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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gende Gegenstände jederzeit wieder bewilligt werden. Wenn sodann in der heutigen Sitzung der Herr Abgeordnete Scholze in seiner Rede, mit der er die Sitzung eröffnete, und die, wie ich an erkenne, so manche gute und practische Bemerkung enthielt, äu ßerte, wenn der Lehrer nur durch das Herz der Kinder, durch gute Behandlung derselben sich die Eltern geneigt machte, so würde er das, was ihm an Einkommen fehlte, durch Geschenke erhalten, so muß ich allerdings bemerken, daß es auch schwache ° Eltern gibt, die in die Unarten ihrer Kinder ganz verliebt sind; bei solchen Eltern wird sich der Lehrer, der sich angelegen sein laßt, den Kindern die Ungezogenheiten abzugewöhnen, wahrlich nicht beliebt machen können, und wenn er auch noch so sehr seine Schuldigkeit thut; dort wird er allerdings keine Geschenke bekom- rnen, im Gegentheil, man wird ihm das, was man ihm geben muß, nur mit Widerwillen geben. Wenn endlich derselbe Ab geordnete noch einen Vergleich versuchte zwischen den Lehrern und dem schlechten Gesinde, so kann ich, da sich der Ver gleich, von selbst würdigt, darauf weiter Nichts entgegnen, als daß er mir wenigstens ganz unpassend und unangemessen erschienen ist. Sodann äußerte der Herr Abge ordnete v. Gablenz in seiner ersten Rede, daß wohl in einzelnen Nheilen des Landes das Minimum des Lehrergehaltes ausreiche, in andern Ehesten, namentlich in der Nähe größerer Städte, wäre das aber nicht der Fall, und daraus zog er den Schluß, daß er für eine Erhöhung des Lehrergehaltes nicht stimmen könne. Ich sehe allerdings darin einest Widerspruch; denn wenn wir einmal anerkennen, daß der Lehrergehalt wenigstens in einigen Ehesten des Landes nicht zureicht, so glaube ich, haben wir auch die Verbindlichkeit, diesen Gehalt da, wo er nicht zureicht, zu erhöhen. König!. Commissar 0. Schulze: Ich finde mich veranlaßt, über eine Aeußerung eines sehr ehrenwerthen Abgeordneten in Be zug auf einen Punkt der unter 13 aufgeführten Petition Einiges zu bemerken, zuvörderst aber ein paar historische Notizen vorauszu schicken. Vom Jahre 1824 an wurden bekanntlich in der Ober lausitz manche Schulreformen bewerkstelligt. Damit aber diese von Bestand sein, zugleich aber auch das, was noch weiterer Ver besserung bedurfte, auf einem festen Grund gebaut werden möchte, fand man angemessen, die alte, an sich höchst achtbare oberlausitzer Schulordnung vom Jahre 1770 den eingetretenen Bedürfnissen und Zeitumständen gemäß umgestalten zu lassen. Es geschah dieses. Der Entwurf zu diesir neu bearbeiteten Schulordnung wurde den damaligen oberlausitzer Standen mitgetheilt, und un ter billiger Berücksichtigung der wenigen von denselben dazu ge machten Bemerkungen nach Dresden zur Bestätigung eiygereicht. Jmmittelst waren hier im Jahre 1830 di? bekannten Unruhen ausgebrochen, wodurch sich die Aufmerksamkeit von dem Ent würfe eine Zeit lang abgelenkt hatte. Allein in den Jahren 1832 und 1833 wurde derselbe wieder vorgenommen, jedoch von dem Gesammtministerio für angemessen gefunden, ihn in der Art über arbeiten zu lassen, daß die darin getroffenen Bestimmungen nicht blos für die Oberlausitz, sondern für alle Nheile der königl. säch sischen Lande Gültigkeit haben könnten. Es ist aus dem Erfolge bekannt, daß dies geschehen ist;' denn dtp auf das vaterländische Volksschulwesen überhaupt gerichtete Entwurf wurde vermittelst allerhöchsten Decrets vom 9. Dccember 1833 zuvörderst an die Kammer gebracht, und hier im August und September 1834 in zwölf Sitzungen, bald darauf auch, nämlich im October dessel ben Jahres, in sieben Sitzungen der ersten Kammer sorgfältig und gründlich berathen, worauf die ständische Genehmigung des Entwurfs erfolgte und dieser, nach erlangter königl. Sanktion, im Monat Juni 1837 als allgemeines Elementarvolksschulgesetz für die königl. sächsischen Lande, zugleich mit der dazu gehörigen Vollzugsverordnung, die ebenfalls den betreffenden ständischen Deputationen zur Einsicht vorgelegen hatte, publicirt ward. Das Gesetz hat also bereits 8 Jahre lang gewirkt; was es gewirkt hat, will ich nicht umständlich auseinandersetzen; der Hauptsache nach ist Vies schon durch mehre geehrte Sprecher auf eine für Ge setz und Verordnung ehrenvolle Weise geschehen. Ich glaube auch, daß die Wirkungen des Gesetzes rc. im Jnlande wie im Aus lände bekannt sind, kann jedoch, was Letzteres betrifft, nicht um hin, zu versichern, daß fast in jedem Jahre selbst aus fernen Ge genden,;. B. aus Dänemark und Norwegen, entsendete Com- missarien unser Land durchreiset haben, um, wie von unfern sln- tervichtsanstalten überhaupt, so von Yem Zustande unsers Volks schulwesens insbesondere, persönlich Kenntniß zu nehmen, und daß diese achtbaren Manner (zuletzt ein norwegischer Gelehr ter, Herr 0. Eckendahl aus Upsala) ein überaus günstiges Urtheil über das hierländische Volksschulenwesen gefällt, ja die Aeußerüng hinzugefügt haben: „daß das, was anderwärts stch nur auf dem Papier schön ausnehme, stch hier in der Wirklich keit vorsinde." Doch ich will mich, wie schon gesagt, einer wei teren Darstellung der wohlthätigen Wirkungen des Volksschul gesetzes enthalten; einen Punkt muß ich aber herausheben, der auch im Deputationsbericht, und zwar S. 516, zur Sprache ge bracht worden ist, nämlich die höchst beklagenswerthe Lage der sonst vorhanden gewesenen, sogenannten Katecheten oder nicht consirmirten Kinderlehrer. Nach zuverlässigen Angaben in einer im Jahre 1833 erschienenen Schrift gab es zu der damaligen Zeit in den Erblonden 687 solcher Kinderjahre, und zwar 412 im Oberconsistorial-, 261 im leipziger Consistorialsprengel und 14 im glauchauer Sprengel, darunter 310 sogenannte Reiheschul- lehrer, d. h. solche Kinderlehrer, welche der Reihe nach in den Häusern theils ihre Kost sich erholen, theils Schule halten, Heils wohnen mußten. Der Zustand dieser Katecheten und ihrer Wan del- oder Neiheschulen ist zum Ehest über alle Beschreibung kläg lich gewesen, und es gibt vielleicht jetzt nur wenige Lehrer im Lande, die stch hiervon eine deutliche Vorstellung machen können, eine Vorstellung, wie ich sie aus eigener Anschauung in verschie denen Landestheilen zu schöpfen Gelegenheit gehabt habe, so daß ich mit Grund behaupten kann: das Schulgesetz habe schon dadurch, daß es dieser Art von Volksschulwesen ein Ende gemacht hat, sich ein außerordentliches Verdienst um das Vaterland und um den Schullehrerverstand erworben. Alle diese Katechetenschulen sind nun ja seit Erscheinung des neuen Volksschulgesetzes nach und nach in ständige mit consirmirten, von dem Drucke der frü-
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