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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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' Staaksmisiistcr'v. Könneritz: Diese speciclle Discussion wird sich vielleicht erledigen durch eine kurze Bemerkung. Es sind Sparcassen allerdings nicht blos für Städte, sondern auch für das platte Land errichtet und genehmigt worden. Ist es aber auch kein besonderer Vorzug für die Städte, so möchte dies Beispiel doch immer noch insofern von Einfluß sein, als es be weiset, daß um deswegen, weil nicht alle Elasten der UntcrthaNen oder nicht alle Landestheile gleichen Nutzen davon ziehen können, die Staatsregierung sich doch nicht abhalten lassen darf, Sonder rechte zu ertheilen, sobald nur überhaupt die Anstalt gemein nützig ist. Secretair v. Schröder: Ich habe auch diesen Schluß daraus nicht gezogen. Abg. v- Beschwitz: Der mit so viel Umsicht abgefaßte Bericht der zweiten Deputation liefert den deutlichsten Beweis, wie sehr es der Deputation am Herzen liegt, den etwa obwalten den Differenzpunkt mit der jenseitigen Kammer möglichst auszu gleichen, und somit einem Institute seine baldige Existenz zu ver schaffen, dessen vortheilhafte Rückwirkung auf die Agrikultur und landwirthschaftlichen Gewerbe unverkennbar und dem so vielfach in Anspruch genommenen Grundbesitze wohl zu gönnen sein möchte. Es kann auch mir als wahrer Freund des ehrenwerthen Bauernstandes- der ich mit wahrer Freude den in der jenseitigen Kammer ausgesprochenen Wunsch begrüßt habe, den bäuerlichen Grundbesitz bei den kreisständischen Verhandlungen vertreten zu sehen, es kann auch mir, sage ich, nur erfreulich sein, den Beitritt des größeren bäuerlichen Grundbesitzes zum Creditverein als em- pfehlungswerth von der geehrten Deputation beleuchtet zu sehen. Die jenseitige Kammer spricht S. 659 unseres Berichts ebenfalls den Wunsch aus, daß die hohe Staatsregierung den Beitritt des größeren bäuerlichen Grundbesitzes zum Creditverein vermitteln möge, wünscht dieses aber nicht als coiräiiw 8iue gua von hin gestellt zu sehen. Daraus scheint nun unverkennbar hervorzu gehen, daß dem größern bäuerlichen Grundbesitz auf keine Weise ein Hinderniß entgegengestcllt werden solle, sich dem Creditvereine mit anzuschließen, sollte derselbe auch nur von den Rittergutsbe sitzern begründet werden. Ich sollte auch wohl glauben, daß die von einem Rittergutsbesitzer beantragte Hinzuziehung zu den kreisständischen Verhandlungen, sowie auch die Verhandlungen in der Kammer, dem bäuerlichen Grundbesitz ausreichende Garan tie gewähren und jedes entfernt auftauchende Mißtrauen als un gegründet zurückweisen müßten. Dem Bedenken mehrer Abge ordneten wegen der Ausfchließung von Rittergütern, welche unter der hier bedingten Anzahl von Steuereinheiten haben, möchte ich entgegensetzen, daß bei den Rittergütern bei Auflegung der Steuer einheiten die Lehngelder und trocknen Zinsen rc. nicht berücksichtigt worden sind, daher auch Rittergüter mit wenig Steuereinheiten hinreichende Garantie gewähren können. Wenn ich mich daher im Allgemeinen mit den aufgestellten Principien der Deputation wohl einverstanden erklären könnte, so würde ich mir dcch später Vorbehalten, einen Antrag zu stellen, wenn ich nicht vielleicht im Laufe der Discussion meine Bedenken als erledigt zu betrachten haben sollte. Abg^. v. d. Planitz: ES ist dem Gutachten der Deputat tion der Vorwurf gemacht worden, daß es die Aufnahme der Bauerngüter an gewisse Bedingungen binde und eine bestimmte Steuerentrichtung nothwendig mache, wahrend man bei den Rit tergütern ganz davon abschcn will. Man erblickt darin eine neue Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Oberflächlich betrachtet scheint diese Aeußerung Etwas für sich zu haben; wenn man die Mei nung aber näher erörtert, so glaube ich doch, daß die Deputation vollkommen gerechtfertigt sein wird, wenn sie von diesem Ge sichtspunkte nicht ausgegangen ist, und von einem dergleichen Anträge abgesehen hat. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Statuten, von der Ritterschaft entworfen, schon vorlagen. Sollte die Deputation ihr Gutachten dahin abgeben, daß diejenigen, welchen gewissermaßen die sichere Aussicht und die Hoffnung ge geben worden ist, wenn der Creditverein zu Stande käme, daran Lheil nehmen zu können, wegen Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes davon ausgeschlossen werden sollten, so würde das wohl eine große Härte enthalten haben. Soviel steht fest, daß die Ritterschaft immer den Kern des Unternehmens bilden muß, und es würde unbillig sein, wollte man dies hier nicht berücksichtigen. Ich führe noch einige andere Gründe an, die gegen die Aeußerung des geehrten Redners sprechen. Der eine ist schon vom Abgeord neten v. Beschwitz erwähnt worden, und ich komme daher darauf nicht wieder zurück. Ein anderer ist Per, daß die Zahl der Rit tergüter, welche einen Werth von weniger als 10,000 Thlr. ha ben , doch wohl nur eine sehr geringe sein wird, daß aber früher- hin die größern Gutsbesitzer sich bereit erklärt haben, das kleine Besitzthum und den unverhältnißmäßigen Aufwand, welcher da durch hervorgerufen wird, zu übertragen. Ganz anders würde sich aber das Verhältniß gestalten, wollte man den Zutritt des bäuerlichen Grundbesitzes nicht an bestimmte Bedingungen bin den; es würde dann die Zahl der kleinen Güter viel, bedeutender sein, welchem denCreditverein einzutreten wünschten, was der Begründung und dem Gedeihen des Instituts hinderlich werden könnte. Ich glaube aber, es würde nicht einmal gerathen sein, wollte man auf einen derartigen Antrag eingehen. Die Depu tation hat ja diese Schranke nicht für immer aufgestellt wissen wollen, sondern sie hat am Schluffe des Antrags erklärt, daß rya« in Erwägung nehmen möge, inwieweit späterhin der kleinere bäu erliche Grundbesitz auch mit hinzugezogen werden könnte, wäh rend man die Ansicht und den Wunsch hat, die Sache noch mehr auszudehnen auf das kleinere Besitzthum. Wollte man daher den kleinen ritterschaftlichen Besitz ausschließen, während mandoch in Erwägung gezogen haben will, ob der kleine bäuerliche hinzuge zogenwerden kann? Ich glaube gerade, daß man diese kleinen ^Rittergüter mit in den Verein ausnimmt, das wird besonders dem kleinern bäuerlichen Grundbesitz von; Nutzen sein, denn hierdurch wird man ermessen können, inwieweit ein solcher Bei tritt des kleinen Grundbesitzes zu ermöglichen ist, ob er keine Nachtheile herbeiführt, ob die Vcrwaltungskosten nicht dadurch zu sebr vermehrt werden. Dies wird den besten Beweis liefern, ob die Maßregel im Allgemeinen ausführbar sein wird. Daher ist von dem Anträge nicht abzusehen, da auch außerdem wenig-
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