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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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beschränkt sei. Sollte sich daher finden, daß in dieser Beziehung das ins Leben tretende neue Grundsteuersystem eine zu beschrän kende Wirkung äußerte, so wird man Seiten der Regierung dar aufBedacht nehmen, deshalb Modiflcationen einzuleiten. Doch laßt sich zur Zeit mit Zuverlässigkeit nicht behaupten, daß ein solches Resultat eintreten werde, und deshalb wird das Ergebniß des neuen Grundsteuersystems und der etwaige Einfluß desselben auf diesen Gegenstand zunächst abzuwarten sein. Abg. Klinger: Ich erlaube mir die Frage an den Herrn Staatsminister, wie es in der Zwischenzeit von jetzt bis zum künf tigen Landtage gehalten werden soll. Es ist gewiß, daß der Betrag der Steuern, welcher bis jetzt abentrichtet worden ist, durch die Einführung der neuen Grundsteuer so gemindert wer den wird, daß der, welcher heut 30 Thaler gibt, künftig muth- maßlich nur 22 Thlr. 15 Ngr. geben wird. Durch den Hinzu tritt der Rittergü:er und aller derjenigen Grundstücke, welche zeither als steuerbefreite gegolten haben, ist die Summe der steuer baren Grundstücke außerordentlich gewachsen, und ich glaube annehmen zu können, daß der Steuerbetrag, der künftig zu lei sten sein wird, im Vergleich zu dem früheren um den vierten Tbeil fallen wird. Nehme ich an, daß überhaupt 433,310 Acker Rittergutsgrund und Boden zur steuerbaren Fläche hinzu kommen; nehme ich ferner an, daß überhaupt 128,000 Acker zeither steuerfreie geistliche und Cvmmungmndstücke dazu treten werden, so ergibt eine Vergleichung mit 1,899,933 Ackern länd lichem und städtischem Grundbesitze, daß überhaupt ein Viertheil mehr an steuerbarem Grund und Boden dazutreten wird. Prä sumtiv wenigstens muß also der künftige Steuerbetrug vom ländlichen Grundbesitze beträchtlich und bis zu einem Vierthelle herabgehen. Es könnte sonach wchl der Fall eintrcten, daß die jenigen bäuerlichen Abgeordneten, die jetzt in der Kammer sitzen, künftig und vielleicht schon zum nächsten Landtage blos um des willen nicht mehr hier sein würden, weil sie durch die Herabge- hung derSteuer die Wahlfähigkeit verloren haben, und ich würde wünschen, daß mir darüber eine Erläuterung gegeben werde, da ich es hart und mit der Grundidee der Verfassungsurkunde nicht vereinbar finde, daß der, der jetzt in der Kammer ist, künftig nicht mehr wählbar ist, obschon sein Besitzthum, welches ihm^ heut die Wahlfäh'gkeit gewährt, sich nicht im Geringsten verän dert haben wird. Staatsminister v. Zesch au: Ich theile die Besorgnisse in Beziehung des Einflusses des neuen Grundsteuersystems auf den in dem Wahlgesetze festgesetzten Census nicht. Es ist nicht zu leugnen, und die Negierung hat auch in den Unterlagen des Staatsbudjets nachgewiesen, daß durch Hinzuziehung der Steuer befreiten eine Ve>m nberung der Steuern der übrigen jetzt steuer, pflichtigen Grundstücke, nicht aber in dem Umfange, als der ge ehrte Abgeordmte eben auseinand-rgefltzt hat, eintreten wird, weil die Bevürfn.ffe, welche aus der Einführung d.s neuen G.undsteuersystems selbst helvorgehen, wie z. E. die Mittel zu Beschaffung dec Entschädigung der Steuerfreien, d.r Grundsteuer zur Last fallen; hauptsächlich aber auch aus andern Gründen. Wenn man das Resultat der neuen Grundbesteuerung in wenig Worten zusammenfassen will, so wird es hauptsächlich in einer Erleichterung der kleinen Grundbesitzer in den Städten und auf dem Lande bestellen, die besonders auf dem platten Lande jetzt unverhält- nißmäßig hoch belastet sind und, wie nicht zu leugnen ist, in einer unverhältnißmaßigeren höheren Beziehung der größeren Städte. Es wird also die Verminderung der Grundsteuer in der Haupt sache allen denjenigen kleinen Grundbesitzern zu Gute gehen, welche jetzt ohnehin bei dem bestehenden Census gar nicht wählbar sind. Es ist möglich, daß bei manchen andern Grundbesitzern der Fall eintreten kann, daß, während sie jetzt wahlfähig sind, sie es künf tig nicht mehr sein werden. Dagegen werden aber künftig wieder Andere hinzutreten, und es wird sich dadurch in der Zahl aus gleichen. Wir haben ähnliche Verhältnisse schon gehabt; es sind derartige Veränderungen eingetreten in Folge der feit Einführung der Verfassung bewilligten Steuererlasse. Wir haben gesehen, daß in Folge dieser Erlasse Wähler ausscheiden mußten, weil sie den bestimmten Census nicht mehr halten. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich will mir lediglich die An frage und nöthigenfalls den Antrag an den Herrn Präsidenten erlauben, bei der Fragstellung übör diesen Punkt eine Trennung eintreten zu lassen. Ich bin nämlich im Principe für die Ver minderung des Census für die passive Wählbarkeit, nicht abrr für solche Verminderung für die active Wählbarkeit, und ich glaube, daß, wenn ein Antrag an die hohe Staatsregierung um Verminderung des Census für die passive Wählbarkeit gelangt, dann auch die Bedenken beseitigt werden würden, die von dem Abg. Klinger in Beziehung auf den Verlust der Wahlfähigkeit bei den Mitgliedern, die zur Zeit in der Kammer sitzen, ausgestellt worden sind. Allerdings wird durch die Zuziehung des steuerfreien Grundeigenthums das Object für die Grundsteuer sehr erweitert. Dagegen ist aber zu berücksichtigen, daß Zinsen und Tilgung zur Entschädigung der Realbefteiten auf die Grundsteuer gerech net worden find, so daß die Abminderung für die Einzelnen im Durchschnitt sehr unbedeutend sein wird. Präsident 0. Haase: Ich werde die Frage trennen. Abg. v- Thielau: Zuvörderst kann ich das Bedenken, was der Abg. Klinger aufgestellt hat, nicht theilcn, insofern als ich nicht glaube, daß durch die Einführung der neuen Grund steuer die Abgaben sich niedriger stellen werden. Wenn wir nach dem jetzigen Ansätze 9 Pfennige pro Steuereinheit ausschreiben, so werden wir 2 Pfennige weniger ausschreiben müssen, wenn wir die Summe erreichen wollen, die wir im vorigen Budjet ausgestellt haben. Es läßt sich nicht annehmen, daß der CensuS so sehr niedrig war; wenn das aber auch wäre, so Hilst uns eine Abänderung der Höhe des Geldsatzes Nichts; denn ich halte es für falsch, den Census nach dem Geldbeträge zu bemcfstn, son dern sehe nur einen richtigen Maßstab darin, daß man die Grundsteuereinheiten selbst als den Census auswirft; 30Thlr.
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