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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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then genügend, um eine Familie zu ernähren? oder nur zu be schäftigen ? und wäre dies der Fall, so ist die nächste Generation wieder in derselben Lage, als die jetzige. Ich will schließlich nur daran erinnern, daß am Ende dem Ermessen der hohen Staats regierung das Meiste anheimgestellt wird. Ein Gesetz, welches auf Ausnahmen beruht, ermangelt einer soliden Basis. Ich mache darauf aufmerksam, daß selbst Fabrikctablissements aus genommen sind. Fabriketablissements ziehen aber eine Masse von Leuten an Orte hin, wo ohne diese Fabrik dieselben nicht be stehen können, und wenn die Fabrik eingehr, so hat die Gemeinde, in welcher die Fabrik sich befindet, die Kinder, die dort gezeugt worden sind, zu ernähren und zu erhalten; grade die Fabriken sind es, die am meisten die Armuth und den Nolhstand, wenn sie eingehen, befördern. Ich bin weit entfernt, die Wohlthaten der Fabriken zu verkennen, ich führe dies Beispiel nur an als eine Ausnahme, die die gefährlichste von allen ist, durch den Zusammenfluß einer Menge von Arbeitern ohne Grund besitz an einen Ort, wo sie blos eine precaire Nahrung finden. Der Gesetzentwurf nimmt bei den Städten jede Beschränkung aus, während er sie dem Lande aufbürdet. Der Gesetzentwurf nimmt auch die Abtrennung zu dem Zwecke der Hmdelsgmtnerei aus an Oit.m, wo dieselbe betrieben wird, die Deputation verlangt die Abtrennung zu diesem Zwecke auch an Orten, wo sie nicht betrieben wird; allein, meine Herren, ist dies ein Kriterium? Kann der erste Acquirent nicht verkaufen, und ist er selbst oder dessen Nachfolger zum Betriebe der Han delsgärtnerei verpflichtet? Was Sie also für den Einzelnen als Ausnahme gestatten, das hebt sich bei dem nächsten Besitzer wie der auf. Wo, meine Herren, ist der Maßstab, nach welchem man das Bedürfniß bemessen könne. Ich habe immer geglaubt, daß diejenigen Armen, die sich einen, wenn auch kleinen Grund besitz erw rben können, die dem Staate am w-nigsten gcfähr- l'chen sind, und daß nur hauptsächlich die zu fürchten sind, welche Nichts besitzen. Ich bekenne daher, daß ich wünschte, mich ge gen den G.setzentwurf erklären zu können, da ich glaube, daß er zu weit geht; allein auf der andern Seite ist nicht zu ve kennen, daß der Zerschlagung der größeren Grundbesitzungen blos zum Zwecke der Sp culation müsse vorgebeugt werden, bin aber der Ansicht, daß dies durch eine einzige Paragraph? gesch'hen könne; denn wenn diese Zerschlagung re hindert ist, so ist jed.r weitere Eingriff in die Dispofitionsf eiheit der Eigenthümer überflüssig und zu verwerfen. Eine Bestimmung blos dieses Punktes we gen zu treffen, muß möglich sein, und lege ich der Kammer einen diesfallsigen Antrag vor; ob derse be Alles treffe, will ich dabin- gestellt sein lassen, indeß würde die hohe Staatsregierung wahr scheinlich ein besseres Auskunftsmittel Vorschlägen können, wenn man sonst zu der Ansicht überginge, blos eine B st mmung zu treffen hinsichtlich der Zerschlagung der Güter auf Spekulation. Mein Antrag lautet: §. unic«. „Es kann künftig keine Zerschlagung geschlos sener Güter stattfinden, und wird als eine solche eine Parcellirung des Complexes eines Gutes nach einem im Woraus bestimmten Plane und auf einmal angesehen; die betreffenden Behörden haben daher bei einlretenden Dismem brationsgesuchen die Einwilligung dazu nur nach vorgängiger Erörterung hierüber zu ertheilen, und namentlich die betreffenden Gemeinden und G u t s h e r r sch a ft e n , in deren Wohnorte das Grundstück gelegen, mit deren Gutachten zu hören. Gegen Abschlagung der nachgesuchten Genehmi gung bleibt der Beschwerdeweg im gewöhnlichen Instanz en zuge offen." Präsident 0. Haase: Meine Herren, damit bei der allge-' i meinen Berathung im Voraus auf di' vom Abg. v.Thielau ent wickelte Idee in seinem Anträge Rücksicht genommen werde, so w ll ich, unbeschadet des Fortgangs der allgemeinen Beratbung, den Antrag desselben zur Unterstützung bringen. Es hat de selbe vorge'chlagen, daß eine einzige h. an die Stelle desG setz-'s kom-- men soll, welche so lautet: „Es kann künst'g keine Zerschlagung geschloffener Güter stattsinden, und wird als eine solche eine Parcellirung des Complexes eines Gutes nach einem im Vor aus bestimmten Plane und auf einmal angesehen; die betreffenden Behörden haben daher bei einlretenden Dssmem- brationsgesuchen die Einwilligung dazunurnachvwgangiger Er örterung hierüber zu eriheilcn, und namentlich die betreffenden Gemeinden und GutsHerrscha ften, in deren Wohno te das Grundstück gelegen, mit deren Gutachten zu hören. 'Gegen Abschlagung der nachgesuchten Genehmigung bleibt der Be schwerdeweg im gewöhnlichen Jnstanzenzuge offen." Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstütze? — Er wird zahl reich unterstützt. Abg. Scholze: Ich beabsichtigte, mich in demselben Sinne auszusprcchen, wie es der geehrte Redner vor m'r getban hat; ich kann mich jedoch des Wortes nicht begeben, ui.d werde eben falls meine Ansicht der geehrten Kammer vo legen. Es wird sich jedoch fragen, ob man nur über den Antrag des Herrn v- Thielau, oder auch im Allgemeinen sprechen kann. Präsident v. Haase: Die allgemeine Berathung ist ^ort- zufetzen, und es kann dabei allerdings auf den soeben gestellten u rd unterstützten Antrag des Abg. v. Lhielau Rücksicht genom men »re-den. Abg. Scholze: Der Gesetzentwurf will dem sogenannten ' Ausschlachten der Güter, wie man es im Allgemeinen nennt, be gegnen, und ist nur durch dieses hervorgerufen worden. Ein so großer Gegner dieses Verfahrens ich auch bin, so kann ich mich doch weder für den Gesetzentwurf, noch auch für das Deputa tionsgutachten aussprechen, indem es durchaus nicht in me.nem Sinne ist; denn nicht das Parcelliren der Güter ist zu verbieten, sondern derAnkauf blos zur Dismembration istals gemsmschädlich zu betrachten, und nur dieser ist zu verbieten, denn darüber wird im ganzen Lande geklagt. Nach dem letzten erschrecklichen ver heerenden Kriege wurden in Nachbarstaaten viele große und kleine Güter zumVerkaufe ausgebotcn, es fanden sich aber keine Käufer, aus Furcht vor neuem Kriege, und aus dieser Ursache ist dieses
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