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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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kann es für einen Fortschritt halten, weil sie jetzt nicht hin kön nen, aber man kann es auch für einen Rückschritt halten, weil, wenn diese wenigen Vertreter des Bauernstandes Zutritt auf den Kreistagen haben, sie dann lange werden warten müssen, bis ihnen ein weiteres Zugeständniß werden wird. Von diesem Gesichtspunkte ist die dritte Deputation ausgegangen, indem sie sagt: es ist besser, wenn einmal eine Reform unternommen wer den soll, auf einer breitem Unterlage reformirt, als auf einer solchen, die mehr einem Beruhigungsmittel ähnlich sieht, als auf einer wirklichen Ausgleichung beruht. Was die Erörterung des Antheils des Bauernstandes bezüglich der Kreiscassen be trifft, scheint mir dieses Sache der Gerechtigkeit zu sein, und ich kann am wenigsten absehen, wie der geehrte Sprecher vor mir einen Widerspruch dagegen hat erheben können. Ich gebe zu, es mag das schwierig sein, ich will das nicht untersuchen, weil die Zeit zu kurz ist, aber die Schwierigkeiten können nie einer Sache entgegengestellt werden, die gerecht ist, und daß es ge recht ist, daß die Vertreter des Bauernstandes Theil nehmen, scheint außer Zweifel zu sein. Ich muß dem geehrten Abg. v. d. Planitz widersprechen, wenn er meint, als wenn ein derartiger Gesetzgebungsgegenstand lediglich auf dem Verwaltungswege ins Leben gerufen werden könne. Ich will die Unthunlichkeit nicht weiter ausführen, will nur meinen Widerspruch hiermit ausgesprochen haben. Abg. Iani: Ich habe schon bei Kreistagen zur Sprache gebracht, daß derBauernstand dabei vertreten werden müsse, und zwar weil ich anerkenne, daß er an den Kreiscassen denselben An- theil hat, wie die übrigen Stände. Denn dieKreiscassen sind gebil det worden aus Ueberschüffen von Kriegsleistungen und darauf zurückbezahlten Peräquationsgeldern; und daß der Bauer seinen Antheil zu den Kriegsprästationen reichlich hat beitragen müssen, ist eine allbekannte Sache. Zn welcher Weise aber diese Reprä sentation geschehen soll, ist für den Augenblick nicht zu bestimmen; denn daß sie nicht blos von den zum Landtage Deputaten ge schehen kann, geht schon daraus hervor, daß wir im voigtländi- schen Kreise, zu dem das gebirgische Amt Eibenstock geschlagen ist, blos zwei Deputirte und einen Stellvertreter haben, was doch wohl eine zu schwache Repräsentation des Bauernstandes gegenüber den Rittergütern und Städten wäre. In keinem Falle darf die Sache übereilt werden, und kann recht wohl dem näch sten Landtage Vorbehalten bleiben. Was den Antheil betrifft, welchen die Bauern an den Kreiscassen haben, so wird sich der selbe nach so langer Zeit schwerlich genau mehr ermitteln lassen; er braucht es aber auch nicht zu werden, wenn die Kreiscassen beisammen bleiben und zum Nutzen des ganzen Kreises verwen det werden. Sollen sie aber getheilt werden, so hat der Bauern stand seinen dritten Theil so gut daran zu fordern, als ein an derer; dies ist wenigstens meine Meinung. Abg. Haden: Ich kann mich nur im Sinne der Deputa tion aussprechen; denn eine sofortige Zuziehung des Bauern standes zu den Kreistagen würde nicht einmal räthlich sein. Der Abg. v. d. Planitz behauptet zwar, wenn die Stände und Regierung bestimmten, daß dieser Stand einstweilen und zwar bis zum Erscheinen einer neuen Krekstagsordnung durch die hie« sigen Abgeordneten und deren Stellvertreter repräsentirt werden sollte, so würde eine derartige Vertretung als legal zu erachten sein. Allein das muß ich doch bezweifeln; denn nehmen Sie an, meine Herren, wenn z. B. auf den Kreistagen diese Abgeordneten Rechnungsablegung über die frühem Ueberschüffe, welche dem Bauernstände doch mit angehören, verlangten, und sie wären noth- gedrungen, den Iustizweg einzuschlagen, glauben Sie, daß sie vor einemIustizcollegio als legitimirt betrachtet werden würden? Ich für meine Person bezweifle das sehr; denn sie sind nicht aus einer freien Wahl hervorgegangen. Demnach ist es wohl wün- schenswerth, daß man dem Anträge der Deputation beitrete: „daß die Regierung ersucht werden möge, der nächsten Stände versammlung einen auf gleiche Vertretung der drei Stände bei den Kreistagen durch frei Gewählte und sonst im Geiste der land ständischen Verfassung begründeten Entwurf, unter Berücksich tigung des Verhältnisses der Wahlbezirke zu den Kreisen, vorzu legen." Denn daß die alte Kreistagsordnung von 1821 nicht mehr für unsere Zeiten paßt und veraltet ist, liegt wohl auf der Hand. Uebrigens würde es sich bei Vorlegung einer solchen Kreistagsordnung wohl erst zeigen, ob ein wirklicher Vortheil für den Bauernstand daraus erwachsen würde. Was nun die Wahl selbst anlangt, so ist im Deputationsberichte angegeben, daß 756 Rittergüter und 129 Städte in dem alten Erblande sich befinden. Diese sind nun alle auf den Kreistagen stimmberech tigt , während nur 40 bäuerliche Abgeordnete darunter, nämlich 20 Deputirte und 20 Stellvertreter, welche dabei stimmfähig wären, eine ziemlich passive Rolle spielen würden. Es soll ih nen nun zwar eine Curiatstimme gegeben werden; allein, meine Herren, welch ein schleppender Geschäftsgang hieraus entstehen würde, hat, meinem Dafürhalten nach, die Deputation genug sam auseinandergesetzt. Ich halte ein so schnelles Assimiliren, um den Ausdruck eines jenseitigen Deputaten zu gebrauchen, nicht für nöthig, sondern gebe mich der Hoffnung hin, daß die Regie rung der künftigen Ständeversammlung eine neue Kreistagsord nung im Sinne der constitutionellen Verfassung und im Interesse des Bauernstandes vorlegen werde. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich kann zu einem Anträge auf Vorlegung einer Kreistagsordnung beim nächsten Landtage nicht rathen. Die Regierung würde schwer lich geneigt sein, darauf einzugehen. Es lag 1836 der Stände versammlung eine umfassende Kreistagsordnung vor. Beide Kammern konnten sich aber damals über selbige nicht vereinigen, und sie blieb daher auf sich beruhen. Im Wesentlichen würde eine anderweite Vorlage auch nur wiederum aufdenselben Grund sätzen beruhen; denn die Regierung hat keine Veranlassung ge habt, ihre Ansicht auch nur im mindesten zu ändern. Es ist so nach anzunehmen, daß es wohl schwerlich über eine nähere Vor lage der Art zu einer Vereinigung käme. Was übrigens den Antrag der ersten Kammer betrifft, so hat das Ministerium dem selben nicht wideisprochcn; es würde, wenn ein Antrag der Art an die Regierung gelangt wäre, derselbe sorgfältig erwogen wor den sein. Findet es jedoch der Bauernstand nicht in seinem
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