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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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d'.e Noth erheischt, sogar eine bleibende Unterstützung gewährt werden könne. Es könnten hierdurch die Staats - und die Cvm- muncassen verschont bleiben.— Ich werde mich demgemäß dahin aussprcchen, daß die hohe Staatsregierung diese Erörterung an stellen möge, und habe mir erlaubt, anstatt der Anträge der De putation unter 2 und 3 einen Antrag zu stellen, welchen ich der hohen Kammer mittheilen will, und um dessen Berücksichtigung ich Sie bitte. Dieser mein Antrag lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle da, wo in Folge des eingetretenen Noth- standes sich das dringende Bedürfniß herausstellt, den Schullehrern aus Staatscassen eine außerordentliche Gratisication gewähren; gleichzeitig aber in Erwägung ziehen, inwieweit eine bleibende Unterstützung den Schullehrern da, wo es sich als nothwendig herausstellt, aus Stiftungen, Kirchenärarien, Kreis- oder Communcassen gewahrt werden könne, und über Beides der näch sten Ständeversammlung Mittheilung machen." Es weicht dieser Antrag wenig von dem ab, was die Deputation beantragt; es ist nur mit einigen andern Worten ziemlich dasselbe gesagt, und namentlich sind zwei Dinge daraus entfernt, gegen die ich mich erklären zu müssen glaubte. Der Ausdruck Gratisication schützt vor jeder Consequenz, im Allgemeinen den Minimalsatz von 120 auf 130 Lhlr. zu erhöhen. Zweitens soll nicht der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheimgegeben werden, ob der nächsten Ständeversammlung die §. eines Gesetzes zur Verände rung vorgelegt werden möchte, was kürzlich erst betathen; denn ich bin mit mir ganz darüber einig, daß die Vorlegung zur Ab änderung dieser Z. nicht erst in Erwägung zu ziehen ist, sondern daß die §. bleiben möge. Präsident v. Haase: Der Abg. v. Gablenz will also statt der von der Deputation empfohlenen Anträge unter 2 und 3 folgenden Antrag an die hohe Staatsregierung gestellt wissen, welchen ich hiermit zur Unterstützung bringe. Er lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle da, wo in Folge des eingetretenen Norhstandes sich das dringende Bedürfniß herausstellt, den Schul lehrern aus Staatscassen eine außerordentliche Gratisication ge währen; gleichzeitig aber in Erwägung ziehen, inwieweit eine bleibende Unterstützung den Schullehrern da, wo es sich als nothwendig herausstellt, aus Stiftungen, Kirchenärarien, Kreis oder Communcassen gewährt werden könne, und über Beides der nächstem Ständeversammlung Mittheilung machen", und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Referent Abg. Klien: Ich glaube wirklich, der geehrte Ab geordnete, der zuletzt sprach , hat das Deputationsgutachten der Majorität zu verfänglich gehalten, was es doch eigentlich gar nicht ist; wenn es überall dem Ermessen der hohen Staatsregie rung anheimgibt, erst. Erörterungen anzustellen und in Erwä gung zu ziehen, was sie entweder bei Punkt 1 oder bei Punkt 2 wohl thun möchte, um die Lehrer in eine bessere Stellung zu bringen, so finde ich darin nichts Bedenkliches. Er hat geäu ßert, die Schullehrer standen sich noch besser, als manche Leute, die nicht so viel hätten. Das möchte zuzugeben sein; aber diese andern Leute haben nicht die Arbeit und den Verdruß der Schul lehrer. Hierzu kommt, daß der Schullehrer in seiner Stellung sich nicht überall so beschäftigen kann, wie mancher Andere in der Stadt und auf dem Lande. Sind die Leute arm, so greifen sie zu andern Mitteln, wenn sie nicht 120 Thlr. haben; sie können Holz lesen, suchen Waldfrüchtc oder gehen waschen, Seiten der Weiber, und suchen sich auf andere Art zu ernähren. Dies Alles kann der Schullehrer nicht thun. Ferner hat der geehrte Sprecher geäußert, der Antrag sei nicht anzunehmen, weil dic Landestheile verschieden wären. Das Letztere will ich zugeben. Es kann in einem Landestheile mehr geschehen und in dem andern weniger. Eben deswegen ist es nun der Regierung cmheimgegebcn wor den, ob es so werden könne, wie es beantragt worden ist. Es fallt damit zugleich der Einwand zusammen, wenn der geehrte Sprecher gesagt hat, man wisse nicht, wo das Geld solle.herge nommen werden bei Nothstand. Nun eben unter diesem Noth- stande haben die Schullehrer gelitten, und es ist mit Gewißheit, vorauszusetzrn, daß so mancher Schullehrer hat zu Schulden machen seine Zuflucht nehmen müssen, um das tägliche Brod zu erlangen. Höchst billig ist es gewiß daher, daß ihnen im 1.1844 und 1845 eine solche Unterstützung gereicht werde. Es ist gewisser maßen der Sprecher mit der Deputation-einverstanden, und ich möchte fast behaupten, scinAmrag weiche von der Majorität we nig ab. Habe ich ihn recht verstanden, so wollte er eineUnterstützung für das Jahr 1844; die Deputation hat noch das Jahr 1845 hinzugenommen, weil dies der Schluß der Finanzperiode ist und es sich dann zeigen wird, wie die Sachen stehen. Jetzt kön nen wir die Schullehrergehalle nicht beurtheilen. Der Abg. hat noch geäußert, auf 10 Thlr. sei sein Antrag gestellt worden; ich finde aber darin dem Anträge der Majorität gegenüber nichts Anderes, wenn er in dem Anträge anheimgibt, die Regierung möge erwä gen, ob eine Unterstützung bis zu lOLHlr. eintreten könnte. Der Unterschied liegt darin, daß der Abg. von einer Gratisication von 10 Lhlr. spricht und wir eine Erhöhung vom 120 auf 130 Thlr. beantragen, die da, wo es nothwendig ist,, zunächst aus Stiftungen gegeben werden können. Dies hat die Deputation berücksichtigt.. Es steht in dem Berichte: „aus Stiftungen, Kirchenärarien oder Communen." Freilich von den Kreis casten hat die Deputation nicht sprechen können, denn wir haben nur zwei Principe, das Communalprincip und das Staats- princip; entweder die Commun bezahlt oder der Staat. Ueber die Kreiscassen können die Stände unmöglich verfügen. Was würden die oberlausitzer Provinzialstände sagen, wenn wir woll ten über die Provinzialcasse verfügen? Dazu kommt, es sind sich nicht alle gleich. Wodurch sind die Kreiscassen gebildet? Sie sind gebildet in frühem Zeiten, seit 30, 40 Jahren her, und es fragt sich sehr, ob alle Mitglieder im Kreise daran Anthcil haben. Dazu kommt aber auch — ich kenne die Verhältnisse zu wenig, wie es mit den Kreiscassen beschaffen sein mag — aber es könnte sein, daß es Kreise gäbe, wo solche Cassen gar nicht vorhanden sind. Nun frage ich, meine Herren! was soll denn werden, wo keine Kreiscassen sind ? Sollen Anlagen gemacht werden? Wird es aus der Staatscasse genommen, so gibt die ser Kreis doppelt, ein Mal zu der Staatscasse und das andere
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