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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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schm Landtagsordnung, sondern der Verfassungsurkunde selbst handelt. Diese Worte sind nämlich auch in §. 83 der Ver fassungsurkunde enthalten. Es würde für mich stets ein schmerz liches Gefühl sein, wenn ich mich in die Nothwendigkeit versetzt sähe, ein Mitglied dieser Kammer- jemals zur Ordnung zu ver weisen, wenn es in einer Rede, sei es auch eine Bertheidkgungs- rede, gegen diesen §. 53 der Landtagsordnung verstieße; aber ich würde es dennoch thun, denn selbst eine Mißachtung einer Bestimmung der Landtagsordnung in der andern Kammer, wenn sie jemals dort vorkommen könnte, würde mich nicht von der Handhabung der Landtagsordnung auch in diesem Saale dis- pensiren. Ich versichere daher, daß ich, ohne Rücksicht darauf, welche Aeußerung in der andern Kammer gefallen, und ohne Rücksicht darauf, ob solche eine Erwiderung provocirt oder nicht, an der Handhabung des Z.53 der Landtagsordnung dennoch fest halten werde. Im Allgemeinen kann aber auch ich den Wunsch nicht unterdrücken, daß, abgesehen von diesem Paragraphen, man sich auch schon da, wo es nöthkg ist, das Verfahren der andern Kammer zu critisiren, mit der schicklichen Mäßigung ausdrücke. Wollte man das nicht, so würde man nur zu leicht eine Mißstim mung zwischen den Kammern Hervorrufen, die auf den Geschäfts gang selbst nachtheilig einwirkcn dürfte. Ich bemerke aber zu gleich, daß eine Critik des Verfahrens der andern Kammer unter allen Umständen nicht ganz werde ausgeschlossen werden können. Ich theiledaherdke AnsichtmehrererRedner vormir, und erwähne, dies nur deshalb, weil, nach einigen Aeußerungen in der andern Kammer zu schließen, man sich vielleicht in dieser Beziehung dort etwas zu sanguinischerHoffnung hingegeben hat. Es wird eine Critik der andern Kammer nie ganz zu umgehen sein. Nehmen Sie z. B. an, daß eine Petition, die an die Standeversammlung im Allgemeinen gerichtet und daher zuerst an uns gelangt, nach dem sie bei uns acht Lage ausgelegt worden, nicht an die zweite Kammer, sei es aus Versehen, sei es mit Absicht, abgegeben würde, wer würde da nicht der andern Kammer vollständig das Recht zugestehen, sich darüber tadelnd auszulassen und das Ver fahren der ersten Kammer einer Critik zu Unterwerfen ? Freilich wird aber auch bei derlei Crktiken immer diejenige Mäßigung im Ausdruck anzuwenden sein, die der gegenseitigen Achtung ent spricht. Dies sind meine Ansichten über diese Frage; ich hoffe übrigens, daß ich niemals in dieser Kammer Veranlassung finden werde, ein Mitglied derselben deshalb zur Ordnung zu verweisen, weil es gegen §. 53 der Landtagsordnung und dessen Bestim mung verstößt. — Es ist zur Sache selbst nichts weiter erinnert worden, und ich würde auf die Fragstellung übergehen können. Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Paragraphen, und ich habe die erste Frage zu stellen: ob §. 1 des Gesetzentwurfs von der Kammer angenommen wird? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob auch §.2 ange nommenwird?— Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und nun werde ich die letzte Frage stellen, die ich nach dem Namensaufruf zu beantworten bitte. Ich frage: ob die Kammer den jetzt vorgetragenen Gesetz entwurf wegen der auf das Jahr 1846 zu erhebenden Steuern und Abgaben annehmen will? Diese Frage beantworten sämmtliche Anwesende mit Ja, und zwar: Vicepräsident v. Friesen, Secretairv.Biedermann,Seeretair Ritterstädt, Prinz Johann, v. Nostitz, Graf zur Lippe', v. Erreg ern, DomherrV. Günther, GrafHohcnthal-KLnigs- brück, Graf Einsied el,v.v. Ammon, Decan Dittrich, v. Groß mann,». Schönberg-Bibran, V.Mirus, v.Welck,v. Crusius, v. Thielau, v. Jedtwitz, v- Schönfels, v- Polenz, v. Gross, v.Posern, Bürgermeister Hübler, Graf Hohenthal-Püchau, v. Heynitz, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Gottschald, Meinhold, v. Metzsch, v. Miltitz, Bürgermeister Starke, v. Schönberg-Purschenstein, v. Lüttichau, v. Pslugk, v. Hartitzsch, v. Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Präsident v. Carlowitz. Präsident v. Carlowitz: Die Gegenstände der heutigen Sitzung sind erschöpft, und es bleibt nur übrig, die Kammer zur nächsten Sitzung einzuladen. In der Voraussetzung, daß der Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die bei dem Zusammentreffen verschiedenartiger Freiheitsstrafen und bei der Strafverwandlung zu befolgenden Grundsätze betreffend, bis Sonnabend gedruckt und vertheilt werden kann, bestimme ich die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr und bringe auf die Lagesordnung den eben bemerkten Bericht. Die heutige Sitzung ist geendet. Schluß der Sitzung 12H Uhr. Mit der Redaction beauftragt r v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. T.eubner in Dresden.
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