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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Die D eputati on äußert flch über dieses Decret und die Gesetzvorlage folgendermaaßen: Auf die von Landtag zu Landtag wiederholten, und auch von der letzten Ständeversammlung in der Schrift vom 4. Ja nuar 1.843 vergl. Landt.-Act. vom Jahre 18M, 1. Abth. 2. Bd. S. 151. erneuten Anträge zu Ergreifung von Maaßregeln wegen Besei tigung der Nothwendigkeit künftiger provisorischer Steuerbewil- ligungen hatte die Staatsrcgierung in dem Allerhöchsten Decrete vom 30 März 1843 Landt.-Act. vom Jahre 18ZK, 2. Bd. S. 351. sich dahin ausgesprochen, wie es in der Absicht Sr. Majestät des Königs liege, die nächste Ständeversammlung im dritten Jahre der begonnenen Finanzperivde zu einer solchenZeit einberufen zu lassen, wo mit Grund erwartet werden dürfe, daß bis vorAblauf derselben die Verabschiedung des neuen Budjets zu Stande zu bringen sein werde. Dieser Allerhöchsten Erklärung gemäß ist denn auch die ge genwärtige Scändeversammlung, während bei frühem Landtagen der Zusammentritt der Stände immer erst im Monat November zu erfolgen Pflegte, bereits im Eingänge des Monats September d. I. einberufen worden. Dennoch hat die Regierung, nach dem Stande, bis zu wel chem dermalen Seiten der Stände die Prüfung des Budjets auf die Jahre 18ZZ vorgeschritten, von der Unmöglichkeit der defini tiven Verabschiedung desselben vor Ablauf der instehenden Finanzperiode sich überzeugen müssen , und sich deshalb gedrun gen gesehen, in dem hier vorliegenden Allerhöchsten Decrete den Entwurf zu einem Gesetze wegen der auf das Jahr 1846 zu er hebenden Steuern und Abgaben vorzulegen. Das Decret ist zunächst an die zweite Kammer gelangt und von letzterer der Gesetzentwurf nach dem Vorschläge ihrer Depu tation, in der Voraussetzung, daß der zcither ftstgehaltene, in dem Decret vom 10. November 1839 Land.-Act. v. 1.1839,1. Abth. 1. Bd. S. 116. ausgesprochene Grundsatz: „daß die Verwaltung durch Fortgewährung der bisheri gen Budjetansätze bis zum Eingänge der ständischen Er klärung keine Störung erleide, daß jedoch da, wo neue oder erhöhte Bewilligungen postulirt worden, mit deren Verabreichung zür Zeit Anstand genommen werde", auch für das gegenwärtige Provisorium gelte, unverändert an genommen, übrigens ein erneuter Antrag auf Beseitigung künf tiger provisorischer Bewilligungen nicht gestellt worden. Die unterzeichnete Deputation, welcher der Protocollextract über die bezüglichen Verhandlungen der jenseitigen Kammer (s. dieselben in Nr. 45 der Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 1167 slg.) am 4. d.M. zugekommen, beeilt sich, der Pflicht der Berichterstattung über das vorliegende Allerhöchste Decret in Folgendem sich zu entledigen. Was zunächst die Nothwendigkeit der von der Regierung abermals beanspruchten provisorischen Bewilligung betrifft, so liegt dieselbe bei dem Stande der Sache so klar zu Lage, daß die Deputation jeder Bemerkung hierüber sich enthalten kann. Daß diese Nothwendigkeit eingetreten, daß sie trotz des diesmaligen früher» Zusammentritts der Stande eingetreten, und daß es nicht gelungen, durch diese Maaßregel den von der Regierung und den Ständen getheilten Wunsch der Beseitigung eines Provisoriums zu erreichen, ist nur zu beklagen, wenn schon nach Ansicht der Deputation angenommen werden darf, daß das gegenwärtige Provisorium so wenig, als dies bei den in frühem Finanzperioden stattgefundenen provisorischen Bewilligungen der Fall gewesen, wirkliche wesentliche Nachtheile herbeiführen werde. Im Berichte der zweiten Kammer sind die Gründe umständ lich entwickelt, aus denen es der jenseitigen Deputation, obwohl sie der Budjetbearbeitung mit Eifer sich unterzogen habe, und dieselbe auch ziemlich vorgerückt sei, doch nicht möglich ge wesen, in der ihr vergönnten Frist die Aufgabe der Prüfung des Rechenschaftsberichts und des Budjets gewissenhaft und gründ lich zu lösen. Sie verweist in dieser Beziehung namentlich auf die ungewöhnlich große Anzahl ihrer öffentlichen Sitzungen in den ersten beiden Monaten des gegenwärtigen Landtags, welche die Zeit für die Deputationsarbeiten bedeutend beschränkt habe, sie verweist ferner auf den innigen Zusammenhang, in welchem mehrere Positionen des Budjets mit Fragen stehen, die ihre Lö sung erst im Laufe des Landtags noch zu erwarten haben und da her der definitiven Budjetberathung hindernd entgegentreten. . Läßt sich das Gewicht jener Gründe nicht verkennen, so ist die unterzeichnete Deputation auch überhaupt nach den auf allen bisherigen Landtagen gemachten Erfahrungen des Dafürhaltens, daß eine definitive Verabschiedung des Finanzgesetzes vor dem Schluffe der dermaligen Bewilligungsperiode auch selbst dann schwerlich zu erwarten gewesen sein würde, wenn die jenseitige Kammer im Stande gewesen wäre, vor deren Ablauf die Budjet berathung zu vollenden, indem es unter allen Umständen an der erforderlichen Zeit gefehlt jhaben würde, eine gleiche gründ liche Beratung und Beschlußfassung in diesseitiger Kammer, und nach deren Erfolge die nothwendige definitive Vereinigung über die abweichenden Ansichten beider Kammern in der gegebe nen Frist zu ermöglichen. Die unterzeichnete Deputation muß daher der Ansicht der jenseitigen beipflichten, daß, wenn Steuerprovisorien künftig durch zeitige Einberufung der Stände vermieden werden sollen, der Zeitpunkt dieser Einberufung noch etwas früher, als ge schehen, zu bestimmen sein würde. Uebergehend zu dem Gesetzentwurf selbst, so hat die Depu tation gegen denselben nichts zu erinnern gefunden. Mit alleinigerAusnahme der Ermäßigung der Grundsteuer von 9Pf. für die Steuereinheit auf 8 Pf. ändert der Entwurf in der bisherigen Abgabecrhebung etwas nicht, wie denn auch der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 geordnete Schlachtstcuer- erlaß seinen Fortgang behalt. Die fragliche Grundsteuerermaßigung aber, wie sie aus den Verwaltungsüberschüffen auf die Jahre 1844 und 1845 unter ständischerZustimmung bereits stattgefunden, auch auf das Jahr 1846 vorläufig zu erstrecken, erscheint völlig unbedenklich, in so fern die Budjetvorlagen für deren Ausführbarkeit sprechen. Unter diesen Umständen nimmt die Deputation keinen An stand, die beiden Paragraphen des vorliegenden Gesetzentwurfs und somit diesem selbst, mit Bezugnahme auf die im Eingänge erwähnte Voraussetzung, der verehrten Kammer zur Annahme zu empfehlen. Schließlich gedenkt noch die Deputation, daß zwar bei Be rathung der Gesetzvorlage in der zweitenKammer dieFrage über die zu Erreichung des Zweckes der Beseitigung provisorischer Bewilligungen sich darbietenden verschiedenen Modalitäten in Anregung gekommen, daß es aber schon aus dem Grunde, weil man jenseits bei den Verhandlungen über die Landtagsordnung auf den Gegenstand zurückzukommen beschlossen, nicht angemes sen erschienen, hier auf jene Frage näher einzugehen. Eben so hat die Deputation, bei dem von der Regierung fortdauernd ge theilten Wunsche der Vermeidung künftiger Provisorien, Anstand nehmen zu müssen geglaubt, einen hierauf gerichteten erneuten Antrag an die Regierung zu bevorworten.
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