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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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um die Wohlfahrt dcsLandkshandelt, — (Skaatsminister No- stitz und Jänckendorf tritt ein.) — so glaube ich, daß jede Em- psindlichkeit, jeder persönliche Unmuth in den Hintergrund treten und vdN beiden Kammern! zut Ausgleichung jedes Mißverständ nisses bereitwillig und fteundlich die Hand geboten werden muß, um dasjenige zu beseitigen, was der guten Sache, was dem hohen Zweck der Kammern hinderlich werden kann. Referent Abg. Todt: Ich biy mit dem Herrn Staatsmi nister ganz einverstanden, daß es wünschenswerch sei, wenn zwi schen beiden Kammern ein freundliches Vernehmen stattsinde. Die zweite Kammer wird auch, soviel an ihr ist, jederzeit dazu beitragen, daß ein solches Vernehmen statthabe.. Aber da sie ihrerseits keine Veranlassung geboten hat, - (Staatsminister v. Wietersheim tritt kn den Saal.) daß Zerwürfnisse eintreten könnten, so kann sie sich hinlänglich für beruhigt halten. Sollte eine Störung wirklich eintreten, so ift'gewiß', daß nicht sie, die zweite Kammer, es gewesen ist, son dern die erste Kammer, welche sie verschuldet, und welche nament lich >auch zu den heutigen Erörterungen Veranlassung gegeben hat. Ein Schweigen dazu wäre offenbar Vernachlässigung der Pflichten gegen uns selbst gewesen. Es ist übrigens Nichts ge äußert worden, was der ersten Kammer im Ganzen zum Nach- theil gereichen könnte, es ist vielmehr meines Wissens nur davon die Rede gewesen, daß einzelne Mitglieder derselben sich Aeuße- rurtgeN erlaubt haben, die in den Rechten nicht begründet sind. Übrigens habe ich nur, ich kann es nicht verschweigen, zu be dauern, daß der Herr Minister die Vsrtheidigung, welcher er für die erste Kammer m unserer Kammer sich unterzogen hat, auf die Aeußerungen, die über jene Kammer gefallen sind, nicht in gleü cher Weise geführt hat, als nachrheilige Aeußerungen in Bezug durch die zweite Kammer in der ersten gefallen sind. Nach die ser kurzen Entgegnung knüpfe ich nochmals den Deputations vorschlag über die Hauptsache, der dahin geht: die Beschlußfas sung über die Landtagsordnung für jetzt auf sich beruhen zu las sen , bis von der ersten Kammer über das betreffende allerhöchste Decret Besch uß gefaßt worden ist. , Araatsminifter v. Lindenau: Auf die soeben gemachte Musterung des Herrn Referenten, daß er es bedaure, das Ver fahren der zweiten Kammer gegen den Tadel der ersten KaMmer nicht ebenso wie jetzt von mir vertheidigt zu sehen, habe ich zweier lei zu crwiedern; einmal daß diese Vcrtheidigung hinsich.lich des wichtigsten Anklagepunktes, nämlich der Verfassungswidrigkeit, allerdings stattgefanden hat, indem ich dieGründe angab, warum düs Verfahren der zweiten Kammer für verfassungsgemäß zu halten sei. Dann bitte ich aber auch den Umstand nicht zu über sehen,daß die fraglichen Aeußerungen in der ersten Kammer weit mehr und schärfere Vorwürfe gegen die Negierung, als geHbn die zweite Kammer enthielten, und daß ich sonach mit der eignen Vertheidigung vollauf beschäftigt war. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand weiter über den An trag der Deputation Etwas zu bemerken hat, so gehe ich zur Frügsteüung über und frage die geehrte Kammer: ob sic mit dem Verschlage der Deputation einverstanden sei, welcher dahin geht, vor der Hand' die Berathung über die Landtagsordnung auszu setzen, bis von der ersten Kammer über das betreffende allerhöchst« Dekret Beschluß gefaßt und dieser mittelst Protoksllextracts an uns gelangt sein wird? — Wird einstimmig bejaht. Präsident V. Haase: Sonach wäre dieser Gegenstand er ledigt. — Wir gehen nun über auf den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich auf den Bericht der zweiten Depu tation über das allerhöchste Dekret, die Errichtung eines land- wirthschaftlichen Creditsystems betreffend. (Staatsminister v. Ze sch au tritt ein.) Referent Abg. Puschel: DerB e rich t, den die zweite De putation der verehrten Kammer über diesen Gegenstand erstattet, lautet, wie folgt: Die anderweiten Berathungcn der ersten hohen Kammer n'tber das obenbezeichnete allerhöchste Decret, welche in Folge der abweichenden Ansichten diesseitiger geehrter Kammer hinsichtlich der hierauf an die hohe Staaksregierung abzugebenden gutacht lichen Aeußerungen und damit zu verbindenden Anträge stattge sunden , haben nür eine theilweise Einigung herbekgeführt. Die Deputation ist demnach veranlaßt gewesen, diesen Ge genstand in nochmalige Erwägung zu ziehen, um die bezüglichen fernerwcilen Entschließungen ihrer geehrten Kammer vorzu bereiten. Der sehr annähernde Schritt, welchen die erste hohe Kam mer zur Beseitigung des wesentlichsten Differenzpunkces gethan hat, berechtigt, bei der mindern Wichtigkeit der übrigen Gegen stände, hinsichtlich welcher noch eine Meinungsverschiedenheit beider Kammern obwaltet, zu der Hoffnung, daß eö möglich sein werde, die wichtigen Fragen, deren Beantwortung die hohe Staatsrcgierung entgegenzusehen hat, noch in einer Art zur Lö sung zu bringen, die, wie dies bereits im Betreff der Äberlaufitz anzunehmen sein dürfte, geeignet sein möchte, jeden besorglichen Anstand auch gegen die baldige Errichtung eines erblandischen landwirthschaftlichen Credilsystcms zu entfernen, wodurch unver kennbar dem Zustandekommen dieses Instituts, von dessen wohl- rhäligen Folgen man in ungelheilter Meinung und gewiß auch mit völliger Begründung so große Erwartungen hegt, der wirk samste Vorschub geleistet werden würde. Die divergirenden Beschlüsse beider hohen Kammern berüh ren lediglich die projectirte erbländischb Creditanstalt und zeigen sich in nachstehenden vier Punkten, auf welche nunmehr die De putation die 'Aufmerksamkeit ihrer verehrten Kammer hinzulenken verpflichtet ist und bemüht sein wird. § Nach vollständigem Einverständnisse beider hohen Kammern 1) über die allgemeine Frage in Betreff der Nützlichkeit und Ääthlichkeit der Begründung eines Creditsystems für den ! ländlichen Grundbesitz in Sachsen, sowie 2) über den Mangel eines Bedenkens gegen die Errichtung einer besondern derartigen Anstalt für die Erblande und einer solchen für die Oberläusitz, wichen Nach dm ersten Berathungen die beiderseitigen Ansichten und Beschlüsse nür noch in Bezug auf die Frage: welche Aus dehnung dem erbländischen Institute zu geben sei? von einander ab. da das Projekt eines oberlausitzischen Vereins hierunter sich bereits weitere Grenzen gesteckt hatte, als das erbländische. Die erste hohe Kammer hatte beschlossen: der hohen Staatsregierung die Genehmigung und Bestä tigung der in Sachsen sich schon gebildet habenden Credit- v'enine zu empfehlen.
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