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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Grundsätze abgehen. Noch hat die geehrte Deputation am Schluffe dieses Punktes bemerkt, es könne ein Eingehen darauf ohne vorherige interlocutorische Bescheidung sich nicht erwarten lassen. Ich weiß nicht, was damit gesagt sein soll. Soll ge sagt sein, es ist nicht möglich, den bäuerlichen Grundbesitz zuzu ziehen, oder es ist nicht möglich, eine allgemeine Hypotheken bank zu errichten, dann müßten wir diese Bescheidung abwarten, die übrigens eine definitive sein würde. Ich müßte daher um Erläuterung bitten, was mit „interlocutorischer Bescheidung" gemeint sein soll, wiewohl aus die Sache nicht viel ankommen wird. Mein Hauptgrundsatz ist, wäre die Kammer bei dem früheren Beschlüsse, nämlich der Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes stehen geblieben, dann würde ich kein Bedenken haben, den Antrag fallen zu lassen, und sagen: die Städte wür den dir allgemeine Hypothekenbank nicht vermissen, wenn der Hauptzweck erreicht wird. Allein nachdem das Deputations gutachten der zweiten Kammer abgeworfen, dagegen aber der S. 639 ersichtl-'chc Antrag der ersten Kammer angenommen wor den ist, nach welchem der hohm Staatsregierung zur Erwägung anheimgegeben werden soll, ob und wie es mögl ch sein werde, den bäuerlichen Grundbesitz zu dem erbländifchen rilterschaftlichen Credilvereine zuzuziehen, und dies zu vermitteln, so trage ich um so mehr Bedenken, mich für das jetzige Gutachten zu erklä ren , nämlich den früheren Antrag auf Errichtung einer allgemei nen Hypothekenbank fallen zu lassen, und zwar deshalb, well die hohe Staatsr.'gierung vermitteln soll. Es gehören zu einer Vermittelung zwei Parteien, die eine ist die hohe Staatsregie- rung, die andere der Crcditverein. Wenn die Regierung es wünscht, daß der bäuerliche Grundbesitz zugezogen werde, und der andere Theil lehnt cs ab, so weiß ich nicht, in welcher andern Lage die Negierung sein kann, als zu sagen: Nein, es geht nicht. Sie hat auch gar keine andern -Mittel in den Händen; denn hat sie einmal die Privilegien den Cceditanstalten bewilligt, so glaube ich nicht, daß sie sofort eben aus dem Grunde der Ver weigerung diese Privilegien zurückziehen kann; denn ist die Sache ins Leben getreten, so ist es rein unmöglich, diese Privilegien zu- rückzur.rhmen. Ich werde für meine Person bei dem Anträge, daß bie hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen möge, ob eine allgemeine Hypothekenbank auszuführen sei, stehen bleiben, und zwar so lange, bis ich überzeugt bin, daß der bäuerliche Grundbesitz zu dem Crcditverein zuzulassen sei. Referent Abg. Pirsch el: Die Deputation hat, wie diei Kammer aus dem Berichte ersieht, den Antrag aus einem doppel ten Gesichtspunkte aufgefaßt. Er kann aufgefaßt werden als selbstständiger ständischer Antrag, aber auch als Antwert auf die von der Regierung gestellte Frage. In dieser letzteren Beziehung hat cs allerdings der Deputation gasch enen, als wenn ein Wider spruch mit dem gefaßten Beschlüsse darin zu finden sei. Der Widerspruch würde darin liegen, daß man sich einerseits für eine Pcivatanstalt mit engen Geizen erklärt hat, gleichwohl eine Staatsanstalt mitder größten Ausdehnung erlangen w ll. Nun, meine Hur.n, ich habe den berichtiichen Gründen noch hinzuzu fugen, daß es allerdings bedenklich ersche'nt, immer fort Anträge II. 102. auf neue Staatseinrichtungen zu richten. Wir klagen jetzt schon, daß die Landtage so lange dauern, und streuen immer wieder neuen Saamen zu längeren Landtagen. Dazu kommt noch, daß in der That, wenigstens von Seiten der Deputation die Errich tung einer allgemeinen Hypothekenbank für ein allgemein gefühl tes Bedürfniß nicht anerkannt werden kann, wenigstens ist städti- scherseitS darauf ein Antrag an die Kammer noch nicht gebracht worden. Der Sprecher hat gemeint, sein Antrag läge selbst in dem Sinne der Deputation, weil sie früher im Berichte erklärt habe, sie hege den Wunsch, daß das Creditinstitut auf alle Lan- destheile ausgedehnt werden möge. Ich habe aber schon auf diesen Einwand in einer früheren Sitzung zu erklären Gelegenheit gehabt, daß ymn diese Worte unrichtig auslege; man hat darun ter weiter Nichts verstanden wissen wollen, als daß das Credit- system auf den gesummten ländlichen Grundbesitz ausgedehnt werden möchte, und ich gebe dieses als eine authentische Erklä rung der Deputation. Ferner wurde die Bemerkung gerügt, daß der Antrag nicht gehörig motivirt sei; die Deputation hat darunter verstanden, daß man sich nicht über Grundzüge zu einer Hypothekenbank inder Kammer vereinigt habe, um diese der hohen Staatsregierung vorzulegen, und darauf hat sie die wuteren Fol gerungen gebaut, daß man von der Regierung nicht sofort das Eingehen auf die Sache hoffen dürfe, sondern vielmehr eine inter locutorische Bescheidung, insofern als von der Regierung die Stände künftig gefragt werden dürften, wie man sich eigent lich die Sache gedacht habe, um bezügliche Vorlagen machen zu können. (Staatsrninister NostitzundJänckendorf tritt ein.) Ich sollte glauben, da ein allgemein gefühltes Bedürfniß nicht vorliegt, und wenig Hoffnung vorhanden ist, zu eimm selchen Institute zu gelangen, nachdem man sich bereits für die Errich tung von Privatoereinen erklärt hat, daß man den Antrag auf geben möge. Abg. Klien: Es scheint, als wenn dem geehrten Referenten die drei Hauptmotive für den Antrag, die ich angegeben habe, noch nicht genügt hätten, und als ob er von mir bei meiner An-- tragstellung wohl gar einen ausführlichen Entwurf zur Hypo thekenbank erwartet hätte; allein die Stellung ist wohl g uiz ver schieden; wenn Einzelne ober Corporationen um Bestätigung ei- ncs Actienvereines oder irgend eincs andern Vereines ansuchen, so versteht es sich wohl von selbst, daß sie der Negierung verlegen müssen, wie der Accienverein beschaffen sein soll, sie müssen frei lich den Entwurf einreich n. Ganz anders ist es, wenn ein An trag an die Staatsregierung kommt, sie möge in Erwägung ziehen, ob eine allgemeine Hyp thtkenbank einzuführcn sei; ein mal ist dies eigentlich Pcäjudiciatfrage, und dann würde nach der Bejahung der Frag: die Staatsrcgierung gewiß nicht sagen: reicht den Entwe rf ein, denn es würde Seiten der Stande immer nicht ein Entwurf einzureichen sein, sondern die Staaisrecierung wird die Initiative zu ergreifen haben und die Negierung wird gewiß auch ohne uns einen E-ttnurf ausarbeuen und uns vor legen können. 1 *
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