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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Was die Stiftungen betrifft, so muß ich nochmals bemerken, daß die Staatsregierung mit höchster Vorsicht verfahren muß, um nicht der Paragraphe der Verfassungsurkunde zu nahe zu treten. Allerdings ist mir auch beigegangen, daß hier sehr schöne Gele genheit wäre, wo das Hochstift Meißen und das Collegiatstift Wurzen auch einmal Etwas beitragen möchten. Denn für den Unterricht sind hauptsächlich diese Stifter in früherer Zeit be stimmt gewesen. Nun die Staatsregierung hat schon erklärt, daß darüber Verhandlungen stattsinden sollten, inwiefern, nach dem doch nicht zu leugnen wäre, daß der stiftungsmäßige Zweck nicht mehr zu erreichen sei, die Fonds der beiden Stifter zu gleich artigen Zwecken zu verwenden waren. Darin stimme ich auch mit dem Abgeordneten v. Gablenz überein, daß man möge die Stifter 'auch hier nicht außer Augen lassen. Es ist ferner der Kreiscassen gedacht worden. Ja freilich wird es da auf die Kreisstände ankommen. Es kann nur auf Verhandlungen an kommen, und ich setze dabei voraus, daß man jede Kreiscasse nur für hen eigenen Kreis in Anspruch nimmt, daß nicht z. B. die Kreiscasse des meißner Kreises für Schullehrer des leipziger Kreises in Anspruch genommen wird. Nun bin ich mit dem ersten Anträge einverstanden. Gehe ich auf den zweiten über, so würde ich mich auch mit dem zweiten einverstehen können, jedoch nur unter der bei dem ersten Anträge aufgestellten Be schränkung, insoweit es nicht die Commun oder das Kirchen ärar gewahren kann, und daß nicht die Staatskasse diese Leistung übernehme, wenn eine reiche Commun es betrifft, die es lhun kann. Denn, meine Herren, wir müssen erwägen, daß nicht selten der Fall ist, daß Kommunen, die es geben könnten, es doch nicht geben, und zwar liegt das in manchen Mißverständnissen, aber auch darin, daß unglücklicherweise die Communen den Minimalgehalt von 120 Khlr. für einen Maximalgehalt ange sehen haben. Das hat mir die Erfahrung ost gezeigt, und wenn auch davon Etwas in Rest verbleibt, so meinen sie, er habe noch immer sehr viel. Was das Dritte betrifft, den dritten Antrag, den die Deputation gestellt hat, ja, so würde ich damit mich ein verstehen. Ich glaube, es bedarf keiner Erörterung, und, meine Herren, Sie müssen doch auch nicht vergessen, daß seitdem Er lassen des Schulgesetzes in Sachsen, sowohl in Städten als auf dem Lande, das Leben etwas theurer als früher geworden ist, und daß die Stande, die den Consumenten und nicht den Producen ten angehören, diese Theuerung vorzüglich fühlen. Das sind die wenigen Bemerkungen, die ich glaubte anführen zu müssen, und ich werde mich mit dem Deputationsgutachten vereinbaren. Ich setze voraus, daß bei I, rücksichtlich der Stiftungen, der Ver- fassungsurkunde nachgegangen werde, und daß bei 2 das, was bei 1 gesagt ist, auch insoweit vorausgehe, daß die Staatskasse nicht primo loco gestellt werde. Referent Abg. Klien: Nur das will ich mir erlauben, dem Herrn Vicepräsidenten zu entgegnen, daß wir von Seiten der Standeversammlung bei 2 nicht haben aussprechen können, daß die Communen dazu angehaltcn werden möchten, weil in dem Gesetze der Minimalgehalt auf 120 Thlr. festgesetzt ist, und wir also gegen das Gesetz auf Versrdnungswege die Communen nicht nöthigett können, mehr zu geben. Abg. Tz schucke: Ich habe meine Ansicht über den vor liegenden Gegenstand bereits durch die Unterzeichnung des Depu tationsberichts kund gegeben, es bedarf dieselbe also einer Moti- virung nicht. Ich habe mir nur das Wort erbeten, um einige Aeußerungen, welche in der Debatte gefallen sind, zu widerlegen, theils aber auch, um erläuternde Bemerkungen dem Deputations gutachten hinzuzufügen. Die Gegner des Deputativnsgutachtens erkennen zwar an, daß die Lage der Schullehrer sehr drückend sei und auf alle mögliche Weise verbessert werden müsse, nur sind sie mit der Deputation in dem Vorschläge nicht einverstanden, wie sie ver bessert werden solle. Sie führen an, daß Seiten der Communen Etwas mehr nicht gegeben werden könne, diese auch nicht dazu verpflichtet seien, sie leugnen aber auch, daß die Staatskasse zur Unterstützung der dürftigen Communen verpflichtet wäre. Wenn nun die Communen nicht verpflichtet sind, und auch die Staats kasse nicht verpflichtet ist, so kommt das darauf hinaus, 'daß die Schullehrer durch diese aufgestellte Ansicht Nichts bekommen sol len. Ich kann wenigstens ein anderes Resultat nicht finden. Es kommt mir das vor, als wenn Jemand zu mir kommt, mich um Etwas bittet, und ich sage zu ihm: ich bedauere dich recht sehr, komme aber morgen wieder, vielleicht will ich dir dann Etwas versprechen. Es ist zwar in Aussicht gestellt worden, aus den Stiftungen und Kreiscassen eine Unterstützung für die Lehrer zu erhalten, und es ist das Domstift Meißen in Erwähnung gezogen worden. Nun wissen wir aber die Verhältnisse, und es ist in der nächsten Zeit keine Aussicht vorhanden, Etwas davon zu erhal ten, ja es steht dahin, ob jemals Etwas zu erhalten ist. Jetzt hat das Domstift Meißen bedeutende Bauten auszuführen, die Einkünfte sind nicht ausreichend, um diese Bauten zu decken, und es müssen sogar die Capitalien selbst angegriffen werden. Also aus diesen Stiftungen ist Nichts zu erlangen. Nun könnte man aus der Procuratur Meißen Etwas zu erlangen hoffen. Ich weiß, daß diese in neuerer Zeit durch eine gute Verwaltung zu einer bedeutenden Höhe herangestiegen ist, und ich weiß, daß ver schiedene Ausgaben auf diese Casse geworfen worden sind. Wenn z. B. ein entlassener Geistlicher aus dieser Casse IHOLHlr. jährliches Sustentationsquantum bekommt, so sollte ich wohl glauben, daß aus dieser Casse auch Etwas für die Schullehrer ge schehen könnte. 3Üas die Kreiscassen anlangt, so kenne ich nur die des meißener Kreises. Diese ist allerdings in einem ziemlich guten Zustande, uüd es wäre vielleicht möglich, Etwas zu erlan gen, weil ich mich erinnere, daß man wirklich Noth hatte, wie es möglich sei, die Einkünfte nützlich unterzubringen. Es wurde deshalb eine Deputation niedergesetzt, um zu berathschlagen, wozu sie verwendet werden sollen, und man hat 1600 Thlr. zu Communicationsstraßen verwendet. Es sand dies allerdings we nig Anklang, aber es war gerade kein anderer Zweck bekannt, den man verfolgen wollte. Also würde der zweite Theil des An trags des Abg. v. Gablenz in dieser Beziehung nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Dagegen könnte ich mich mit dem ersten Theile seines Antrags unmöglich einverstanden erklären.
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