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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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reits geschehen, die Genehmigung zur Annahme zu crtheilen gern geneigt sein. 4) Durch die in der Schrift vom 14. Februar 1843 nach träglich erklärte Zustimm >ng zu der in Gemäßheit §. 88 der Verfaffungsmkunde erlass nen Verordnung vom 1. Mai 1841, die Erläuterung einer Stelle der Preceßordaung betreffend, hat dieser Gegenstand seine Erledigung gefunden. 5) Nachdem die getreuen Stände, der Aufforderung in dem D.'crete vom 10. Juni dieses Jahres gemäß, ms ihrer Mitte Deputationen gewählt haben, um in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage den Entwurf einer Wechs lordnung, sowie des zurückgelegten Theiles eines Gesetzes über den Schuldarrcst vor- zuberathen, so behalten Wir Uns, diese zu seiner Zeit einberufcn zu lassen, vor. 6) Wir werden die für die Nachhaltigkeit des vaterländi schen Silber-Bergbaues so überaus wicht'ge Einbringung eines tiefen Stölln in die Freib rger Bergamtsrevier mit den im Staatsbudget dafür in Anfttz gekommenen Gettm ttcln unge säumt in Angriff nehmen und, dem Anträge Unserer getreuen Stä .de gemäß, ihnen von Landtag zu Landtag über den Fort gang dieser Arbeit uich die Verwendung dcr diesfallfigen Verwil- ligung specielle Nachmessung zugehen, richt minder darüber, wie weit eine Umg'staltung der sächsischen Bergwerksv.rsassung zeit gemäß und thunlich sei, nähere Erörterung anstellen lassen; 7) daß Unsere auf fortschreitende Verbesserungen im Staatshaushalte und gewissenhafte Verwaltung desselben unab lässig gerichtete Fürsorge auch Seiten der getreuen Stände Aner kennung gefunden, haben Wir aus deren Schrift vom 13. Juni dieses Jahres, den auf dieFinanzpermde 18Z A abgelegten Rechen schaftsbericht betreffend, mit Wohlgefallen zu ersehen gehabt; 8) im Einlant mit der beistimmenden Erklärung, welche von den getreuen Ständen in Bez'ehung auf den ihnen mitge- thcilten Vertrag wegen Gleichstellung der Oberlausitz mir den alten Erblanden, rückstcht.ich der Beiträge zu den allgemeinen Staatsschulden, unterm 13. Juni dieses Jahres abgegeben wor den ist, haben Wir sowohl zu diesem Abkommen überhaupt, als auch zu dem zum dritten §. vorgeschlagenen Zusatz insbesondere, Unsere Genehmigung ertheilt und Unserm Finanzministerium die diesfallst'ze weitere Ausführung und beziehendlich Vernehmung mit den Ständen der Oberlausitz aufgetragen; 9) das Gesetz, die Einführung des neuen Grundsteuer systems betreffend, werden Wir mit den von den getreuen Stän den beantragten Veränderungen und Zusätzen demnächst zur Publikation bringen lassen; auch sollen diejenigen b.fondern An träge, zu welchen dieselben sich sonst noch in der Schrift vom 19. d. M. veranlaßt gefunden haben, sorgfältig geprüft und, so weit thunlich, berücksichtigt w.rden. 10) Da es bei d'm bedeute rden Zeit umwände, welchen mehrere bei dem gegenwärtigen La chta e erledigt' Berat' ungs- gegmjiände in Anspruch genommen haben, zweckmäßig erschie nen ist, das die Gewerb - und Personalsteuer betreffende Decret vom 11. März dieses Jahres nur thcilweise zur Berathurg zu bringen; so werden Wir, in Uebereinstimmung mit der in der Schrift vom 19. dieses Monats diesfalls abgegebenen Erklärung, für jetzt lediglich die m't dem neuen Grundsteuersysteme in un mittelbarem Zusammenhänge stehenden Punkte jener Vorlage einstweilen und bis zu künftiger gesetzlicher Feststellung im Ver- ordnungswege zur Ausführung bringen; der nächsten Stände versammlung aber den inm'ttelst mit einerZwischendcputation zu berathenden Entwurf eines neuen Gewerb- und Personalstcuer- gesetzes vorlegen, unerwartet dessen auch schon im Laufe dieser Finanzperivde durch Unsere Ministerien der Finanzen und des In nern, der für selbige fortdauernden Ermächtigung zuf.lge, nach Befinden diejenigen Abänderungen und beziehendlich Erleichte rungen bei jener Staatsabgabe anordnen lassen, welche, zugleich in Hinblick auf die bei Berathung der erwähnten Vorlage ge stellten ständischen Anträge, als sachgemäß und ausführbar zu achten sind. 11) Das Gesetz, die Ausführung der Bestimmung in dem ß. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend, wird nach den ständischen Erklärungen bekannt ge macht und aukgeführt werden. 12) Das Gesetz wegen Festsetzung einer Präklusivfrist, in Betreff der Entschäoigungsansprüche für Aufhebung des Bier zwangs, wird, mit Berücksichtigung des beantragten Zusatz paragraphen, seiner Zeit zur Publikation gelangen. 13) Die von den getreuen Ständen gewählten Deputa tionen zur Vorberathung des Gesetzes wegen Einführung eines neuen Maßsystems werden Wir in der Zwischenzeit bis zum näch sten ordentlichen Landtage einberufen, und ihnen die der Stän deversammlung diesfalls zu machenden Vorlagen zur Vorbera thung zugehen, ebenso 14) die gewählte Zwischendeputation zur Berathung einer definitiven Landtagso:dnung seiner Zeit einbemfen, und ihr die geeignete Vorlage machen lassen. Tie Gesetze, 15) den Schutz dcr Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, 16) Die Befreiung der über 20 Bogen im Druck starken Schriften von der Censur betreffend, und 17) die Theilbarkeit des Grund und Bodens betreffend, werden in Gemäßheit der ständischen Anträge zur Bekanntma chung gelangen. 18) Wegen Ausführung des mittelst Dekrets vom 8. Fe bruar dieses Jahres vorgelegten Planes für die weitere Entwicke lung und Vervollständigung des Eisenbahnsystems werden Wir, unter Berücksichtigung ter von den getreuen Ständen in der Schrift vom 19. dieses Monats gestellten Anträge die geeigneten Maßregeln treffen lassen, auch von der zu dem Ende zunächst für
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