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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. »4^ 105. Dresden, den 31. Juli 1843. Einhundert und dritte öffentliche Sitzung am 18. Juli 1843. Inhalt: Bortrag aus der Regi strande. — Entschuldigungen und Urlaubsertheilung. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über die im allerhöch sten Decrete vom 2. Januar 1843 vorgelegten Ge setzentwürfe: I. die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen, II. die Aufhebung der einzelnen noch be stehenden stillschweigenden Hypotheken, und 111. das Vor zugsrecht der rückständigen Abgaben im Concurse be r. — (Allgemeine Berathung. —BesondereBerathung §§. 47 — 57).- Die Sitzung beginnt um All) Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Könneritz, des königl. Commissars Hä lt el und von 63 Kammermitgliedern. Nachdem das Proto koll über die letztverwkchene Sitzung durch Herrn Secretair v. Schröder verlesen und auf gestellte Präsidialfrage Sei ten der Kammer genehmigt worden ist, wird dasselbe von den Abgg. Püschelund Hensel mit vollzogen. Auf der Registrande ist eingegangen: 1. (Nr. 957.) Petition des Rathes und der Stadtverord neten zu Mühltroff, Alexander Linke und Consorten, um Ver besserung des Wahlgesetzes. Abg. Braun: Diese Petition ist mir, und zwar in der vorigen Woche, zur Abgabe an die Kammer zugesandt worden, während ich wegen dringender Geschäfte abgedallen war, in die sem Saale zu erscheinen. Sie betrifft die Reform des Wahl gesetzes, welche bereits in diesem Saale verhandelt wurde, und schließt sich ihrem Inhalte und Zwecke nach den Ansichten an, welche mein ehrenwerlher Freund, der Abg. Todt, hierüber aus gesprochen hat. Auch ich muß und kann nur diese Ansichten und Wünsche, die die Petition enthält, (heilen. Auch ich bin überzeugt, daß insonderheit eine Erweiterung des passiven Wahlrechtes, ja die Freigebung desselben ein Beoürfniß, eine Noihwendkgkeit ist, und theilt auch die geehrte Kammer hierin nicht meine Ansicht, so hoffe ich denn doch, daß diese meine Ue- Lerzeugung sich über lang oder kurz Eingang und Geltung ver- sch.ffen weide. Was die Ent chließung anlangt, die über diese Peti ion zu treffen sein möchte, so schlage ich vor, daß dieselbe an die erste Kammer abgegeben werde, wo der Gegen- II. 105. stand, den sie betrifft, eben gegenwärtig zurBerathung vorliegt, um so mehr, als die Petenten ihr Gesuch an die Ständever- sammlung überhaupt gerichtet haben. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diese Petition so fort an die erste Kammer abgeben? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 958.) Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, die Lhei-barkeit des Grund und Bodens und die Anlegung neuer Nahrungen betreffend. Präsident 0. Haase: Wird zum Druck gelangen und auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht werden. — Ich habe noch der Kammer anzuzeigen, daß sich die Abgg. Sachße und Klinger wegen Deputationsarbeiten für heute ent schuldigt haben. Ebenso der Abg. Ludwig wegen Unwohlsein. Dec Abg. v. d. Planitz bittet für morgen um Urlaub. Will die Kammer die'en Urlaub dem Abg. v. d. Planitz gestatten? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich ersuche nun den Herrn Refe renten, uns den fernerweiten Vortrag des gestern zurBerathung gekommenen Berichts zu geben. Referent Abg. Braun: §.47. Specialität der Hypotheken. Nur Forderungen, welche der Summe nach bestimmt sind, können in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden. Daher muß, wenn die Größe eines durch Hypothek sicher zu stellenden Anspruchs unbestimmt ist, behufs der Eintragung in das Grund- und Hypothekenbuch ein Betrag bestimmt wer den, nach dessen Höhe bas Grundstück haften soll. Referent Abg. Braun: Es wird nothwendig sein, daß hier sofort die andern §§. mit dazu genommen werden, weil die §§. 47 und 49 im Berichte ebenfalls zusammengenommen wor den sind. §.48. Jedoch ist weder bei Forderungen einer bestimmten jähr lichen Rente eine Bestimmung in Capital, noch bei Forderungen bestimmter Abentrichtungen, oder Leistungen, die nicht in baarem Gelbe besiehe», eine Veranschlagung zu Gelde zum Zweck der Eintragung in das Grund- und Hypothekenbuch erforderlich. §. 49. Die Eintragung einer Forderung in das Grund- und Hy- pothckenbuch kann auch nur auf bestimmte Immobilien geschehen. Der Bericht sagt: §§. 47 und 49 enthalten den schon in der Einleitung berührten, so wichtigen 1
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