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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Sache scheint mir nur viel zu wichtig, um sie nicht, ehe irgend ein darauf bezüglicher Antrag an die Staatsregierung sich brin gen läßt, der vorgängigen sorgfältigsten Prüfung der Kam mern zu unterwerfen, und ich möchte nach dem Schicksale, welches der Gegenstand bei einem früher« Landtage bereits er fahren, sehr bezweifeln, daß der Antrag, wie er gestellt worden, irgend einen weitern Erfolg haben wird. Staatsminister v. Wietersheim: Nur, um die Debatte abzukürzen, will ich bemerken, daß von den Schullehrern nicht weiter die Rede sein kann. Für diese bestehen schon Bildungs anstalten in Seminarien. Diese werden namentlich in Bautzen und auch hier in Dresden von Katholiken, die sich dem Schul lehrerstande widmen wollen, besucht, und es tritt hier nur die Frage wegen der Geistlichen ein. Domherrv.Günther: Ich bitte um die Erlaubniß, ei nen Vorschlag machen zu dürfen, der vielleicht zur sofortigen Er ledigung der Debatte führt. Ich stelle es dem Herrn Präsiden ten anheim, ob es sofort geschehen kann. Präsidentv. Carlowitz: Wenn die übrigen ftüher ange meldeten Mitglieder damit einverstanden sind, so werde ich das Wort dem Herrn Domherrn V. Günther jetzt bewilligen. Domherr 0. Günth er: So sehr ich im Materiellen dem Anträge des Herrn Oberhofpredigers beistimmen muß, so scheint es mir doch, als ob auch die von Sr. Königl. Hoheit gemachten formellen Bedenken von der größten Wichtigkeit seien, und um diese zu beseitigen, wollte ich erklären, daß ich binnen acht La gen eine den Antrag des Herrn Oberhofpredigers enthaltende Petition bei der Kammer eingeben will, in so fern der Herr Dberhofprediger sich das nicht selbst Vorbehalten sollte. Präsident v. Carlowitz: Ich weiß nicht, ob der Herr Oberhofprediger seine Genehmigung hierzu ertheilen will? v. v. Ammon: Ich würde glauben, daß dies in keine bessern Hände gelegt werden könnte, als in die meines verehrten Herrn Nachbars. Uebrigens muß ich wiederholt erklären, daß ich keineswegs auf Errichtung einer Facultät bestehe, sondern nur überhaupt einer theologischen Lehranstalt, weil ich ganz un berührt gelassen habe, wo diese errichtet werden soll, ob auf der Universität, oder auf einem höhern Domstifte. Ich sprach blos in reinem Interesse der katholischen Kirche und des Vater landes. Domherr v. Günther: Gerade in diesem Sinne habe ich den Antrag des Herrn Oberhofpredigers verstanden. Präsident v. Carlowitz: Haben Sie Ihren Antrag zu rückgenommen? v.v. Ammon: Ich habe ihn in die Hände des Herrn Domherrn v. Günther niedergelegt. Präsident v. Carlowitz: Es wird also nicht mehr dar über zu sprechen sein. Decan Di ttrich: Ich bitte um das Wort. Ich wollte mir zuvörderst eine Bemerkung über die Redaction des ersten Satzes in diesem Paragraphen erlauben; er heißt: „Das dem König zustehende Collaturrecht über diejenigen katholischen Kirchen- und Schulstellen im Königreiche, wo solches nicht von Privaten I. 28. besonders erworben worden ist, wird ferner vom apostolischen Vicar auftragsweise ausgeübt." Ich muß anheimgeben, ob es nicht zweckmäßiger wäre, statt des Ausdrucks: „im Königreiche" den Ausdruck: „in den Erblanden" zu gebrauchen; denn da die ses Regulativ überhaupt nur für die Erblande gelten soll, wie dieBemerkung zu §.24 beweist, so ist es doch wohl nicht passend, wenn hier gesagffwird: imKönigreiche. Dann ist auch nicht zu vergessen, daß Se. Majestät der König in der Oberlausitz kein Collaturrecht über katholische geistliche und Schüllehrer- stellen auszuüben hat. Es wird also, um Mißverständnis zu vermeiden, zweckmäßig sein, wenn hier blos von den Erblanden die Rede ist. Ueberdies kommt noch ,'zu bedenken, daß auch in den Erblanden Schullehrerstellen sind, die von Sr. Majestät dem König nicht dotirt worden sind, mithin nicht etwa auftrags weise von dem apostolischen Vicar besetzt werden, sondern kraft seines Amtes. Es scheint also, -aß dieser Paragraph, dafern er den wirklichen Zustand, wie er jetzt in den Erblanden besteht, ausdrücken soll, in der Redaction modificirt werden müsse. v. Großmann: Ich mache auf §. 24 aufmerksam, wo das erste Bedenken bereits gehoben ist. Es wird dort auf die Oberlausitzer Verfassungsverhältnisse verwiesen. Präsident v. Carlowitz: Ich habe zu fragen, ob der Herr Decan Dittrich einenMntrag darauf stellen will, daß dieWorte: „im Königreiche" ausfallen und dafür die Worte: „in den Erblanden" gesetzt werden sollen ? DecanDittrich: Ich werde nicht eher einen Antrag stel len, bevor ich nicht die Erklärung des Herrn Regierungscom- missars vernommen habe. Königl. Commissar o. v. Zobel: Was die letzte Bemer kung des Herrn Decan Dittrich betrifft, daß der apostolische Vicar als solcher vielleicht die eine oder andere Schullehrer stelle zu besetzen habe, und nicht im Auftrage Sr. Majestät des Königs, so hat diesem Bedenken durch den Zusatz vorgebeugt werden sollen, indem man die Worte gebraucht hat: „wo sol ches nicht von Privaten besonders erworben worden". Es ist in diesem Sinne wenigstens der Zusatz gemacht worden. Im Uebrigen würde allerdings, so lange für die Oberlausitz das Regulativ nicht in Gesetzeskraft getreten ist, es so zu verstehen sein, daß die Worte: „im Königreiche" nur auf die Erb lande zu beziehen sein würden, und es bleibt anheimgegeben, ob einen andern Ausdruck zu Vermeidung jedes Mißverständ nisses hier zu wählen, nöthig erscheine. Decan Dittrich: Dann werde ich allerdings einen An trag darauf stellen, daß statt: „im Königreiche" zu größerer Deutlichkeit gesagt werde: „in den Erblanden". Präsident v. Carlowitz: Ich habe also den Antrag zur Unterstützung zu bringen, der von dem Herrn Decan Dittrich dahin gestellt worden ist, daß auf der zweiten Zeile des tz. 11 statt der Worte: „imKönigreiche" dieWorte: „in den Erb landen" gesetzt werden möchten, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Geschieht nicht aus reichend. 2 *
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