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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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und fortwährend im Auge behalten; das Ministerium hat nun mehr feit 8 Jahren einen fortwährenden Kampf mit den Kirchen- undSchulinspectoren und denKreisdircctionen darüber zu führen gehabt. Das Ministerium ist der Spaltung immer entgegen gewesen, es hat immer lieber größere Schulen mit mehren Lehrern haben wollen, als viele kleine Schulen. Allein, wie gestern ein geehrter Abgeordneter, der gar so weit ging, für je des Dorf eine Schule zu verlangen, mit Recht bemerkte , treten mitunter die Localverhältnisse so behindernd entgegen, daß es schlechterdings nicht möglich ist. Das Ministerium hat in diesem Falle nachgeben müssen, das hat auch die verehrte Deputation gefühlt, denn sie will eine Spaltung nur möglichst vermieden sehen, und nach derselben Ansicht verfährt das Ministerium. Was den zweiten Punkt betrifft, so thut es mir leid, dem ge ehrten Abgeordneten widersprechen zu müssen; das Ministerium hat eine Verminderung des Gehaltes nur eintreten lassen bei Va kanzen oder insoweit es das Gesetz in der 15. §. ausdrücklich vor schreibt. Es sagt nämlich: „Bei der Trennung des Schulver bandes haben die bisher angestellten Lehrer nur einen Anspruch auf dasjenige Einkommen, Welches ihnen bei ihrer Anstellung als Dienstgenuß angewiesen worden ist, oder auf das sie, nach den bei ihrer Amtsanstellung bestandenen Verhältnissen, mit Bestimmtheit sich Rechnung machen durften, und es hat die vor gesetzte höhere Behörde das diesfalls von den austretenden Ge meinden ihnen auf ihre Lebens- oder Dienstzeit zu gewährende Quantum zu bestimmen. Zufällige spätere Vermehrung des Schulgeldes oder sonstige Accidenzien kommen hierbei nicht in Anrechnung. Geschieht jedoch die Ausschulung von Amtswegen, und gereicht sie nach dem Ermessen der vorgesetzten höhern Be hörde auch zur Erleichterung der bei der Schule verbleibenden Ge meinde , z. B. wenn ein neuer Schulbau dadurch vermieden wird, so ist die Gewährung der Entschädigung auf angemessene Weise zu theilen." Nun diesem Grundsätze ist das Ministerium allerdings nachgcgangen, und das war, seine Schuldigkeit, denn das Gesetz hat es so gewollt, und das Schulwesen hatte in den betreffenden Orten nicht zweckmäßig organisirt werden können, wenn dem nicht nachgegangen worden wäre. -Abg. Püschel-: Ich muß bemerken, daß in dem Falle, den ich kenne, von Trennung des Schulverbandes nicht die Rede war, sondern nur von der Vermehrung der Schullehrerstellen an diesem Orte, und daß die Lehrer gegen Verkürzung ihres Ge halts remonstrirt haben, aber in allen Instanzen abgewiesen worden sind. Secretair v. Schröder: Ueber meine Meinung in vor liegender Frage wird wohl hoffentlich Niemand in der Kammer zweifelhaft sein; ich trete dem Gutachten der Deputation voll kommen bei und unterlasse auch, da schon andere Redner sich so ausführlich über den Gegenstand verbreitet haben, eine besondere Motivirung meiner Abstimmung, und erkläre nur, daß ich dem vollkommen beitrete was die geehrten Abgg. Todt und Georgi aus Mylau gestern so vollständig vorgetragen haben. Nur eine kleine Nachlese will ich mir erlauben über einige von den Geg nern in dieser Angelegenheit gehaltene Vorträge, da ich glaube, II. 95. daß in denselben Aeußerungen vorgekommcn sind, die nicht wohl ohne Widerlegung bleiben können. Wenn der Herr Abg. v. Thielau in der gestrigen Sitzung besonders darauf hinwies, daß das hohe Cultusministerium uns bereits ein so bedeutendes Budjet vorgelegt hätte, und daß dieses, namentlich in den letzten Jahren, außerordentlich gestiegen sei, daher aus der Staatskasse für die Lehrer Nichts gegeben werden könne, gleichwohl derselbe aber.auch anerkannte, daß unsre Lehrer mit dem Minimalgehalte von 12V Thlr. nicht leben können, andere Abgeordnete" dagegen meinen, daß die Gemeinden Nichts zu einer Gehalts erhöhung beitragen sollen, so muß ich allerdings fragen, wo denn nun das Herkommen soll, was die Lehrer brauchen, um nicht zu verhungern? Wenn die Gemeinden Nichts geben sollen, der Staat auch nicht, man aber trotz dem überzeugt ist, daß die Lehrer nicht leben können, wenn sie keine Zulage bekommen, so sehe ich in der That nicht ein, wie man aus diesem Dilemma kommen will. Derselbe Abgeordnete äußerte ferner gestern, man verwerfe alle diejenigen Lehrer, die nicht auf den Seminarien gebildet wären; auch dieser Vorwurf ist nicht gegründet, es werden auch jetzt noch Lehrer angestellk, die nicht auf einem Seminare gebildet worden sind, wenn sie nur die erforderlichen Kenntnisse haben, um eine Schullehrerstelle verwalten zu können. Noch mehr habe ich mich aber über eine Aeußerung desselben Abgeordneten gewundert, die darin bestand, daß er meinte,- in den Elementar schulen, namentlich auf dem Lande, dürfe und brauche Nichts weiter gelehrt zu werden, als Lesen, Schreiben und Rechnen. Da muß ich allerdings fragen, wo bleibt der Religionsunterricht? Schon der Herr Vicepräsident hat auf diesen Mangel aufmerk sam gemacht, ich muß aber noch hinzufügen, daß gerade dieser Unterricht die Hauptsache in der Schule ist, gleichviel, ob in der Stadt oder auf dem Lande. Ohne diesen Unterricht kann kein anderer gute Früchte bringen. Aber auch andere Unterrichts, gegenstände sind in der Stadt ebenso nothwendig als aus dem Lande, namentlich in unsrerZeit; es ist dies besonders nothwendig geworden seit der Constitution, welche den dritten Theil der zwei ten Kammer aus Abgeordneten des Bauernstandes.bestehen läßt. Von einem Abgeordneten des Bauernstandes in der zweiten Kam mer verlangt man mehr, als blos Lesen, Schreiben und Rechnen, und ich sollte meinen, die Erfahrung zeigte es, daß es bis jetzt auch nicht so schlecht gewesen ist. Wir würden nicht solche Ab geordnete aus dem Bauernstände hier haben, wie wir wirklich das Glück haben zu besitzen, wenn nur ein derartiger Unterricht aus den Dörfern Mode gewesen wäre. Derselbe Abgeordnete äußerte ferner, die Lehrer würden noch schlimmer daran sein, wenn wir jetzt 10 Lhaler Zuschuß für jede solche Stelle bewil ligten , die nächste Ständeversammlung die Bewilligung aber nicht wiederholte. Auf diese Einwendung kann ich keinen be- sondern Werth legen; denn, wie bekannt, erstrecken sich alle un sere Bewilligungen nur auf die laufende Fmanzperiode. Wir haben nur kürzlich 2,000 Thaler bewilligt, um die geringsten geistlichen Stellen zu verbessern, Niemand yat aber gefragt: wie wird es werden, wenn sie von der nächsten Ständeversammlung nicht wieder bewilligt werden? Es ist zu hoffen, daß solche drin- 3
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