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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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v. Posern: Ich würde auch diesem Anträge Sr. Kvnigl. Hoheit unbedingt beitreten. Referent v. Gross: Ich habe doch einBedenken dagegen, daß der Antrag mit dem gegenwärtig vorliegenden Gegenstände in so engem Zusammenhangs stehe, um sofort mit demselben in Verbindung gebracht zu werden. Vielmehr sollte ich glauben, es wäre angemessener, deshalb eine besondere Petition einzubrin- gen. Die außerordentliche Deputation hat sich blos mit der Prüfung des Regulativs zu beschäftigen. > ' Wollte man einen solchen Antrag an die gegenwärtige Berathung anknüpfen, so würde auch die Deputation verpflichtet werden, sich der Prüfung dieser Acten und der Berichterstattung darüber zu unterziehen, was wohl außerhalb ihres Wirkungskreises liegt, und was mehr zu den derdrittenDeputation obliegenden Geschästen gehört, da die gedachten Erörterungen in Folge einer ständischen Petition ange stellt worden sind. Ich erlaube mir daher den Wunsch, daß die ser Antrag als eine eigene Petition eingegeben und zur Bera tung gebracht werde. Bürgermeister Wehner: Ich bin mit dem Herrn Präsi denten in der Hauptsache darin einverstanden, daß der Antrag nicht zu dem gegenwärtigen Gegenstände gehört; allein ich halte ihn von großer Wichtigkeit und bekenne, daß ich mich freue, daß endlich einmal.etwas darüber laut geworden ist; denn durch das Resultat, welches auf diesen Antrag erfolgen wird, wird doch endlich einmal das Dunkel gelichtet werden, welches allgemein darüber herrscht, und manche Zweifel, die im Publicum darüber verbreitet sind, gehoben werden. Wenn Se. König!. Hoheit aber bei dieser Angelegenheit den Antrag verändert hat, so bin ich auch damit einverstanden- Die Hohe Staatsregierung wird uns Auskunft geben, es wird die Sache an eine Deputation ver wiesen werden, und die Deputation wird auch das Recht haben, die Acten sich mit vorlegen zu lassen, und ich glaube, auf diese Weise wird Alles erreicht werden, was der geehrte Antragsteller wünscht. v. W elck: Ich könnte mich des Wortes begeben, da bereits der Herr Bürgermeister Wehner dasselbe erwähnt hat, was ich bemerken wollte. Ich bin mit dem Materiellen des Antrags vollkommen einverstanden, glaube aber doch, daß er nicht hierher gehört, und daß die außerordentliche Deputation nicht dazu be rechtigt sein wird, sich auch mit der Prüfung der in Antrag ge brachten Angelegenheit zu beschäftigen. Ich habe das haupt sächliche Bedenken, daß wir uns durch die jetzige Abstimmung, vorausgesetzt, daß der Antrag heute angenommen würde, leicht präjudiciren können. Präsident v. Carlo Witz: Ich muß erinnern, daß der An trag Sr. König!.' Hoheit zwar dem ursprünglichen Anträge des Herrn Superintendenten nicht entgegentritt, gleichwohl den selben amendirt, und da sieb der Herr Superintendent noch nicht damit einverstanden erklärt hat, so würde ich dem Herrn Super intendenten noch das Wort geben, wenn es ihm gefällig ist, noch mals das Wort zu nehmen, damit er Veranlassung erhalte, sich darüber auszusprechen, ob er vielleicht dem amendirten Anträge beipflichte. v. Großmann: Wenn die Acten einer Deputation vor gelegtwerden, mir aber auch zugleich die Einsicht derselben ge stattet wird, wenigstens in einzelnen Stellen, um mich von dem Verfahren selbst zu überzeugen, dann habe ich gegen das Amen dement Sr. König!. Hoheit gar nichts; denn man kann in der Hauptsache nur so zu einem Resultate gelangen. Aber ich möchte allerdings auch wünschen, das Verfahren einsehen zu kön nen, deshalb, weil mir bekannt geworden ist, daß einmal wenig stens eine zweimalige Vernehmung gewisser Ehepaare stattge funden hat, und ich wünschen muß, zu sehen, wie man die Wie derholung der Vernehmung motivirt hat. BürgermeisterHübler: Ich glaube, dem Bedenken des Herrn v. Großmann steht der Antrag Sr. König!. Hoheit nicht entgegen. Findet der Antrag Sr. König!. Hoheit Anklang, so würde, wenn die Mittheilung des Resultats der fraglichen Untersuchung von der Staatsregierung an die Kammern ge langt, diese Mittheilung einer Deputation zurPrüfung und Be richterstattung übergeben würden, und die Deputation ganz ohn- fehlbar sich veranlaßt sehen, hierbei die Einsicht der Acten zu erbitten. In. der Canzlei würde dann jedem Kammermitgliede die Einsicht in dieselben gestattet sein. Ich kann daher nur wün schen, daß der Herr Superintendent v. Großmann seinen An trag mit dem Amendement Sr. Königl. Hoheit in Einklang bringe. v. Großmann: Ich thue dies unter der Voraussetzung, daß mir die Einsicht der Acten ebenfalls gestattet ist. Präsident v. Carlowitz: Somit ist es der Antrag Sr. Kö niglichen Hoheit, der jetzt allein noch steht. Er würde jedoch der Unterstützungsfrage noch bedürfen. Der Antrag Sr. Königlichen Hoheit ist dahin gerichtet: „es möge die hohe Staatsregierung über jene Untersuchung Auskunft an die hohe Ständeversamm lung gelangen lassen." Daraus folgt von selbst, daß die betref fende Deputation — welche? das steht noch dahin — die Acten zu verlangen und zu prüfen befugt sei. Ich frage also die Kam mer: ob sie den Antrag Sr. Königlichen Hoheit unterstützt? — Er wird hinreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: Es scheint, als wenn ich sofort die Annahmefrage über diesen Antrag stellen könnte. Ich setze voraus, daß bei Annahme dieses Antrags noch nicht darüber ent schieden ist, an welche Deputation dieser Antrag zu verweisen ist; denn das, was vom Herrn Referenten bemerkt worden ist, scheint unbestritten, daß nämlich ohne weiteres die außer ordentliche Deputation nicht verpflichtet sei, darüber Bericht zu erstatten. Unter dieserVoraussetzung, die gewiß von der Kam mer gebilligt werden wird, stelle ich die Frage: ob sie den Antrag Sr. Königlichen Hoheit annchme? — Einstimmig Za. v. Großmann: Noch möchte ich mir zu §. 7 eineBemer- kung erlauben. Bei §. 7 ist allerdings des Eides gedacht, den die katholischen Geistlichen in Bezug auf dieWerfaffungsurkunde
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