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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Hastenden Auszüge wahrscheinlich nur die Hälfte oder doch nicht viel mehrCredit gegeben wird, dieser Credit aber mit den höheren Kaufpreisen des kleinern Grundbesitzes zu dem größeren in kei nem Verhältnis: steht. Aus diesen Gründen, hauptsächlich aber, da die geehrte Deputation noch beantragt hat, die hohe Staats regierung zu ersuchen, bei Errichtung des landwirthschaftlichen Creditvereins in den Erblanden den größer» bäuerlichen Grund besitz bis zu einem Stcuerschätzungswerthe von 1200 Steuerein heiten oder 10,000 Thlr. herab sofort und unbedingt mit einzüschließen, hiernachst aber in Erwägung zu nehmen, ob und in wieweit es in dem Interesse des kleinen bäuerlichen Grundbe sitzes und des Institutes selbst liegenden Creditverein auch in späterer Zukunft auch auf denselben auszudehnen, werde ich bei diesem vermittelnden Anträge mit der Deputation stimmen, d a ich das beste Vertrauen zu der Gerechtigkeit unserer Staatsregierung habe, daß sie auch hier das Inter esse des kleineren bäuerlichen Grundbesitzes in den Erblanden möglichst berücksichtigen wird, daß sie dadurch Gekegenheitbietet, vielfach ausgesproche nen Wünschen genügen, und Geld und andereGe- fälle,so wie bei der Landrentenbank, auch hier suc- cessive abzahlen zu können, daß sie endlich die Gleichheit zwischen dem oberlausitzischen und erb- ländischen bäuerlichen Grundbesitz auch in dieser Beziehung herzustellen bemüht sein wird. Stellv. Abg. Baumgarten: Ich meinerseits habe mich gegen das Deputationsgutachten zu erklären. Ob ich dieses aus politischen oder unpolitischen Gründen thue, das überlasse ich der Erwägung derjenigen, die über solche Dinge urtheilen. Zur Sache selbst ist mir wohl gestattet, meine Bemerkungen an das Deputationsgutachten der jenseitigen Kammer etwas anzu schließen, nicht etwa, als ob ich das der diesseitigen alteriren wollte, sondern weil ich glaube, daß im vorliegenden Falle eine recht gute Autorität daraus entnommen werden kann. Es heißt im Gutachten der jenseitigen Deputation: „Es hat die erste Kammer nicht behauptet, daß bei dem ritterschaftlichen Grund besitze ein größeres Bedürfniß von Ereditinstituten vorhanden sei, als bei andern Arten des ländlichen Grundbesitzes, oder daß An stalten der Art für eine Art des ländlichen Grundbesitzes nützlicher seien, als für eine andere Art." Ich bin der Meinung voll kommen; gleichwohl habe ich aber bereits die Bemerkung zu machen gehabt, und der Herr Referent hat es auf Anfrage des Abg. Haden ausdrücklich bestätigt, daß man nichts desto weniger einen sehr bestimmten Unterschied zwischen der Art des ländlichen Grundbesitzes macht. Man läßt nämlich die Rittergüter ohne Unterschied zu, sie mögen viel oder wenig Steuereinheiten auf sich lasten haben, und will dagegen den bäuerlichen Grundbesitz nur bis zu einem gewissen Belauf zulassen. Ferner heißt es im jenseitigen Berichte: „Wollte man die größeren Bauergüter sofort bei dem erbländischen ritterschaftlichen Creditvereine auf nehmen, mithin von den kleineren trennen, so würde esdann diesen letzteren ganz unmöglich werden, die Vor theile einer Creditanstalt zu genießen." Ich wiederhole, meine Herren! ich beziehe mich lediglich hier auf eine Autorität, ich mache aber namentlich die geehrten Abgeordneten aus dem Bauernstände darauf aufmerksam: zu was das führen soll, wenn auch dieser Vorschlag der Deputation hier Annahme findet, daß die Bauergüter im Werthe von 10,000 Thlr. mit in den Cre ditverein ausgenommen werden, was es für einen Eindruck auf ihre Committenten machen muß, die sie hierher geschickt haben, sie zu vertreten, wenn es nach der Ansicht von Sachkennern ihnen ganz unmöglich wird, sich diesem Vereine anzuschließen. Ich wiederhole, was wird es für einen Eindruck machen, wenn man Ich auf Seiten der bäuerlichen Abgeordneten, die freilich, wie sie in diesem Saale sitzen, so ziemlich alle Aufnahme bei den ritter- schaften Creditvereinen finden werden, ohne Berücksichtigung ihrer Committenten entscheidet, das Deputationsgutachten an zunehmen! Referent Abg. Püschel: Der geehrte Abgeordnete, der so eben sprach, machte es der Deputation gewissermaßen zum Vor wurfe, daß sie bei den ländlichen Besitzungen eine gewisse Grenz linie gezogen habe. Dagegen bemerke ich, daß diese Bestimmung nicht für alle Zeiten gelten soll. Man hat dabei nur im Auge, das Institut, welches man einmal für nützlich und wohlthärig erkannt hat, so bald als möglich ins Leben treten zu lassen und nicht einen neuen Anstand zu veranlassen. Man hat aber auch andrerseits den Zweck verfolgt, eine mögliche Vereinigung des bäuerlichen mit dem größeren Grundbesitze zu treffen; weil man aber die Ueberzeugung hat, daß ohne umständliche und zeitrau bende Erörterungen dies nicht möglich ist, und daß über diesen Erörterungen vielleicht gerade der günstigste Zeitpunkt vergehen möchte, hat man den vermittelnden Ausweg zu treffen sich genö- thigt zu sehen. Es ist gesagt worden, wenn man eine derartige Bestimmung träfe, so würde es unmöglich werden, für den klei nen Grundbesitz ein solches Institut ins Leben zu rufen. Wie sich die Verhältnisse jetzt bilden, nachdem in Aussicht gestellt ist, daß der bäuerliche Grundbesitz auch auf den Kreistagen vertreten werden wird, wird gewiß auf die eine oder die andere Weise da für gesorgt werden, daß auch dem kleineren bäuerlichen Grund besitze die Wohlthat des Creditinstituts zufließe. Stellv. Abg. Baumgarten: Nur zwei Worte zur Er wiederung. Der Herr Referent ist der Meinung, ich hätte mich eines Jrrthums schuldig gemacht, insofern ich glaubte, man wolle den ländlichen Grundbesitz ganz ausschließen, das ist meine Mei nung durchaus nicht gewesen, ich habe nur gesagt: nach der An sicht der jenseitigen Deputation wäre im Allgemeinen zwischen dem ländlichen Grundbesitze überhaupt kein Unterschied zu machen. In der Anwendung möchte doch ein wesentlicher Unterschied sein, indem man die Rittergüter ohne alle Beschränkung und den länd lichen Grundbesitz, insofern er in andern Händen ist, nur unter einer gewissen Beschränkung zulassen will. Ich habe auch nicht gesagt, daß später, wenn der Creditverein für die Rittergüter zu Stande käme, es würde unmöglich werden, den ländlichen Grundbesitz hinzuzunehmen; ich habe hier nur gesagt, daß es unmöglich werden würde, den kleinen bäuerlichen Grundbesitz hinzuzunehmen, wenn man jetzt den größern bäuerlichen Grund-
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