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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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trag, wie er hier gestellt ist, ganz unverfänglich ist, und die Staatsregierung erst untersuchen soll, ob die Aufhebung der jetzt bestehenden Salzniederlagen, mit Ausnahme der Leipziger, und die Freigebung des Salzhandels ausführbar sei, so finde ich keinen Grund, warum ich gegen den Antrag stimmen sollte, und werde mich daher für ihn erklären. König!. Commiffar v. Ehrenstein: Auch von Seiten der Staatsregierung hat bereits bei Berathung des Antrags in der zweiten Kammer auf die Bedenken aufmerksam gemacht werden müssen, welche bei vorläufiger Beleuchtung des Antrags wohl aufstoßen können. Namentlich dürfte die Voraussetzung, von welcher die Deputation der zweiten Kammer ausging, daß hierdurch ein Mehraufwand nicht bewirkt werde, sich in der Folge nicht ganz rechtfertigen. Nichts desto weniger schien es der Regierung unbedenklich, den Antrag zur Erwägung anzu nehmen, weil auch von ihr die durch den Antrag bezweckte mög lichste Gleichstellung der Salzpreise für Alle beabsichtigt wird. Noch muß ich bemerken, daß der Antrag weiter geht, als die Andeutungen, welche die Regierung in den Motiven gegeben hatte, und in so fern auf die Bemerkung eines geehrten Spre chers erwidern, daß die Regierung allerdings nur von Freige bung des Detailhandels sprach und eine Controls in Bezug auf einen Maximalpreis auch beiFreigrbung des Detailhandels nicht ausgeschlossen sein würde. Bürgermeister Hü bl er: Ich weiß nicht, ob die Bemer kung des Herrn Commiffars gegen meine Aeußerung gerichtet gewesen. Wäre es der Fall, so könnte ich nur mißverstanden worden sein. Denn ich habe nur darauf aufmerksam machen wollen, daß die Regierung ohnehin und abgesehen von dem Anträge der zweiten Kammer in Erinnerung zu ziehen beab sichtige, ob es ausführbar sei, den Detailhandel nach dem Beispiele eines großen Nachbarstaates von den Niederlagen ab freizugeben, und daß sonach der Antrag der zweiten Kammer nur eine weitere und ausgedehntere Erörterung des Gegenstan des bezwecke, dem entgegenzutreten, kein Grund vorliege. König!. Commiffar v.Ehrenstein: Es wurde von Sei ten des Herrn v. Posem bemerkt, daß es nicht unbedenklich er scheinen dürfte, bei Freigebung des Detailhandels auch eine Controle in Bezug auf die Quantität und Qualität des Salzes ganz aufzugeben. Darauf bezog sich meine Bemerkung, indem die Regierung wohl kaum beabsichtigen könnte, auch alle Be schränkungen aufzuheben, welche in gesundheitspolizeilicherHin- sicht und sonst überhaupt unerläßlich erscheinen. Referent v. Watzdorf: Die Deputation hat gewiß nicht verkannt, daß dem gegenwärtigen Antrag manche Bedenken ent- gegenstehen, und würde sich kaum veranlaßt gefühlt haben, den selben zu bevorworten, wenn nicht darin die ausdrückliche Be stimmung enthalten wäre, daß bei Ausführung einer solchen Maaßregel nicht neueOpfer von Seiten der Staatscasse erheischt würden. Was mich selbst betrifft, so habe ich die Ansicht, daß für eine Gleichstellung der Salzpreise nur Billigkeitsrücksichten sprechen, und ich finde es durchaus nicht für unangemessen, daß an dem Orte, wo die Productkonsanstalt des Salzes selbst ist, l. 33. oder an dem Orte, wo das Salz am zweckmäßigsten zuerst einge führt wird oder lagert, im Allgemeinen niedrigere Preise statt finden, als an solchen Orten, die entfernt von der Niederlage sich befinden. Das gleiche Verhältniß findet überall statt, wie z. B. bei den Holzpreisen, denn wer sich in der Nähe eines Waldes be findet, hat auch billigere Preise, als der Entfernte. Ich wollte hierdurch nur bemerken, daß allein BMgkeitsrücksichten für die Gleichstellung der Salzpreise sprechen, und daß ich der Verfol gung dieses Princips bis auf die äußerste Spitze, wenn damit Kosten für die Staatscasse verbunden sein sollten, meine Zustim mung nicht geben könnte. Der Antrag scheint aber ganz unver fänglich deshalb zu sein, weil er die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß damit nicht ferner namhafte Opfer für die Staats casse eintreten sollen. Ob er ausführbar sein wird oder nicht, müssen wir der Erörterung überlassen. v. Pofern: Ich verkenne das nicht, was von den geehrten Rednern angeführt worden ist. Ich habe aber trotzdem diese Gelegenheit nicht unbenutzt lassen wollen, um der hohen Staats regierung gegenüber auszusprechen, daß ich mir für die Consu- menten keinen Wortheil, wohl aber Nachtheil von dieser Maaß regel verspreche. Und eben, weil dies der Fall, vermag ich für einen dergleichen Antrag, geht er auch blos dahin, diese Ange legenheit in Erwägung zu ziehen, nicht zu stimmen, indem es mir ganz klar schon jetzt erscheint, daß durch dergleichen Maß regeln zwar vielleicht der Staat, indem er dann einige Beamten weniger zu halten braucht u. s. w-, eine kleine Erleichterung er halten, zwar die Kaufleute gewiß dadurch gewinnen würden, das arme Publicum aber gewiß dabei schlecht wegkommen und verlieren würde. Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts weiter hinzugefügt wird, so würde ich die Frage stellen. Der Antrag der zweiten Kammer ist folgender: „es wolle die hohe Staatsregierung die Aufhebung der jetzt bestehenden Salzniederlagen, mit Aus nahme der Leipziger, und die Freigebung des Salzhandels ledig lich unter den im Interesse des Staates und der Consumentm unumgänglich erforderlichen Beschränkungen und Controlevor- schriften zu möglichst weiterer Durchführung des Princips glei cher Salzpreise für alle Consumenten, ohne fernere namhafte Opfer aus der Staatscasse, in erneuerte Erwägung nehmen und bei deren günstigem Ergebniß vorbereiten, hierüber in allen Fäl len aber der nächsten Ständeversammlung Mittheilung machen." Ich frage die Kammer: ob sie nach Anrathen der Deputation diesem Anträge beitreten will? — Er wird gegen zwei Stim men (v. Po fern und v. Heynitz) angenommen. Referent v. Watzdorf: DerBericht fährt nun fort: Endlich ist noch der von zwei Abgeordneten der jenseitigen Kammer gestellte Antrag: „die Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu zie hen, ob nicht §. 3 der Verordnung vom 28. September 1843 bezüglich der darin enthaltenen Bestimmungen er weitert oder auch gänzlich aufgehoben werden könne", von jenseitiger Kammer einstimmig angenommen worden. Der 3 der gedachten Verordnung, den Verkauf des Viehsalzes be treffend, bestimmt aber, daß diese Gattung von Salz nur Vieh- 2
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