Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
von dem Herrn Präsidenten behauptete Unmöglichkeit, jenen Bestimmungen ständischer Seits zu genügen, .kann ich nicht zugeben. Denn tritt nach Ansicht der Deputation die Stände versammlung in die Stelle der Anstellungsbehörde, so wird es ihr nicht schwer werden, durch ihre Direktorien, wie jede andere Anstellungsbehörde, das für die Entlassung des Staatsdieners vorgeschriebene Verfahren gegen denselben einzuleiten. Referent Präsident v. Carlo witz: Der Archivar wird sich den Bedingungen unterwerfen müssen, welche die Stände versammlung und Regierung ihm vorschreiben, oder auf die Stelle verzichten, was ihm freisteht. Rur in Beziehung auf seine Entlassung durch die Stände ist er von den Bestimmungen des Staatsdienergesetzes ausgenommen. v. Welck: Ich frage die Deputation, aus welchem Grunde sie sich dafür entschieden hat, daß der Archivar auch Staats diener sein soll; ob nicht auch in Erwägung gezogen worden ist, ob es nicht zweckmäßig sei, daß er nicht Staatsdiencr sei. Referent Präsident v. Carlowitz: Es geschah dies aus dem Grunde, um ihm den Pensionsgxnuß zuzuwenden. Uebri- gens gestehe ich aufrichtig, daß, ehe ich ein Amendement der Art genehmige, ich es vorziehen würde, ihn lieber gar nicht zum Staatsdicner zu machen. Vicepräsident v. Friesen: Wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, so werde ich zur Fragstellung schreiten. Sie wird so zu erfolgen haben: die Deputation schlägt einen Zusatz vor, wel cher aus zwei Sätzen besteht und Seite 10 des Berichts (s. oben S. 41) zu lesen ist. Gegenden ersten hat Niemand etwas erinnert. Es wäre also über diesen allein abzustimmey. Zu dem zweiten Stze ist ein Amendement gestellt, Es würde demnach über den Vor- schlagderDeputationzuerstabzustimmen sein, dannaber über das Amendement. Wird der zweite Satz des Deputationsgutach tens abgeworfen, so würde das Amendement dann zur Abstim mung gelangen. Wenn die Kammer diese Fragstellung ge nehmigt, so frage ich: ob die Kammer dem ersten Satz ihre Zustimmung erth eilt? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Friesen: Die zweite Frage stelle ich dahin: ob sie dem zweiten Zusatze beistimmc?—Gegen 9 Stimmen Ja. Vicepräsident v. Friesen: Hiermit würde das Amende ment des Herrn Bürgermeister Hübler erledigt sein. Ich habe noch zum Schluß die Frage zu stellen: ob die Kammer §. 34. mit jenen Zusätzen der Deputation annimmt? — Wird einstim mig angenommen. §.35. Canzlei- und Dienstpersonal. Das zu der Registratur, Calculatur und zum Schreiben, in gleichen das zu der Aufwartung bei den Kammern an Dienern und Boten erforderliche Personal wird unter Bestimmung des zu gewährenden Gehalts oder Lohns von dem Directorio der betref fenden Kammer, das zur gemeinschaftlichen Dienstleistung be stimmte im Einverständnisse der beiderseitigen Directorien an genommen und zu gehöriger Verrichtung der ihm obliegenden Geschäfte, so wie zu Geheimhaltung dessen, was ihm dabei be kannt wird, verpflichtet. Du Verpflichtung erfolgt, was die Registratoren betrifft, wenn sie nicht den Eid früher schon den Ständen abgelegt haben, mittelst Eidesleistung, außerdem aber und hinsichtlich des übrigen Personals mittelst Handschlags. Bei Annahme dieses Personals kann auch auf im König lichen Dienste stehende Individuen Rücksicht genommen werden, wenn deren Dienstbehörde damit einverstanden ist. Dem Directorio steht frei, die bei der Canzlei oder zur Auf wartung angestellten Individuen mit dem Schlüsse jeder Woche wieder zu entlassen. Urber die Annahme, Verpflichtung, Bestimmung der Ge halte und Entlassung dieser Individuen wird von einem der Se- cretaire ein Protokoll geführt. In Rücksicht auf seine Dienstleistung bei der Kammer sicht das fragliche Personal unter dem Directorio und insbesondere unter einem der Secretairc. Vicepräsident v. Friesen: Die Deputation hat uns zu diesem §. keine Erinnerung gegeben. Graf Hohenthal-Puchau: Ich wollte mir nur die Frage erlauben, ob die verehrte Deputation bei Berathung des- §. nicht auf die Idee gekommen ist, dem Dienstpersonal ein an gemesseneres Costüm zu geben, als jetzt. Es ist fast in allen Kammern Deutschlands der schwarze Frack verdrängt worden, undjhat einem bestimmten Costüme, an dem das Dienstpersonal erkennbar, Platz gemacht. Ich fühle mich gedrungen, dies zu erwähnen, weil ich höre, daß im Bericht der zweiten Kammer auf den Gegenstand Rücksicht genommen ist. Ich trage darauf an, dem Dienstpersonal ein bestimmtes Costüm zu geben. -Vicepräsidentv. Friesen: Dem Dienstpersonale? Referent Präsident v. Carlowitz: Ich kann bestätigen, daß ein derartiger Antrag sich in dem jenseitigen Deputations gutachten gestellt findet. Ihre Deputation hat sich davon nur fern gehalten, weil sie glaubte, daß dies mehr Sache der Regie rung sei. Ich selbst bekenne aber, daß ich es für angemessen halte, dem Dienstpersonal eine übereinstimmende Kleidung zu geben, die es Jeden erkennen lasse, und erkläre, daß ich mich dem Antrag, wenn er gestellt werden sollte, anschließen würde. Vicepräsident v. Friesen: Ich habe den Herrn Grafen v. Hohenthal zu fragen, ob er beabsichtige, einen Antrag zu stellen. Graf Hvhenthal - Püchau: In so fern er Anklang fände, würde ich ihn stellen, und zwar dahin: daß dem dienst leistenden Personal eine passende Dienstkleidung gegeben werde. Vicepräsident v. Friesen: Es ist allerdings Regel, daß die Anträge schriftlich einzugeben sind. Der Antrag geht dahin: daß dem dienstlcistenden Personal eine paffende Dienstkleidung gegeben werde. Bürgermeister v. Gross: Würde es vielleicht dem Antrag steller gefallen, zu sagen, „für das zur Aufwartung in der Kam mer bestimmte Personal", welcher Ausdruck im Gesetzentwürfe gebraucht ist ? Referent Präsident v. Carlowitz: Ich würde es noO zweckmäßiger gehalten haben, einen Antrag in die Schisst zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder