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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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schr ost zur Sprache gekommen ist, und daß man immer dage gen war; und so glaube ich, daß es gleichsam der Volkswille er heischt, daß man diese Begünstigung ausfallcn laßt, und dem nachgehe, was die allgemeine M inung unter Faustpfand versteht. Gerade was der Abgeordnete Sachße sagt, macht mir die Sache noch bedenklicher. Er denkt sich einen großen Abgabcnrest, und nun soll das dazu dienen, den ehrlichen Pfandglaubiger um die Folgen eines Pfandrechts zu bringen. Gerade nach dem, was der Abgeordnete Sachße sagt, ist mir es doppelt bedenklich, diese Bestimmung auszuspr chcn; wenn cs sich um unbedeutende Sum men handelte, möchte es noch angehen; aber wie es hier gestellt war, ist es sehr bedenklich und gefährlich, und ich glaube, man könnte den Personalcredit ganz zerstören, wenn man den Grundsatz an nehmen wollte. Das sind die Gründe, welche mich veranlassen, das Deputationsgutachten zur Annahme zu empfehlen. Abg. Sachße: Zur Wider! gung des Herrn Vicepräsi denten. Klagen habe ich stets vernommen, sobald Concurs ekn- tr'tt, aber besondere Klagen über die Herausgabe eines Pfandes sind mir nicht vorgekommen. Allerdings bleibt noch ein Vor zugsrecht für diese Abgaben, aber es blcibt nur bei Realgaben; für die Personalabgaben bleibt kein Vorzugsrecht, und ich sehe nicht ein, warum ein Unterschied zwischen Neal- und Personal abgaben zum Nachtheil der Staalscaffe gemacht werden soll. Das auf Pfänder Leihen ist schon nach der Volksmeinung ge wöhnlich mit Wucher verbunden; daher die Pfandleihanstalten, um dem Wuch'r beim Pfänderausleihen entgegenzutreten. Ich sehe nicht ab, was an der Bestimmung des Entwurfs G fähr- liches sein soll; denn wie ich schon bemerkt habe, ist es schlechter dings nicht denkbar, daß in der Volksmeinung die Idee Wurzel gefaßt habe, daß der Pfandgläubiger einen Vorzug haben soll. Stellv. Abg. Gehe: Ich kann durchaus das Leihgeschäft auf Pfänder an sich nicht für Wucher ansehen. Denken wir uns den Fall, daß ein Geschäftsmann sich in Verlegenheit um baar Geld befindet, und 10 —20,000 Thlr. in Staatspapieren bei einem Banquier oder auch bei der Bank zu Leipzig deponirt und einen Vorschuß darauf nimmt, gegen eine Vergütung billiger Zinsen, so ist das durchaus kein Wucher, und eben zur Behaltung der Möglichkeit, solche billige Geschäfte zu machen, möchte ich auch dem Faustpfands das Vorrecht erhalten. Abg. Sachße: Zur Erläuterung. Ich habe keineswegs das auf Pfänder Leihen d-m Wucher gleichgesetzt; ich habe nur die Bemerkung gemacht, daß thatsächlich das auf Pfänder Leihen sehr oft in Wucher Überg >ht. Solche bedeutende Geschäfte, wie der Abg. Gehe anführt, habe ich keineswegs im Auge gehabt. Stellv. Abg. Gehe: Die Aeußerung des geehrten Abg. Sachße war allgemein, darum mußte ich auch so antworten. Uebrigens kommen die Geschäfte, wie ich sie erwähnte, nicht selten vor, nicht allein in solchen großen Summen, wie ich sie genannt habe, sondern auch in Mittlern und kleinern. Diejeni gen, welche kleinere Summen ausleihen, würden jedoch auch nicht schlimmer gestellt sein wollen. Secretair v. Schröd er: Ich muß den geehrten Abgeord neten darauf Hinweisen, daß die Steuerbehörden sehr oft in den Fall kommen, größere Quantitäten von Steuern crcditiren zu: müssen, die sich oft auf 5,8 — 900 Lhlr. belaufen, und in sol chen Fällen würde der Pfandgläubiger schwer verletzt werden, wenn diese Steuerreste den Pfandgläubigern vorgehen sollen. Vicepräfident Eisen stuck: Ich muß nochmals auf die Aeußerung zurückkommen, die der geehrte Abg. Sachße ausge sprochen hat. Nämlich er sagt, daß die Sache in der Lhat oft zu unbedeutend sei; es ist von dem Abg. Gehe das Beispiel von den Staatspapieren angeführt worden; es ist mir auch vorge kommen und noch kürzlich habe ich den Fall'gehabt, daß Einer, dem Staatspapiere verpfändet waren, sie herausgeben mußte, und er aus der Concursmasse die Befriedigung nicht erlangte. Hätte er die Staatspapiere in der Hand behalten können, so kam cs anders. Also kommt es nicht blos auf Kleinigkeiten heraus. Ich sollte wohl meinen, daß die Einwendung des geehrten Abge ordneten als unrichtig erscheinen möchte, und daß eine Härte darin liegt, wenn Einer glaubt, er habe sich gesichert, und er das Faustpfand hcrausgeben muß, ohne aus dem Pfand befriedigt zu werden. Abg. Sachße: Zur Widerlegung des Herrn Secretairs. Wenn der Gegenstand so sehr bedeutend ist, um so mehr wäre Grund vorhanden, auf das Interesse der Staalscaffe zu sehn. Denn der Vortheil, der aus Hinwegnahme dieser Bestimmnng für das Publicum hcrvorgehen soll, ist nicht vorhanden; die Staatscaffe müßte dann ein anderes Verhalten einschlagen gegen den, welchem sie ihren Credit gibt, eben weil es an stillschweigen den Hypotheken fehlt,sie wird um so strenger gegen solcheSchuld- ner verfahren müssen, sie wird, was bei der Branntwein- und Biersteuer der Fall ist, die besonders ersterem Gewerbe nöthige Nachsicht da, wo sie es zeither ohne Pfand zuweilen thun konnte, ferner nicht ertheilen können. Referent Abg. Braun: Ich habe dem geehrten Abgeord neten einzuhalten, daß es nicht zur Ordnung gehört, wenn der Staat mehre Jahre seine Abgaben im Rückstände läßt. Es scha det dies dem Rechnungswesen, es schadet aber auch dem Schuld ner,^, wenn die Rückstände anlaufen, weit schwerer dieselben zu bezahlen vermögen wird, als wenn sie jährlich von ihm ver langt werden. Dazu kommt, das Gesetz schmälert keineswegs das Vorzugsrecht der Staats- und übrigen Abgaben; denn Sie werden aus dem Bericht und den Mater'en des Gesetzentwurfs entnehmen können, daß bisher diejenigen Hypotheken, welche re- servirt waren, den Abgaben vorgingen. In dieser Hinsicht trifft der Gesetzentwurf eine andre Bestimmung und stellt die Perso nal- und übrigen Abgaben besser, als z ither. Dann mache ich den geehrten Abgeordneten noch darauf aufmerksam, daß die Bestimmung, welche er vertheidigt, ebenfalls sehr leicht umgan gen werden kann, wie dies sitzt schon so oft vcrg kommen ist, na mentlich durch Scheinkaufe. Ob es gut und Seiten der Gesetz gebung politisch ist, Bestimmungen zu treffen, welche leicht dem Mißbrauch arsgcseht sind, gebe ich Ihrer Erwägung anheim. Stellv. Abg. Gehe: Ich wellte noch erwähnen , daß der Staat allerdings Credit gibt für indirekte Abgaben, in Höhe von 10,20,80,000 Thaler und mehr auf ein halbes Jahr und auch
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