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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Präsident v. Carlowitz: Nun kann ich dem Herrn Decan Dittrich das Wort ertheilen. Decan Dittrich: Wenn in §. 11 und auch schon in 10 der Wunsch ausgesprochen wird, es mögen für die geist lichen und Schulstellen thunlichst Inländer gewählt werden, so ist das gewiß eben so gerecht als zweckmäßig; aber leider kann diesem Wunsche nur sehr selten genügt werden, weil es sowohl für die geistlichen als für die Schulstellen an inländi schen Candidaten fehlt. Sie fehlen aber vorzüglich darum, weil für die erbländischen Studkrenden in dem wendischen Se minar zu Prag nur zwei Stiftungen vorhanden sind, mithin in einem Zeiträume von beiläufig acht Jahren nur zwei Can- didaten für geistliche Aemter gewonnen werden können, da doch alljährlich zum mindesten einer benöthigt wird. Für ka tholische Jünglinge, die sich dem Schullehrerstande widmen wollen, gkebt cs aber in den Erblanden gar keine Fundation; nur ausnahmsweise ward dem einen oder dem andern von dem hohen Kultusministerium irgend eine Unterstützung zu Thcil. Dies ist der Uebelstand, der vorliegt und nicht anders gehoben werden kann, als dadurch, daß mehrere Stipendien errichtet werden für Inländer, die etwa Theologie studiren oder dem Schullehrerstande sich widmen wollen. Für das Bedürfnißder Lausitz ist genügend gesorgt, und zwar vorzüg lich durch die Wohlthätigkeit der Geistlichen, die in früherer Zeit am Domstifte angestellt waren und Fundationen zur Er ziehung geistlicher Candidaten in Prag gegründet haben. Für die Candidaten des Schullehreramts ist in dieser Provinz eben falls gesorgt. Aber in den Erblanden ist nicht dafür gesorgt, daher die Nothwendigkeit, daß man Ausländer berufen muß. Dieser Uebelstand ist jetzt um so drückender, weil es unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen überaus schwer geworden ist, Candidaten für kirchliche und Schulstellen von dem Auslande her zu beziehen. Also kann ich nur wünschen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, für beide Zwecke Stipendien Zu gründen. Die hierzu erforderliche Summe würde eben nicht bedeutend sein. Was jedoch den Antrag des hochver ehrten Herrn Oberhofpredigers betrifft, so muß ich freilich Zweifeln, wie er selbst zweifelt, daß er gegenwärtig ausführbar sein dürfte. So weit ich die Sache kenne, bedürfen wir in der Lausitz und in den Erblanden alljährlich etwa zwei neue geistliche Individuen. Nun gebe ich anheim, ob es zweckmäßig wäre, eine den gegenwärtigen Zeitbedürfniffen angemessene Zahl von Lehrern zu besolden, um der katholischen Kirche all jährlich zwei Candidaten zuzuführen. Und sollten die Hier selbst angestellten Geistlichen die theologischen Lehrämter nur nebenbei mit verwalten, so muß ich bezweifeln, daß bei einer solchen Einrichtung das geleistet werden dürfte, was man von einer theologischen Facultät an einer Universität erwarten kann. Uns vermag blos eine Vermehrung der Stipendien zu helfen. Staatsminister v. Wietersheim: Das Ministerium kann mit dem, was von den verehrten geistlichen Mitgliedern -er Kammer von beiden Kirchen gesagt worden ist, sich nur l. 28. einverstanden erklären; es erkennt vollkommen und dringend an, wie wünschenswerth es sei, die geistlichen und Schulstellen nur mit Inländern besetzen zu können; ich kannauch versichern, daß wenigstens seit meiner Amtsführung in der Lausitz nur Inländer angestellt worden find. In den Erblanden ist es aber aus den angeführten Gründen unmöglich gewesen. Ob übrigens durch Vermehrung der Stipendien für die Erblande zum Zwecke zu gelangen sein dürfte, das ist mir wenigstens noch etwas zweifelhaft; denn es scheint mir, als ob es hier an Eltern fehle, die geneigt find, ihre Söhne dem geistlichen Be rufe zu widmen. Jedenfalls aber habe ich es vollkommen an zuerkennen, daß dem gegenwärtigen Bedürfnisse wenigstens in mehrerer Maaße abgeholfen würde, wenn die Stipendien, welche für die erbländischen Candidaten bestimmt sind, ver mehrt würden. Was die Errichtung einer theologischen Facul tät in Leipzig betrifft, so muß ich hinsichtlich der Motive zwar meinem verehrten und gelehrten Freunde, der darüber sprach, ebenfalls beipflichten, leider aber von der praktischen Seite auch dem verehrten Herrn Decan. Nur das Einzige habe ich hinzuzufügen, daß der geehrte Herr Antragsteller nicht Recht gehabt hat, wenn er gesagt hat, daß eine solche Einrichtung in den meisten andern Staaten bestände. In Göttingen ist, was der Herr Antragsteller am besten wissen muß, keine katholische theologische Facultät. Eine solche existirt in ganz Deutschland nur in Breslau, Bonn, Freiburg, Tübingen und Gießen; und es giebt Lander, wo die Zahl der Katholiken ungleich größer ist, wie in Sachsen, ja vielleicht das Doppelte beträgt, wo auf den Universitäten aber eine solche Einrichtung nicht besteht. v. v. Ammon: Auf das, was der Herr Staatsminister in Beziehung auf das Königreich Hannover und namentlich auf die Universität Göttingen bemerkt hat, erlaube ich mir Fol gendes zu erwidern. Zu der Zeit, wo ich die Ehre hatte, Mit glied jener Universität zu sein, war die Zahl der Katholiken im Lande sehr klein, und es bedurfte also einer theologischen Lehr anstalt nicht. Das hat sich aber geändert, nachdem Hildesheim zu Hannover geschlagen worden ist, und von da an besteht, so viel ich weiß, allerdings eine solche Lehranstalt. Ich habe keineswegs blos an eine doppelte Facultät auf den Universitä ten gedacht, sondern kann mir denken, daß auch in einem Dom stifte ein tüchtiges Seminar zu errichten wäre. Es ist mög lich, daß ich hier nicht bestimmt genug sehe, aber die Aussicht bleibt doch offen. Wenn ich also behauptet habe, daß Sachsen das einzige unter den Ländern zür Zeit sei, welches keine be sondere Lehranstalt für katholische Theologen hat, so wird auch mein hochverehrter Herr Chef mir hier beipflichten. Staatsminister ».Wietersheim: Ich wollte nur be merken, daß das Ministerium dem Anträge des Herrn Oberhof predigers in der gestellten beschränkten Maaße keineswegs ent gegentritt. Decan Dittrich: Zur Berichtigung. Der Herr Staats minister hat geäußert, daß es wohl vorzüglich darum in den Erb- landen an Candidaten fürKirchen- und Schulstellenfehlen dürfte, 2
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