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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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wodurch den Darleihern die größte Sicherheit, dem Institute die Prompteste Zinszahlung garantirt wird, nicht alterirt werden. -D wird aber nach meiner Ansicht, wenn sofort der ganze bäuerliche Grundbesitz zugezogen werden sollte, allerdings eine solche Gewißheit nicht mehr vorhanden sein; ich bin sogar über zeugt, daß dieses Institut dann vielleicht gar nicht ins Leben treten könnte, weil bei solcher Menge von Pfandbriefen dieselben weit unter pari hcrabsinken würden, der Zinsfuß deshalb erhöht und der gehoffte Nutzen geschmälert werden müßte, und weil endlich, wenn auch der kleinste Grundbesitz sogleich zugezogen wixd, die strengen Bedingungen hinsichtlich der Zinszahlung und Sequestration wohl aufgegeben, dadurch aber der für das Insti tut unenbehrliche Anspruch auf prompte Zinszahlung gefährdet werden müßte. Aus diesen Gründen werde ich für das Depu- tationsgutachten stimmen. Abg. Haden: Ich will mir hlos die Anfrage an den geehr ten Referenten erlauben, ob die 1200 Steuereinheiten, wel che hier als Minimum angegeben sind, als Kriterium der Auf nahme im Allgemeinen, oder blos für den bäuerlichen Grundbe sitz gelten sollen? Wenn sie im Allgemeinen als solches gelten sollen, unberücksichtigt des Grundstücks, welches da durch getroffen wird, so daß hierdurch nicht ein ritterschaft- li cher, sondern ein landwirthschaftlicher Creditverein ge bildet wird, und man durch diese Maßregel nur erst abwarten will, welches Resultat daraus hervorgeht, um dann später den kleineren Grundbesitz mit zuzuziehen, dann würde ich mich mit dem Gutachten der verehrten Deputation in diesem Punkte sofort einverstanden erklären. Referent Abg. Püschel: Es liegt hier gegenwärtig nur die Frage zur Erwägung vor, welche Ausdehnung man dem ritterschaftlichen Creditvercine geben wolle, also kann sich, was die Deputation geäußert hat, blos auf die bäuerlichen Grund stücke beziehen. Die Deputation, die auch in ihrem ersten Be richte sich schon im Allgemeinen dafür ausgesprochen hat, daß eine Vereinigung des kleineren Grundbesitzes mit dem größeren stattflnden möge, auf der andern Seite aber auch nicht verkannte, welche Bedenken einer sofortigen Ausführung der Sache entge genstünden, hat nunmehr bei weiterer Erwägung die Ueberzeu- gung gewonnen, daß wenigstens theilweise eine Bereinigung sofort zu bewerkstelligen sei, daß aber eine gewisse Grenze in der Werthbestkmmung sich nvthig mache. Die Grenze hat man eben deshalb getroffen, weil man geglaubt hat, daß Grundstücke von solchem Werthe in ihren Bedürfnissen und ihrer national-ökono mischen Wichtigkeit den Rittergütern gleichstehen, daß daher auch, was ein Hauptbedenken der Betheiligten ist, die executivischen Maßregeln auf diese angewendet werden können. Es bezieht sich diese Bestimmung nur auf bäuerliche Grundstücke, auf die andern kann sie es schon deshalb nicht, weil, wenn die Ritter schaft einen Verein unter sich schließt, sie nicht angehalten wer den kann, einzelne Rittergüter davon auszuschließen, welche diese Zahl von Steuereinheiten nicht haben. Es wird immer von der Gesellschaft abhängen, wie weit sie mit dem Creditgeben gehen will; hier handelt es sich aber von der Aufnahme eines gewissermaßen fremden Elements, und da muß man allerdings eine Grenze annehmen, da der Verein zu garantiron hat. Abg. Haden: Da der Herr Referent sich darüber ausge- sprechen hat, daß diese 1200 Steuereinheiten blos. für den bauer-, lichen Grundbesitz das Kriterium abgebcn sollen, so werde ich mich allerdings nicht mit dem Deputationsgutachten einverstan den erklären können. Was hat man denn bei den vorigen Ver handlungen der Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes haupt sächlich entgegengestcllt? Man sagte: es würden derartige Gü ter eine Sequestration nicht aushalten. Ich gebe das zu, daß. es dem kleinern Grundbesitz schwer fallen würde, eine Sequestra tion auszuhalten, aber jetzt widerlegt sich auf diese Art die Rit terschaft ganz von selbst; denn wir haben ebenfalls kleine Ritter güter, die vielleicht nicht mehr als 500 Steuereinheiten haben. Glaubt denn die Deputation, daßdiese eine Sequestration aus halten können? Ich für meinen Theil bezweifle es. Nun hat der Herr Referent gemeint, die Ritterschaft bilde einen Credik- verein unter sich, das muß ich noch mehr bestreiten; denn die Rit terschaft oder dieser projectirte Creditverein fordert Begünstigun gen und Befreiungen vom Staat, und dann glaube ich, kommt es auf die Ständeversammlung und Staatsregierung als gesetz gebende Corporation an, ob sie derartige Bewilligungen machen will. Ich muß auch dem, was der Herr Referent darübex sagte, daß nämlich hier blos ein fremdes Element zugelaffen werden sollte, entschieden widersprechen; denn gerade ich für meine Person glaube, und auch die Beschlüsse der zweiten Kam mer haben es festgestellt, daß unter Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes ein landwirthschaftlicher Creditverein, aber kein ritterschaftlicher gebildet werden soll. Da nun diese Anträge in jener Kammer nicht vollständig angenommen worden sind, und da man jetzt nur eine theilweise Zulassung des bäuerliche« Grundbesitzes uns vorschlagt, so wird es darauf ankommen, öb sich die zweite Kammer hierzu entschließen wird. Ich glaube vielmehr, daß das ganze Entstehen einer Kreditanstalt davon ab hängt, ob sich die zweite Kammer für eine bestimmte Grenzlinie, bis zu welcher sowohl Rittergüter alsBauergüter zugelassen wer den, aussprechen wird. Abg. Stockmann: In der Hauptsache bin ich auch mit der verehrten Deputation einverstanden, nicht aber aus dem selben Grunde und nicht mit der Fassung des Antrags. Die Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes wünsche zwar auch ich, kann aber im entgegengesetzten Falle, als der Abg. Haden, nicht zugeben, daß, wie auch die verehrte Deputation behauptet, den Verhandlungen eine andere Auslegung nicht gegeben werden könne, als daß die Genehmigung und Bestätigung des vorliegen den Statuts von der Ausnahme des bäuerlichen Grundbesitzes.ab- hängig gemacht werde Ich übergehe diese Frage aber als ein müssige und bereits entschiedene. Was die Fassung des vorlie genden Antrags betrifft, so scheint mir auch der gewählte Weg nicht zum Zweck zu führen. Im höchsten Decret ist ausgesprochen worden, daß die Neuheit der Sache und Mangel an Erfahrung Vorsicht gebieten. Der Herr Staatsminister des Innern hat sich hei den vorigen Verhandlungen auf diese Stelle bezogen und
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