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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ttn ünschließe, so geschieht es km Interesse des Bauernstandes selbst, aus den bereits von mehrem Sprechern angeführten, Gründen; ich finde das, was aus §.95 nach dem Vorschläge der Deputation herausfallen soll, inkonsequent. Nimmt man an, daß das landwirthschaftlkche Interesse vertreten werde durch solche, welche sich der Landwirthschaft widmen, so verträgt sich doch nicht damit, daß Fabrikanten auf dem Lande befähigt sein sollen, als bäuerliche Deputirte gewählt zu werden, wie schon erwähnt worden ist. Es können solche das Fabrikgeschäst be treiben, ohne Theil an dem ländlichen Gewerbe zu nehmen, und warum soll, wenn Fabrikanten berechtigt sind, als Deputirte ge wählt zu werden, ein Kaufmann, ein Grosshändler, der auf dem Lande wohnt, ausgeschlossen sein, obschon ihn der Grundbesitz dazu berechtigt, und wie schwer sind ost die Grenzen zwischen Fa brikanten und einem Andern zu unterscheiden, der ein Gewerbe, eine Profession treibt, das nicht gerade ein Fabrikgeschäft genannt werden kann? Es kann ein Handwerker sein, der wegen seiner Intelligenz gewählt werden könnte, da er aber ein Geschäft be treibt, und nur nebenbei die Landwirthschaft mit besorgt, nicht gewählt werden oder dessen Wahl doch in Zweifel gezogen werden kann. Dieser Grund der Folgewidrigkeit bestimmt mich haupt sächlich, dem Deputationsgutachten beizutreten. Abg. O eh me: Ich will mir nur einige Worte zur Motivi- rung meiner Abstimmung erlauben, da es namentlich die Wahl der bäuerlichen Abgeordneten betrifft. Es ist nämlich geäußert worden, daß sich eine Abänderung dieser §. in der Art und Weise, wie sie von der Deputation beantragt worden, um deswillen nicht als nothwendig herausstelle, weil weder von den Wahlmännern, noch von den Vertretern des Bauernstandes auf Abänderung der selben angetragen worden sei. Hierauf ist jedoch von dem geehr ten Abg. Todt geäußert worden, daß wir es um deswillen nicht thun könnten, weil wir dann inkonsequent gegen uns sein würden. Dies muß ich nicht allein zugeben, sondern noch hinzufügen, daß wir auch dann unfern sämmllichen Standesgenossen die nöthige Befähigung zur Vertretung des Bauernstandes in der Stände versammlung absprechen würden. Um mich nun dagegen zu ver wahren, so erkläre ich, daß ich gegen das Deputatiynsgutachfen stimmen werde. Abg.Lodt: Ich habe allerdings Inkonsequenzen namhaft gemacht, aber die, welche vom Abgeordneten, der zuletzt sprach, genannt worden sind, nicht. Da die Debatte wahrscheinlich jetzt geschloffen werden wird, so erlaube ich mir vorher, an den Herrn Präsidenten noch das Gesuch zu stellen, an meinen Nachbar eine " Anfrage zu richten. MEr hat erklärt, daß er deshalb für das Dc- putationsgutachten stimme, weil nur kleine Grundstücksbesitzer den Bauernstand in der Kammer am besten vertreten könnten, da nur diese dessen Verhältnisse genau zu beurtheilen wüßten. Deshalb wollte ich den Herrn Präsidenten ersuchen, die Frage an meinen Nachbar zu richten, ob er gemeint sei, darauf anzutragen, daß Rittergutsbesitzer künftighin nicht mehr dm bäuerlichen Be sitz in der Kammer zu vertreten befähigt sein sollen. Was er ge gen das Deputationsgutachten gesagt hat, würde einen solchen Antrag sehr unterstützen , und ich will im Voraus bemerken, daß ich für denselben stimmen würde. Präsident v. Haase: Ich muß es dem Abg. Jani'über lassen , ob er einen Antrag deshalb stellen will. Abg. Iani: Wenn der Rittergutsbesitzer ein Bauergut hat, so wird er auch diesen Grundbesitz mit vertreten. Es kann aber recht wohl möglich sein, daß er ein großes Grundstück besitzt, ohne deshalb die Bedürfnisse des kleinern zu kennen- Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr über die sen Punkt zu sprechen und somit ist die Debatte über solchen ge schloffen. Königl. Commissar v. Günther: Es handelt sich bei der heutigen Berathung um Anträge, welche die geehrte Kammer zu stellengemcint fein dürste. "Die Entschließung auf diese Anträge wird jedenfalls der Staatsregierung Vorbehalten bleiben. Ich halte es aber in meiner Stellung als königl. Commissarerforderlich, bei denjenigen Punkten, welche die geehrte Deputation bevorwor- tet hat, die Bedenken der Kammer mitzutheilen, welche schon jetzt der Staatsregierung gegen die Anträge beigehen. Das ist der Fall bei dem hier vorliegenden Punkte. Die Staatsregierung glaubt nicht, daß sich der vorgeschlagene Antrag zur Genehmi gung eignen würde. Die Gründe gegen den Antrag sind schon von mehren geehrten Sprechern in der Kammer selbst sehr aus führlich dargcstellt worden und ich kann mich auf diese Gründe beziehen, und bemerke über die Ansicht der Staatsregierung nur noch Folgendes: §. 68 der Verfassungsurkunde erfordert, daß jn der Ständeversammlung Abgeordnete des Bauernstandes seien; die Regierung glaubt nicht, daß diesem Erfordernisse entsprochen werden würde, wenn für diese Classe Abgeordnete in der Kammer sich befänden , bei welchen diejenige Bestimmung von §. 95 des Wahlgesetzes nicht beachtet wäre, auf deren Wegfall angetragen wird; denn die Betreibung des landwirthschaftlichen Gewerbes gehört wesentlich zum Begriffe des Bauernstandes. Man würde einen Städter oder einen andern Besitzer eines Landgrundstücks, der das Grundstück nicht selbst bewirthschaftet, nicht darunter verstehen können. Als Einwand ist ein großes Gewicht darauf gelegt worden, daß schon die Betreibung eines Fabrikgqschastes auf dem Lande und die §. 96 des Wahlgesetzes enthaltene Be stimmung eine Abweichung von jenem Principe enthalte. Es möchte nicht an der Zeit sein, ausführlicher auf die Frage einzu gehen, inwieweit diese Extensionen hinreichend motivirt seien, und es würde der Nachweis der desfallsigen Motive zu weit von dem eigentlichen Gegenstände der Berathung abführen; allein soviel ist gewiß, daß einzelne solche Ausnahmen nicht den Grund abge ben können, das Princip selbst ganz aufzugeben. Die Staats regierung würde es daher mit der §. 68 der Verfassungsmkunde nicht wohl vereinbar halten, von dem Erfordernisse der Betrei bung der Landwirthschaft abzugehen. Ist übrigens bemerkt worden, daß die in §.95 des Wahlgesetzes enthaltenen Vor»
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