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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stimmung im Lande machen werde, so muß ich bemerken, daß- es einen besondern Eindruck machen wird, wenn man von diesem Privilegium deshalb absehen wollte, weil man sich dahin ausge sprochen habe, daß nicht sofort der bäuerliche Grundb.'sitz zuge zogen werde. Ich will nicht darauf eingehen, wie es gekom men ist, daß der Antrag der Deputation, der darauf gestellt war, das bäuerliche Besitzthum bis zu einem gewissen Grade sofort zuzuziehen, abgeworfen worden ist; aber ich glaube, daß man um deswillen keinen Grund finden kann, um deswillen diese sogenannten Privilegien nicht zu ertheilen, weil die Kammer selbst das bäuerliche Besitzthum nicht zugezogcn wissen wollte. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand weiter zu sprechen begehrt. Vicepräsident Eisenstuck: Da ich dafür bin, daß der Be schluß der zweiten Kammer aufrecht erhalten werde, so sehe ich mich nothgedrungen, Einiges zur Begründung meiner Abstim mung zu bemerken. Ich bin mit dem Abg. Lzschucke einverstan den, daß es jedenfalls nur Gegenstand der Gesetzgebung sein könne, Etwas aufzugeben, was in der Proceßordnung enthalten ist. Es würde eines Gesetzes und der ständischen Zustimmung bedürfen, wenn ausgesprochen werden sollte, daß durch Subhastation Hy potheken nicht erlöschen sollen. Es würde dies eine Begünstigung sein, und dafür bin ich nicht, es macht einen unangenehmen Ein druck, und man betrachtet es mit Unlust, was ein Privilegium eine Ausnahme von den bestehenden Gesetzen zu ihren alleinigen Gunsten macht. Ich habe aber noch einen Grund. Es ist genau in Erwägung zu ziehen, ob nicht Andere, welche gleichfalls auf Hypotheken Gelder geben, benachtheiligt werden, und ob diese Ausnahme nicht dem freien Verkehr Nachtheil bringe. Es kann, wenn auch die Grundlage der Laxe mit größter Vorsicht erfolgt ist, doch der Fall eintreten, daß Grundstücke unter die Laxe her abgehn, und wenn nun solche Grundstücke zur Versteigerung kom men, so würde man sich abhalten lassen, darauf zu bieten, und die Subhastation würde zurückgehen. So habe ich das Bedenken mir gestellt und muß wünschen, daß die Kammer bei ihrem Be schlüsse stehen bleibe. Abg. Klien: Ich will nur noch auf einen Umstand auf merksam machen, der aus den KZ. 48 und 50 des ritterschastli- chen Entwurfs hervorgeht. Aus diesen folgt, daß die Andern, die das darin erwähnte Recht nicht besitzen, das Nachsehen haben, und die Concurskosten allein bezahlen. Abg. v.Lhielau: Ich habe schon bei dir ersten Berathung über diesen Gegenstand die Meinung ausgesprochen, daß ich die sen Punkt für gar nicht wesentlich halte, es scheint mir gar Nichts darauf anzukommen, welcher Beschluß von der verehrten Kammer hierüber gefaßt werde, allein darauf wollte ich aufmerksam ma chen, daß das Gesetz eigentlich hier gar nicht in Frage kcmmt, sondern es handelt sich darum, ob dem Creditvereine zugestaM en werden soll, seinem Schuldner gewisse Bedingungen vorzuschrei ben, die sie ihren dem Creditverein nachstehenden Gläubigern bei Ausstellung von Hypotheken auf das Grundstück auflegen sollen Soll dieses Privilegium ins Leben treten, so müssen alle Hypo theken, so auf dem Grundstücke haften, erst gekündigt werden, H. I.V2. dann erst kann der dem Verein Bcilrelende dem neuen Hypothe kengläubiger diese Bedingung machen, und es fällt dann dieselbe nicht unter die Proceßordnung oder ein sonstiges Gesetz, sondern unter die lex coMraetus. Ich habe das nur bemerken wollen, um zu motiviren, warum ich der Deputation mich anschließe. Abg. Sachße: Der Abg. Klien äußerte, es würden die Gläubiger das leere Nachsehen haben, und die Concurskosten be zahlen müssen; so wenigstens habe ich es verstanden. Es ist wohl denkbar, daß der Fall eintreten kann; er tritt aber auch jetzt schon in demselben Verhältniß überall ein, wo erste, zweite und dritte Hypotheken vorhanden sind. Creditvereine bedingen sich die ersten Hypotheken, leihen nur auf solche. Nach dem neuern Rechte wer den aber die Concurskosten von der Masse abgezogen, sie werden folglich auch ohne Creditverein nur von den spätem Hypotheken getragen, welche zuletzt auch wohl nicht völlig ihre Befriedigung erlangen, und wohl, eben weil sie nicht die ersten Hypotheken sind, in den Fall kommen können, das leere Nachsehen zu haben. Wenn der Herr Vicepräsident äußerte, es möchte der Fall eintre ten, wenn bei verringertem Grundwerts) keine Licitanten sich fän den, so würde das Gut nicht verkauft werden; derselbe Fall ist aber auch vorhanden bei Grundstücken, aiif denen ein bedeutender Erbzins hastet. Nach dem letzten Kriege ist allerdings auch vor gekommen, daß die Nutzungen eines Erbzins - oder eines Erb pachtgrundstücks nicht bedeutend genug waren, um außer dem Erbzins oder Erbpacht einen Ueberschuß, und somit dem Grund stück einen baaren Kaufwerth zu gewähren, so daß sich kein Lieb haber für das Grundstück fand. Es ist das ganz derselbe Fall, wie wenn Renten vom Creditvereine darauf haften, und cs würde ein solches Grundstück allerdings seinen Abnehmer nicht finden, ebenso, wie wenn zu viel Erbzins oder Erbpacht darauf hastete. Vicepräsident Eisenstuck:' Ich habe meine Erörterung auf Erfahrungen gegründet, die ich gemacht habe, rücksichtlich dessen, wie die freiwilligen Subhastationen stattsinden. Man wird sich sehr bedenken, auf eine freiwillige Subhastation so hoch hinaufzugehen, wo man keine Garantie hat, daß nicht noch Hy potheken, besonders stillschweigende Hypotheken bestehen. Es ist der Fall vorgekommen, daß einer das Grundstück dreimal be zahlt hat, das eine Mal hat er die Kaufsumme gegeben, dann kam die Frau mit einer stillschweigenden Hypothek, der hat er zum zweiten Mal bezahlt, und unglücklicherweise hatte der Verkäufer früher noch eine Frau gehabt, von der er geschieden war, und der Käufer hatte auch diese noch bezahlen müssen. Das muß mich doch bedenklich machen, von dem Gesetz abzuweichen. Abg. Sachße: Zur Widerlegung; mir ist es wenigstens nicht deutlich, wie das, was der Herr Vicepräsident äußerte, das, was ich zu seiner Widerlegung sprach, nur im Mindesten alteriren könnte. Stillschweigende Hypotheken sind aufgehoben, und wo sie einzeln noch vorkommen, wirdimmerdas Verhältnißdcr Sache durch Renunciaticmen der Ehefrauen und sonst berücksichtigt wer den. Der Fall, den der Herr Vicepräsident angegeben hat, wird gar nicht zum Vorschein kommen können. Präsident v. Haase: Wie es scheint, wünscht Niemand 2*
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