Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
grundgesetzcs abgeandert werden kann. Ich wiederhole jedoch nochmals, daß mir keine dieser Maaßregeln ausdrücklich noth- wendig erscheint, da ich in dem Provisorium keine Gefahrsehe. v. Posern: Mir erscheint der von dem Herrn Staats minister in dem letzten Theile seiner Rede angedeutete Weg der zweckmäßigste. Doch ich will mich jetzt darüber weiter nicht aussprechen. Jedenfalls wünsche ich, daß der dritte Satz auf der dritten Seite des Berichts nicht so ausgelegt werde, daß wir etwa wünschen, künftig noch zeitiger zusammenberusen zu wer den. Es ist das kein geringes Opfer, was der größte Theil der Mitglieder beider Kammern — die Landwirthe — bringen, wenn sie gerade in der Zeit, wo ihre Anwesenheit auf ihren Gütern, — seien siegroßoderklein — und bei den bäuerlichen Besitzungen gewiß vorzugsweise so dringend nöthig ist, ihre Wirthschaften, Haus und Hof verlassen müssen. Ich sehe über haupt die großen Nachtheile eines Provisoriums nicht und glaube, es sei ein viel größerer Nachtheil für das Land und den raschen, freudigen Fortschritt in den Geschäften des Landtags, wenndie Kammernso zeitig zusammenberufen werden, weil dann viele Mitglieder ungern hier und mit ihren Gedanken mehr ab wesend sind, viele oft Urlaub zu nehmen gezwungen sind, einige wohl auch — weil ihre leidende Gesundheit und das heran nahende Alter während des Sommers den Gebrauch der Cur- bäder nöthig macht, — nicht zur rechten Zeit eintreffen können, andere wieder die Geschäfte der Messe von den Landtagsarbeiten abziehen u. s. w. — Ich also könnte nur dagegen mich erklären. Was meine Person anlangt hinsichtlich der frühem Reden, so will ich mich dem Friedensdecisum, das der Herr Bürgermeister Wehner gegeben, gern unterwerfen, wie ich es bisher gcthan habe. Ich habe mich darüber gefreut, und nach meiner Ansicht war feine Rede in der Hauptsache — in so weit sie nämlich per sönliche Angriffe bezeichnet — einWort zur rechtenZeit, ein wahr es Wort, dem ich so recht vom Herzen Segen und Erfolg wünsche. Jedoch kann es nicht so weit gehen, daß wir jenseits ausgesprochene Behauptungen so hin- und annehmen müßten, wenn wir die Uebcrzeugung davon nicht theilen, und da hat Se. König!. Hoheit ganz gewiß das Rechte gesagt. Jchglaube auch nicht, daß derHerrGrafv.Hohenthal wegen seinerheutigen Aeußerung zu tadeln ist, da er angegriffen worden war. Jchglaube, derHerrGrafv.Hohenthal hatte vollkommen Recht, daß, da ein mal eine solche Aeußerung in der jenseitigen Kammer gefallen war, er heute wenigstens das von sich ablehnte. Referent Bürgermeister Hübler: Ich habe als Referent nur wenig auf das zu äußern, was über die Vorlage gespro chen worden, da sämmtliche Sprecher in der Hauptsache mit der Deputation einverstanden sind; denn auch Ihre Deputation hat im Berichte die Ueberzeugung niedergelegt, daß die bisher bewilligten Provisorien irgend einen wesentlichen ,praktischen Nachrheil nicht geäußert haben, und was das vorliegende be trifft, auch von diesem ein solcher Nachtheil nicht zu besorgen stehe. Indessen, meine Herren, sind bisher wenigstens Kam mern und Regierung darüber einig gewesen, daß im Princip Provisorien sich nicht rechtfertigen lassen, und daß es schon darum wünschenswerth sei, durch zeitige Einberufung der Ständeversammlung der Nothwendigkeit der Bewilligung eines Provisoriums zu begegnen. Auf diese Ansicht fußend, haben Se. Majestät bei dem gegenwärtigen Landtage eine frühere Ein berufung der Stande stattsinden lassen. Will man aber das Provisorium auf diesem Wege beseitigen, so wird allerdings, wie der Erfolg gezeigt hat, nichts übrig bleiben, als die Stände früher einzuberufen, als diesmal geschehen ist. Die Depu tation ihrerseits verkennt die Opfer und Nachtheile nicht, die sich an jede frühe Einberufung der Stande für die Mitglieder beider Kammern nothwendig knüpfen müssen, aber umgehen lassen sich jeneOpfer nicht, wennaufdem eingeschlagenen Wege der Zweck erreicht werden soll. Ob nicht auf andere Weise, namentlich durch eine Einrichtung, wie sie in jenseitiger Kam mer in Vorschlag gekommen, das Ziel besser und sicher zu er reichen sein werde, auf diese, bei frühem Landtagen bereits vielseitig beleuchtete Frage hat die Deputation hier nicht ein gehen können, nachdem die zweite Kammer sich Vorbehalten, bei der Berathung der Landtagsordnung darauf zurückzukom men. Was nun den Urtheilsspruch meines College» des Herrn Bürgermeisters Wehner anlangt, so schließe ich mich demselben —ich setze voraus, daß er nur persönlich verletzende Aeuße- rungen im Auge gehabt hat — aus voller Seele an. Es ist nicht zu verkennen, daß Aeußerungen der Art, abgesehen da von, daß sie gegen die Landtagsordnung streiten, auch über haupt aller parlamentarischen Formen entbehren, der Achtung, die beide Kammern sich gegenseitig schuldig sind, offenbar zu nahe treten, und in zwei Körperschaften, die nur ein Ganzes bilden, wahrhaft bedauerliche Spaltungen bringen. Auch ich kann daher nur dringend wünschen, daß die heutigen Verhand lungen dahin führen mögen, alle persönlichen Critiken aus der Debatte der ersten wie der zweitenKammer für immer entfernt zu sehen. Präsident v. Carlo witz: Nur die uns vom Grafen Ho- henthal vorgeführte Episode möchte mir Anlaß zu einigen Bemer kungen geben, Bemerkungen, die ich um so weniger unterdrücken darf, als ich der Kammer darlegen muß, in welcher Weise ich in Bezug aufdiese Frage die Landtagsordnung künftig zu handhaben gedenke. Ich sehe dabeiaber von dem concreten Falle schon darum ganz ab, weil die erste Aeußerung, worin sich der GrafHohenthal über dieVerzögerung des Berichts der zweiten Kammer über das Budjet aussprach, zu einer Zeit gethan wurde, wo ich das Prä sidium dieser Kammer nicht führte, und weil eine Aeußerung eines Abgeordneten in der andern Kammer mich natürlich nicht berechtigt, über ihre Zulässigkeit zu urthcilen; denn ob sie gegen die Landtagsordnung verstoße, darüber hat nur dcrPräsident der zweiten Kammer zu richten. Sehe ich somit von dem concreten Falle ganz ab, so bleibt mir im Allgemeinen nur übrig, darauf aufmerksam zu machen, daß nach Bestimmung der Landtagsord nung Z. 53 kein Mitglied sich Persönlichkeiten oder unanständige und beleidigende Aeußerungen erlauben darf. An dieser Bestim mung der Landtagsordnung gedenke ich fcstzuhalten. Ich muß dies um so mehr, da es sich hiernicht nur um Handhabung der Provisors-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder