Mitglieder heilig geworden, und deswegen kann keine behaupten, daß sie heilig sei." Ich verkenne nicht die Vermischung canonischer und moralischer Hei ligkeit, welche hier zu Grunde liegt. Allein die Argumentation, welche aus dieser Begriffsverwechselung hervorgeht, ist doch jedenfalls sehr beleidigend für jede andere Kirche. Denn Seite 277 heißt es ausdrücklich: „Es solle als Bedingung des Ablasses erforderlich sein, daß man sieben Mal das Vaterunser, den eng lischen Gruß und ein Mal den Glauben auf die Meinung der katholischen Kirche bete. Diese Meinung ist, die Ausbreitung -er katholischen Kirche, Ausrottung der Ketzereien und Vereinigung der christlichen Fürsten von Gott zu erbitten." Es ist bekannt, daß das Königreich Hannover erst neuerlich in die inner» Angelegenheiten der katholischen Kirche durch Confisca- tion des Katechismus des Jesuiten Canisius eingegriffen hat. Ich stelle nicht einen solchen Antrag, weil dies allerdings eine starke Maaßregel ist; ich will aber nur dadurch die Nothwendig- keit beweisen, daß von Seiten des Cultusministeriums auch auf dieLehrbücher der katholischen Kirche sorgfältkgeWachsamkeit zu halten sei. Eine zweite Lhatsache bezieht sich auf den Cultus. Der Cultus ist. jedenfalls innere Sache, in welche einzugreifen mir nicht einfällt, die aber gleichwohl andernKirchen nicht gleich gültig sein kann. Nämlich es existirt eine Art katholisch-litur gischer Festkalender unter dem Titel: „Direktorium «llvini olllcü ue 8. 8. Uissue 8uvrikoü prout ex uuclientiu 8mi. kapss nostri I.eouis XII. 6ie 25. Xov. 1823 pro reguo Laxomas proäüt et ap- xrodatum kuit. kro rmuv (ükristi 1845. lussu et uuctoritute Kevereuäissiwi so Illustrissimi Dowim Domini krsncisei Duurentii Nuuermuim, Dei miserutioue et Luuetue 8e6is ^postoücas grstia Lpiseopi ksmutbensis, Vicurü ^postolici et Doci Oräinsrü per regnum 83xouius eto. In usum Oieri Laxoaias Nisnensis Dioece- seos pro unuo 1845. Dresäas. 32kol. 4." Dieses Festver- zeichniß habe ich nun durchgegangen, und daraus ersehen, daß die meisten Heiligen, deren Festtage da gefeiert werden, entweder geradezu jesuitische sind, oder doch solche, die aus dem 16. und 17. Jahrhunderte herrühren und jesuitische Zwecke befördert ha ben. Ausdrücklich aber wird den 31. Juli 8»vcti Ignutü eouies- soris Fest gefeiert, also des Loyal« selbst; den 10. October das Fest 8uueti Uraucisci Lorgius oonkessoris, des dritten Jesuiten generals, vordem der bekannte Spruch herrührt: „Intmvimus ut Aglli, rsgnavimiis ut lupi, ejicismur ut euoes, renovabimur ut Aguilue." Das dritte Fest, das gerade heute gefeiert wird, ist das des k'r-mcisci Xaver» conksssoris, des Mitgenossen des Loyola bei der Gründung seines Ordens. Außerdem wird am 28. Ja nuar das Fest Lsuotissimi Xowiuis les», das wahrscheinlich eben falls mit der Geschichte der Jesuiten zusammenhängt, außerdem das smmtissimi uomiuis Nsriae gefeiert, und dann noch z. B. ein Fest 8. Ru^munäi 6s keoau torte, des bekannten Sammlers der Decretalen, in welchen eben die Grundsätze niedergelegt sind, I. 27. auf welche das Oberhaupt derkatholifchenKircheseinen Anspruch auf die allgemeine Weltherrschaft und Oberhoheit über alle Völ ker auch in weltlichen Dingen gründet. Wir müßten als Pro testanten keiü Herz im Leibe haben, wenn wir nicht die Krän kung fühlen wollten, welche für uns in dieser Einrichtung des Cultus liegt. Denn der Jesuitenorden ist bekanntlich zu dem Zwecke gestiftet, alle Ketzereien auszurotten und namentlich auch an dem Untergange der evangelischen Kirche zu arbeiten. Wie er diesem Zwecke pon Anfang an nachgestrebt hat, will ich hier gar nicht erwähnen. Allein wenn es der evangelischen Kirche einfallen könnte, ein Fest des Nero, Domitian, Diocletian, der bekannten Christenverfolger, oder der chinesischen oder japani schen Kaiser, welche gegen die katholischen Missionaire in ihren Staaten mit Feuer und Schwert gewüthet haben, durch einen Festtag zu feiern, dann würden ganz gewiß die Mitglieder der katholischen Kirche volles Recht haben, daraus zu schließen, dass wir ja die feindseligen Gesinnungen theklten, welche von jenen gegen diese Kirche bewiesen worden sind. Es ist das eine betrü bende Erfahrung, welche die Protestanten in ihren heiligsten Ge fühlen, zumal bei dem klaren Verbote der Aufnahme der Jesuiten im Lande (Verfassungsurkunde §.56), verletzt, und ich muß doch sehr wünschen, daß man Maaßregeln ergreifen möge, um solchen Aergernissen Einhalt zu thun. Denn wenn das hier in der Hauptstadt geschieht, so ist es kein Wunder, wenn auch in Anna- berg dem Loyola ein Altar gewidmet worden ist. Es ist das gar nichts Neues. Darum hoffe ich, und es wird nöthig sein, daß selbst der Cultus ein Gegenstand der Wachsamkeit für das hohe Cultusministerium bleibe. Ich stelle in dieser Beziehung keinen bestimmten Antrag, aber ich mache daraufaufmerksam und glaube damit im Interesse des Friedens beider Confessionen das Wort ergriffen zu haben. Präsident v. Carlowitz: Ich habe freilich gemeint, die Rede enthalte die Motive zu dem gestellten Anträge, den ich jetzt zur Unterstützung bringe. Ich werde mir aber erlauben, den Antrag wörtlich in's Gedächtniß zurückzurufen. Es soll also ein neuer Paragraph als §. 2 oder ß. 1b. folgenden In halts eingeschaltet werden: „Ohne Borbewußt und Genehmi gung des Staats hat kein kirchlicher Oberer für sich selbst oder durch Abgeordnete und Stellvertreter, diese mögen Namen ha ben, wie sie wollen, irgend eine Gewalt, irgend eine Direction, irgend einen Einfluß in Kirchensachen des Königreichs." Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unterstütze? — Wird ausreichend unterstützt. Präsident v. Ca rlowitz: Ich habe zu erwarten, ob man sich über den Antrag auszusprechen gedenkt. Staatsminister v. Wietersheim: Ich beschränke mich nur auf die kurze Bemerkung, daß der Antrag gar nichts Neues enthält, wie der Antragsteller selbst anzuerkennen schien. Daß auswärtige Obere in hiesigen Landen ohne Vorbewußt und Genehmigung der Staatsgewalt keine Befugnisse aus üben können, liegt schon darin, daß alle auswärtigen Anord- 1*
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