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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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dieStaatsabgaben von 14,500,000 Thlr. auf 17 Millionen angewachsen sind, daß die Staatsabgaben mithin seit 1833 über 2,500,000 Thlr. für jede Finanzperiode gewachsen sind; ich mache darauf aufmerksam, daß Vas hohe Cultusministerium für jedes Jahr 81,059 Thlr. mehr bedarf, als im Jahre 1833; ich mache darauf aufmerksam, daß noch vorgestern das hohe Cultus ministerium sich sehr bereit erklärt hat, 18,000 Thlr, auf das Budjet zu nehmen, wegen Entschädigung der Geistlichen, und mit derselben Bereitwilligkeit hat es sich auch heute erklärt, 14,000 Thlr. auf das Budjet zu nehmen; dies macht zusammen 32,000 Thlr. Nun, meine Herren, diese Summen reichen nicht aus, wenn Sie den Antrag der Deputation annehmen. Wollen Sie durchaus das Volksschulgesetz aussühren, so müssen Sie auf je 80 Köpfe einen Lehrer gewähren, und daß dies lange noch nicht erreicht ist, daß, wenn es geschehen soll, Sie noch eine große Zahl von Nebenlehrern, vielleicht Z-oder die Hälfte mehr, haben müssen, als jetzt, davon kann Niemsnd besser unterrichtet sein, als ich, der ich in meiner Provinz diese Verhältnisse vollständig kenne. . Nun frage ich Sie, meine Herren, ob es zu tadeln ist, wenn man darauf aufmerksam macht, daß durch Annahme des Antrags der Deputation, den Minimalgehalt auf 130 Thlr. zu stellen, Sie nicht allein jetzt das Budjet bedeutend erhöhen, son dern auch die Communen in einer Art belasten, die Sie nicht zu übersehen vermögen, denn ist der Minimalgehalt aus 130 Thlr. gesetzlich festgestellt, so müssen die Communen auch die anzustel lenden Nebenlehrer und jede neu zu begründende Schulstelle mit 130 Thlr. dotiren; nun sind aber die 120 Thlr. in sehr reichen Communen nicht aufzubringen, um wie viel weniger 130 Thlr. Sie müssen also die ganze Ausgabe aufs Budjet nehmen; nun habe ich zur Zeit mich noch nicht einmal gegen die. Erhöhung an und für sich ausgesprochen, .sondern gegen eine Bewilligung in Bausch und Bogen, ohne zu wissen, was man bewilligt. Wenn der Abg. v. Gablenz beantragt hat, den Schullehrern eine Grati- sication zu geben, so ist das ganz meine.Ansichr, und zwar darum, weil man kerne Folgen für die Zukunft daraus zu besorgen hat und weil das vorige Jahr so große Noth herbeigeführt hat. Meine Herren, Sie können jur Zeit noch nicht übersehen, was Sie be willigen, Sie haben bis jetzt noch keine Unterlage; diejenige, die hier vorhanden ist, bezieht sich nur auf einen Extract, welchen das Ministerium aus den Listen hat fertigen lassen, welche be hufs der Wittwen- und Waisenversorgung eingereicht sind. Die ses Verzeichniß stellt nun aber auf keine Weise die wirklichen Ge halte der Lehrer heraus, denn es fehlen in selbigem alle übrigen Zuschüsse, die von den Communen, oder auf sonstige Art gegeben werden. Das Verzeichniß der oberlausitzer Stellen wenigstens ist nicht richtig. Ich glaube den Beweis davon geben zu können- Es sind unter diesen Stellen mehre, die Zuschüsse aus der Weigs- dorfer Stiftung erhalten und dadurch entweder ihren Gehalt an 120 Thlr., oder darüber haben. Auch glaube ich, daß mehre Stellen, unter andern die Schule zu Burgk, fehlen, bei welchen an und für sich der Lehrer noch nicht den Gehaltvoll 120 Thlr. hat. Aber, meine Herren, fragt es sich denn nicht auch noch, ob derjenige wirklich schlechter daran ist, der 120 Thlr. bekommt, als derjenige- der 250 Thlr. erhält. Wenn der Letztere vielleicht verheirathet ist, der Erstere nicht, wenn der Eine kränklich, der Andere gesund ist. Ist der Lehrer, der 30 bis 50 Kinder zu un terrichten hat, nicht besser, oder wenigstens ebenso gut mit 120 Thlr. bezahlt, als derjenige, der 100 oder 180 Kinder zu unter richten hat, mit 200 Thlr.? Ich möchte sagen, meine Herren, wenn Sie einmal aus der Staatscasse Etwas thun wollen, so wäre es wünschenswert!), daß diejenigen Lehrer erleichtert würden, die 100 und mehr Kinder zu unterrichten haben und durch diese ungeheure Anstrengung dem Siechthum entgegen ge führt werden. Das sind Erwägungen, meine Herren, die an gestellt werden müssen, ehe Sie bewilligen; diese Erwägungen können aber in diesem Augenblicke nicht angestellt werden. Man sagt, meine Herren, 120 Thlr. verdiene ein Tagelöhner, wie viel mehr müsse Jemand über diese Summe erhalten, der eine so hohe Leistung übernehme, die Ausbildung der Kinder der Na tion. Meine Herren, wo in der Welt werden die Gehalte unbe dingt nach den Leistungen bemessen? Die schlechtesten geistlichen Stellen sind mit '350 Thlr. dotirt, und gewiß ist die Kirche das erste Institut im Staate, und nun fragen Sie sich, wie viel Vor bildung und Anstrengung dazu gehöre, um ein tüchtiger Geist licher zu werden, um die Vorkenntnisse auf der Schule und der Universitär zu erlangen ? Dagegen betrachten Sie die Semina risten, die mit dem 18., 19., 21. Jahre ins Amt kommen. Nachdem sie aus der Schule sind, treten sie ins Seminarium, wo sie größtenteils durch Stipendien erhalten werden. Nach dem der 4jährige Kursus vollendet und sie geprüft sind, so wer den sie hinausgeschickt in die Ortschaften, um als Lehrer angestellt zu werden, und es sind gewiß für einen solchen 120 für die ersten Jahre mehr, als für einen armen Geistlichen 350 Thlr. für seine ganze Lebenszeit. Mir ist z. B. ein Geistlicher bekannt, welcher 22 Jahre lang auf einer der schlechtesten Pfarreien sich sehr verdient gemacht, der, als er um Versetzung auf eine erledigte, besser dotirte Pfarrstelle bat, gefragt wurde, wie viel er jetzt Gehalt habe, und dem man, nachdem er denselben auf 350 Thlr. angegeben, geantwortet hat, daß er dann eine Stelle von 800 Thlr. nicht erhalten könne. Nun, meine Herren, wenn man nicht einmal im Stande ist, dem Geistlichen sein gehöriges Auskommen zu geben, so glaube ich, man könnte es gerade wohl nicht tadeln, wenn Je mand aufmerksam macht, man möge sich die Consequenzen wohl überlegen, ehe man ohne Weiteres die Minimalgehalte derSchul- lehrer erhöht. Gewiß, meine Herren, würden die Communen un endlich viel mehr thun können und thun für die Schullehrer, wenn nicht alle diese Einrichtungen zu neu wären, und die Ge meinden zu sehr gedrückt sind durch die ihnen angcmutheten häu fig nur zu kostspieligen Schulbaue. Man muß doch auch, meine Herren, in Berücksichtigung ziehen, daß die Leute, welche zum Budjet beisteuern, häufig ebenso arm, wo nicht noch armer sind, daß sie kaum im Stande sind, das Schulgeld aufzubringen, daß die Communen dazu häufig schon Anlagen haben machen müssen, daß sie haben Schulden machen müssen, um die Schulen zu bauen, und wahr ist es, es wird von den Communen zu viel ver-
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