Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dabei geäußert, daß die Negierung mit sich selbst in Widerspruch gerathen werde, wenn sie nicht darauf Rücksicht nehme und mit großer Vorsicht bei dieser Angelegenheit verfahre. Eine solche Vorsicht, meine Herren, werden Sie auch denen gestatten müssen, die ein solches Institut auf ihre Kosten und Gefahr gründen wol len, und wenn es auch gerade.für diese vorliegenden nicht an Er fahrungen fehlt, so ist es doch gewiß der Fall für die verlangte Ausdehnung. Hier mangelt es gewiß an aller Erfahrung. Dem nächst kann ich auch insofern mit der Fassung des Antrags, wieihn die Deputation hier verlangt, mich nicht einverstehen, indem es ja nicht die Regierung ist, welche diese Vereine begründet, son dern ehen die erbländische Ritterschaft, und die Negierung für die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes nur das Mittel in Hän den hat, die Genehmigung der Statuten zu verweigern, wenn diese gestellte Bedingung nicht erfüllt wird, den bäuerlichen Grundbesitz mit aufzunehmcn. Es müßte aber nothwendiger- weife die Zustimmung zu dieser Bedingung von der erbländi- schen Ritterschaft ausgehen. Ein Bedenken noch ist es, welches mich gegen die hier vorgefchlagene Fassung einnimmt, daß näm lich die, welche zugezogen werden, nicht vertreten sind. Durch die Petition eines sehr ehrenwerthen Mitgliedes der jenseitigen Kammer, die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu den Kreistagen betreffend, steht allerdings dieses nicht mehr in ferner Aussicht, da ohne Zweifel die hohe Staatsregierung dieser Peti tion ihre Aufmerksamkeit widmen wird; es dürste also dieses Be denken sich dann erledigen. Demnächst aber hat die Deputation sich auch dafür ausgesprochen, allen Kategorien des ländlichen Grundbesitzes diese Wohlrhat zukommen zu lassen. Da hätte man aber auch noch etwas weiter gehen sollen. Es ist in sehrvie len Scädien auch Landbau, welcher in demselben Complex vor handen ist. Warum soll diesem die Wohlthat dieses Instituts entzogen werden? Ich wünschte daher, daß man sich damit ein-i verstehen möchte, den städtischen Landgrundbesitz in gleicher Weise mit zuzuziehen. Und um dies zu erreichen, werde ich mir erlauben, einen Antrag zu stellen, welcher zwar ziemlich der der verehrten Deputation sein dürfte, aber doch den Wunsch, den ich eben ausgesprochen habe, noch in sich schließt, nämlich die Zuziehung des städtischen Landgrundbesitzes. Ich schmeichle mir, daß er die Zustimmung der geehrten Kammer und vielleicht auch die der jenseitigen Kammer erlangen wird. Es würde vielleicht noch den Vortheil gewähren, daß das Gutachten in übereinstim mender Weise abgegeben wird. Mein Antrag ist folgender: „Die zweite hohe Kammer wolle im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staats regier» ng ersuchen: Vorsorge zu treffen, daß bei der Genehmigung des nach der Beilage sub zu begründenden Cred itver- eines durch eine Zusatzparagrap he der städtische und ländliche Landgrundbesitz, welcher einen Complex von 1200 Steuereinheiten zurHypvthek stellt, ent weder sofort oder wenigstens in der zweiten und den folgenden Serien ausgenommen werden könne." - Präsident I). Haase: Meine Herren! der Antrag des Abg Stockmann lautet so: „Die zweite hohe Kammer wylle im Vir ¬ il. 101. tiri mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung er suchen: Vorsorge zu treffen, daß bei der Genehmigung des nach der Beilage sub zu begründenden Creditvereines durch eine Zusatzparagraphe der städtische und ländliche Landgrundbefitz, welcher einen Complex von 1200 Steuereinheiten zur Hypothek stellt, entweder sofort oder wenigstens in der zweiten und den fol genden Serien ausgenommen werden könne." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird hinreichend unterstützt. Abg. Oeh mich en: Der uns vorliegende Gegenstand, meine Herren, hat bereits schon in diesem Saale einer sehr ge nauen Prüfung unterlegen. Meine schon damals ausgespro chene Hoffnung , daß die hohe zweite, die sächsische Volkskam mer beschließen würde, bei Errichtung eines landwirthschastlichen Creditsystems in den Erblanden den bäuerlichen Grundbesitz mit beizuziehen, hat sich bestätigt. Wenn nun diese hochacht bare Versammlung hierdurch anerkannt hat, daß, wenn ein sol ches Institut für die Ritterschaft nützlich und sehr wünschens- werth sei, diese Wohlthat auch dem bäuerlichen Grundbesitz zu Theil werden möge, so muß ich meinerseits dem vollkommen bei- Pflichten und bin dafür sehr dankbar. Es scheint dieses auch in der hoh.en ersten Kammer Berücksichtigung gefunden zu haben, da auch dort ausgesprochen wurde, daß die Errichtung selbststän diger bäuerlicher Creditvereine in den Erblanden entweder ganz unausführbar, oder nur auf Kosten der Staatscasse möglich sei, und beschlossen ist: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu dem erblandischen ritterschaftlichen Creditverein zu vermitteln." Wie aber diese Vermittelung, wenn selche nicht noch im Laufe dieses Landtages, der sich nun schon sehr zum Schluß neigt, erfolgt, möglich sein würde, ist mir nicht recht klar. Es scheint dieses Mich in der hohen ersten Kammer gefühlt und zu dessen Beseitigung die Bei ziehung der Vertreter des erblandischen bäuerlichen Grundbesitzes in den Kreistagen in Anregung gebracht worden zu sein. So dankbar ich meinerseits dies anerkenne- muß ich doch offen ge stehen, daß ich ein mehr annäherndes Eingehen auf den diesseiti gen Beschluß in Folge dieser Berücksichtigung erwartet hätte. Nun hat aber unsere geehrte Deputation S. 666 des Berichts einen andern vermittelnden Vorschlag gemacht, dessen Mötivi- rung theilweise mich sehr anspricht, nur hätte ich gewünscht, daß das Minimum etwas niedriger gestellt worden wäre, aus dem selben Grunde, den der geehrte Abgeordnete Haden ausgespro chen hat, da, halten Sie das Princip der Gleichheit, wie immer, auch hier fest, bei diesem Minimum viele und solche Rittergüter, die unter 120H Steuereinheiten haben, gleichfalls nicht Antheil neh men können. Ich verkenne zwar nicht, daß der kleine bäuer liche Grundbesitz, der mit Renten, Zinsen, Hufengeldern und vielen andern Geldgefällcn, vielleicht mit Kermingeldern und Auszügen belastet ist, wenig oder gar keinen Gebrauch von diesem Institut machen kann und wird, da seine nach der Grundfläche abgeschätzten G-baude wenig Steuereinheiten ergeben, die Steuer einheit nur zu 8Lhlr. lONgr. Gmndwcrthang mommen worden ist; auf diesem Grundwerth aber nach Abzvg der nach dem fünlund- zwanzigfachcn Betrage zu capitalisirenden Gclvgefall.'und darauf 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder