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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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uud dann könnte es möglich sein, daß es anders aussiele, weil die Debatte einen eigenthümlichen Gang genommen hat. Was die Unschädlichkeit der Privilegien betrifft, so will ich sie nicht einzeln durchgehen, aber wenn ich sie in der Gesammtheit zusam menfasse, so glaube ich doch, daß sie im Stande sein können, hier und da den P ersonalcredit zu erschüttern. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich kann mich wohl noch der Hoffnung hingeben, wie der Sprecher und Antragsteller, daß die verehrte Kammer nicht so leicht sich entschließen wird, einen früher mit so bedeutender Majorität gefaßten Beschluß fallen zu lassen. Wenn im Deputationsberichte und auch von den Mitgliedern, die ihn vertheidigt haben, darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß formelle Bedenken diesem Anträge ent gegenständen, so muß ich eine andere Meinung zu erkennen ge ben. Ich kann nicht darauf eingehen, daß wirklich ein formel les Bedenken in Bezug auf die Vorlage, wie sie an die Stände versammlung gebracht worden ist, hcrvortrete, und habe schon gestern darüber mich geäußert; ebenso wenig gestehe ich zu, daß andere Abstimmungen mit der jetzt fraglichen in Widerspruch ständen. Nicht zugeben kann ich, daß materielle Bedenken die Kammer abhalten sollten, bei dem früher gefaßten Beschlüsse ste hen zu bleiben. Wenn man auch sich dahin erklärt hat, baß man die Begründung eines Kreditsystems zu Gunsten des länd lichen Grundbesitzes für wünschenswert!) ansieht, so hat man an dererseits doch auch dafür sich entschieden und in der Discussion diesen Beschluß genüglich motivirt, daß es noch wünschens- werthersei, die Aufmerksamkeit auf Errichtung einer allge- meinenHypothekenbank hinzulenken und diese ins Leben treten zu sehen. Wenn man ferner darauf hingewiesen hat, daß die Kammer sich entschlossen habe, gut zu heißen, daß zwei Kreditsysteme in Sachsen ins Leben treten mögen, einmal das von den Rittergutsbesitzern in den Erblandcn propönirte und dann, laut Entwurf, eine Hypothekenbank für die Oberlausitz, so gebe ich zu, daß es weit besser sein würde, wenn man eine solche Trennung nicht stattfinden lassen müßte; ich sage: müßte, weil in den besonderen Verhältnissen der Provinz Oberlausitz eine solche Absonderung sich begründet. Aber hat man sich für die Nützlichkeit eines Creditvereines der Rittergutsbesitzer ausgesprochen, so yat man doch zugleich die größere Gemein nützlichkeit und Räthlichkeit eines allgemeineren Institutes, wie solches die Oberlausitz wünscht, hervorgehoben; ich habe es meinerseits wenigstens gethan. — Ich kann in derlei Beziehung nun jedoch nicht uns gemüssigt finden, von dem früheren ferne ren Beschlüsse abzugehen; ich erkläre mich noch immer für die Räthlichkeit der Errichtung einer, wenn auch nur sogenannten, allgemeinen Hypothekenbank, sollten wir auch von der Oberlau fs absehen müssen, und sie nur für die Erblande errichten. Die kleinere Oberlausitz hat auch ein seit langer Zeit bewährtes, be sonderes Vergütungsinstitut für Brandschäden.—Ich gehe noch weiter, ich setze selbst den Fall, daß der ritterschaftlicheBesitz sein Institut errichtete und sich trennte von der beantragten gemein- fammen Unternehmung, so wird, da der Regierung die ganze Angelegenheit ohnehin anheimgegeben werden soll, dieselbe bei Erwägung der Verhältnisse, wie ich hoffe, denn doch noch finden, daß! das städtische und dgs bäuerliche Grundeigenthum der Erb lande als ein derartig großer Complex vom Besitz übrig bleibt zu einer gemeinschaftlichen Creditanstalt, um meinerseits im Vor aus die Behauptung zu wagen: es könne eine solche Anstalt sich in sich selbst erhalten und garantiren. Es ist in dem der jen seitigen hohen Kammer erstatteten zweiten Berichte die Meinung aufgestellt worden, daß man von dem Staate erwarte, er solle ein solches Institut selbst begründen, vertreten und leiten; doch darüber ist wenigstens von mir bei der ersten allgemeinen Bera- thung Nichts geäußert worden; nicht ein Wort, was zu dieser manifestirten Muthmaßung führen könne. Auch im Anträge ist von einer Begründung Seiten des Staates nich t die Rede, und ebenso wenig von einer Vertretung, oder einer Garantie der Zinsen. Wohl aber ist die Theilnahme der Staatsregierung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie, meine Herren, einen solchen Antrag an die Regierung bringen, und allerdings erwarte ich, daß Seiten der Regierung die Oberaufsicht über eine allgemeine Hypothekenbank, sollte sie ins Leben treten, nicht abgelehnt wer den wird. Damit ist noch nicht die Meinung ausgesprochen, daß Alles Seiten des Staates unentgeltlich geschehen solle. Es ist von dem Abgeordneten zu meiner Linken darauf hingewiesen worden, daß sich Manner in der Oberlausitz finden würden, die unentgeltlich ihre Theilnahme und Fürsorge der Leitung der Bank widmen würden. Solche, durch das Vertrauen der Be theiligten dazu berufene Freiwillige werden sich in den Erblanden aber hierzu auch finden, und ich kann daher nicht die Besorgniß theilen, daß ein Hecr von Staatsdienern diesem Institute voran treten werde. Gerade die Abgeordneten aus der Lausitz haben sich bei Errichtung der neuen Verwaltungsbehörden und anderem Anlässe lebhaft widersetzt, und eins Vermehrung der Staats diener, so lange sie zu vermeiden ist, bekämpft. Die geehrten Stände der Oberlausitz zeigen aber in dieser Beziehung solche Besorgniß nicht, sonst würden sie nicht nach dem Schriftchen, was darüber veröffentlicht ist, ein Institut errichten, wie ich es vorziehe. Wenn nun auch eine Hypothekenbank in den Erblanden ins Leben gerufen werden sollte, so glaube ich endlich nicht, daß ir gend ein betheiligter Grundbesitzer sich im Nachtheile sehen würde. Zuerst wird jeder nur freiwillig hinzutreten. Es ist auch nicht gewiß, daß alle Rittergutsbesitzer dem ritterschaftlichen bei treten werden; der Beitritt ist facultativ zu solchen Vereinen. Ich muß ferner andeuten, daß ich der Meinung bin, man könne verschiedene Classen in Bezug auf den Beitritt annehmen, und einmal einen verschiedenartigen Zinsfuß bestimmen; zwei tens, in Bezug auf die Ausdehnung des Kredits, gegenüber der Taxe, einen Unterschied machen; drittens auch wegen der Regie kosten bei dem Eintritt in das Creditinstitut theils hinsichlich des Grundwertes, theils hinsichtlich der zu erborgenden größeren oder kleineren Summe, einen höheren oder minderen Beitrag stattfinden lassen; ich bin viertens der Meinung, daß man, in Voraussicht eintrerenden Concurses, Cautelen vereinbaren möge, die alle Besorgnisse beseitigen dürften. — Habe ich nun solche
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