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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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weil überhaupt eine Geneigtheit unter den sächsischen Katholiken zu diesen Ständen nicht vorhanden sei. Das muß ich freilich zu berichtigen mir erlauben. Es sind alljährlich Jünglinge vor handen, die geneigt sind, sich entweder dem geistlichen oder dem Schullehrerstande zu widmen. Aber wir sind genöthigt,? ihre Bitten zurückzuweisen, weil es an Unterstützungen fehlt. Bürgermeister H übler: Ich habe den Antrag des Herrn Oberhofpredigers auf Errichtung einer katholischen Lehranstalt nicht unterstützt, jedoch nur aus formellen Gründen, weil ich der Meinung bin, daß der Antrag in die Berathung des Regulativs über die Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katho lische Kirche nicht gehört. Meiner Ansicht nach wird der Herr DberhofpredigerdiesenAntrag, dessen Gewicht ich nicht verkenne, entweder in einer besonder» Petition, und das scheint mir das Geeignetste, oder bei Berathung des Budjets an die Kammer zu bringen haben. Ich muß übrigens bemerken, daß früher bereits derselbe Antrag der Kammer vorgelegen, und eben aus den Grün den, welche der Herr Staatsminister vorhin entwickelte, bei der Kammer keinen Anklang gefunden hat. Die Größe der Mittel schien allerdings über den Zweck hinauszugehen. v. v. Ammon: Zur Verständigung. Ich glaube nicht, daß ich die Grenze überschritten habe; denn ich halte mich ledig lich an den Inhalt des §. 11, wo es heißt „Zu geistlichen und Schulstellen sind thunlichst Inländer, oder doch Deutsche, welche in Deutschland ihre Bildung erlangt haben, zu wählen." Die ser Punkt hängt genau noch mit zwei andern Stellen des Gesetzes zusammen, nämlich einmal mit dem Vorschläge der Deputation zu §. 11 und dann zweitens mit dem Tischtitel. Dem würde vorgebeugt werden, wenn Inländer sich dem Studium der Theo logie widmeten. Was aber den zweiten Punkt betrifft, daß die Sache bereits am vorigen Landtage besprochen worden sei, so habe ich mich ausdrücklich darauf berufen, und es ist sogar damals uns die Aussicht zu einer Unterstützung eröffnet worden, wenn eine eigene derartige Lehranstalt begründet werden sollte. Ich kann mir denken, daß dieser Antrag falle; aber daß er motivirt ist und aus dem Inhalte des vorliegenden Paragraphen hervor geht, muß ich mit Bestimmtheit behaupten. Bürgermeister Hübler: Einverstanden mit dem Herrn Dberhofprediger, daß das vorliegende Regulativ ihm wohl Ver anlassung geben konnte, an die Einbringung eines solchen An trags zu denken, wird meiner Überzeugung nach dieser Zweck formell nur in einer besonder« Petition sich erreichen lassen, oder allenfalls beim Budjet von einem solchen Anträge die Rede sein können. Zu der vorliegenden Berathung eignet er sich nicht. Prinz Johann: Ich glaube, darüber sind alle Stimmen einverstanden, daß es wünschenswerth sei, Inländer zum geist lichen und Schullehrerstande im Inlands vorzubsreiten. Ueber die Mittel aber herrschen verschiedene Meinungen. Ich bin nun der Ansicht, daß der Antrag des geehrten Herrn Dberhofpre- digers so folgerichtig und wichtig ist, daß er nicht so nebenbei bei diesem Regulativ abgehandelt werden kann. Soll er an die Regierung gebracht werden, so muß ich wünschen, daß er vorher von der Deputation geprüft werde. Denn es scheinen mir demselben in der speciellen Fassung gar manche Bedenken entgegenzustehen. Wäre er so allgemein gefaßt, die Mittel aufzusuchen, wie eine genügende Vorbildung für Kirchen- und Schullehrerstellen erreicht werden könne, so würde ich wenig Bedenken tragen. Ob die Errichtung einer Facultät das zweckmäßige Mittel sei, ist mir zweifelhaft, deshalb, weil die Mittel für den Zweck zu theuer sein werden, und weil es doch manchem Zweifel unterliegt, ob die Errichtung eines Seminars nicht besser sei, als die Ausbildung auf der Universität. Es ist dies eine Frage, die einer vorsichtigen Beleuchtung bedarf. Es ist mir zweifelhaft, weil eine solche Doppeluniver- sität wohl errichtet werden kann, wenn die Anzahl bei beiden Confessionen gleich ist; wenn dagegen die Anzahl der einen Confessio» sehr gering ist, so wird die schwächere Partei sich dann auf der Universität sehr isolirt fühlen. Ich sage das nicht, um gegen den Antrag mich zu erklären, sondern deshalb, weil ich meine, es sei im Interesse der Sache selbst, wenn nicht hier so nebenbei Beschluß gefaßt würde, sondern der Beschluß einer genauer» Beleuchtung unterworfen würde. Denn ich bin der Ansicht, daß ständische Anträge sehr wohl erwogen werden müssen, ehe man sie an die Regierung bringt, um ihnen ihr Gewicht zu sichern. Bürgermeister Wehner: Ich kann mich damit nicht ein verstehen, daß der Antrag bei dem Gesetze, worüber dermalen verhandelt wird, nicht passend sei. Ich halte ihn für ganz an gemessen. Denn wenn man §° 11 liest, so findet man, daß er gerade auf den Antrag hinweist. Uebrigens hat der Herr Antragsteller zu seinem Anträge Motive gestellt, die ich ganz theile. Ich halte es für eine Nothwendigkeit, daß man in Sachsen auf irgend eine Weise Veranstaltung treffe, wo katho lische Geistliche und Schullehrer unterrichtet werden. Auf eine solche Anstalt ist darum großes Gewicht zu legen, weil man den Unterricht selbst beaufsichtigen kann, was sehr noth- wendig zu sein scheint. Wenn von den Mitteln die Rede ist, so kann ich die Schwierigkeit für so groß nicht halten, um die Sache zurückzuweisen. Denn wo eine so wichtige Angelegen heit wie diese zur Sprache kommt, kann unmöglich über die Mittel, ob sie größer oder geringer seien, ein Zwiespalt ent stehen. Ich bin überzeugt, daß unsere Stände, die in allen Sachen, wo es auf Ausbildung ankommt, so freigebig sich be wiesen haben, auch hier, wenn es dahin kommt, die Bewilli gung gern ertheilen werden, die dazu nothwendig ist, eine solche Anstalt herzustellen. BürgermeisterHübler: Ich wiederhole nochmals, daß ich materiell mit den Ansichten des Herrn Oberhofpredigers und mit denen meines geehrten Herrn College» vollständig einver standen bin. Ich würde es im kirchlichen Interesse für höchst wünschenswerth erachten, wenn sich eine Einrichtung treffen ließe, der katholischen Geistlichkeit ihre Bildung im Inlands und nach Befinden aufderLandesuniversität zu gewähren. Aber die
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