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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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und Neuwalde geführt wirch und wiederum baumwollene und leineneStuhlwaare, die unter gleichem Verschlüsse als aus dem eingeführten Garne gefertigtes Fabrikat zurückgeht, nur ei ner Controlgebühr von 2^ Ngr. vom Zollcentner. Roggenbrod, das aus der Enclave NiederleutcrSdorf nach Böhmen geht, ist ganz frei, und Salz, das aus Böhmen nach der Enclave geführt wird, unterliegt einer ermäßigten Durchgangsabgabe von 5 Ngr. vom Centner, auch zahlen alle andere, oben nicht genannte Gegenstände, die unter Verschluß aus der Enclave nach dem Mutterlande verführt werden, nur eine Controlgebühr von 5 Ngr. vom.Centner. Danächst sind auch mit Rücksicht auf den Bleich- und Man- delverkehr zwischen Sachsen und der böhmischen Enclave, nicht minder auf solchen Straßen an der böhmischen Grenze, wo das diesseitige Gebiet nur auf einer kurzen Distanz berührt wird, ent sprechende Zollerleichterungen gewährt worden. Es könnte daher die Frage entstehen, ob es nicht rathsam sein und zu dem erwünschten Ziele führen werde, in Hinblick auf die Zollbehandlung der sächsischen Exklaven Weigsdorf, Dörfel, Neuminckwitz und Friedreich den böhmischen Enclaven Nieder- leutersdorf, Josephsdorf und Neuwalde gegenüber das strengere Retorft'onsverhältniß in der Zollbehandlung eintreten zu lassen,, und es wurde auch bei der Communication mit der österreichischen Regierung wegen beabsichtigter gegenseitigerAnnotation derZoll- gefalle darauf und auf die davon zu besorgende schwierige Lage der jenseitigen Unterthanen in der Enclave hingcdeutet, es hatte jedoch auch diese Hindeutung keinen Erfolg, die Sache blieb viel mehr, wie sie war und noch ist. Eine derartige Retorsionsmaßregel, welche durch noch grö ßere Aufregung der ohnehin schon bewegten Gemüther und gegen seitige Reibungen die Lage sowohlcher sächsischen, als auch böh mischen Exclavenbewohner eher verschlimmern als verbessern und den Gang der wegen Ausgleichung der Grenzdifferenzen schwe benden Verhandlungen eher stören als fördern würde, glaubte je doch die diesseitige Negierung erst dann, wenn alle Mittel und Wege, einen befriedigenderen Zustand herbeizuführen, erschöpft worden und erfolglos geblieben sind, eintreten lassen zu dürfen. Der bis mit Schluß des Jahres 1842 im Interesse der Lohnweber bei Weigsdorf aus Staatscassen zurückerstattete öster reichische Ein - und Ausgangszoll ist allerdings bis zu einem Be trage von 20,368 Lhlr. 1 Ngr. 1 Pf. angewachsen; es war je doch die darin liegende Maßregel die allein übrig bleibende, um nicht die sächsischen Exclavenbewohner, namentlich die Lohnweber, die sonst brodlos gewesen wären, dem Einflüsse ungünstiger ört licher Umstände preiszugeben. Diese, einer Unterstützung aus Staatscassen gleich zu ach tende Zollrestitution wird natürlich ihre Grenze haben müssen, und es hofft die Regierung, daß die jetzt schwebenden Verhand lungen dahin führen werden. Staatsminister v. Ze sch au: Die geehrte Kammer wird gewiß damit einverstanden sein, daß, zumal dieser Gegenstand in öffentlicher Sitzung verhandelt wird, von allen Seiten die nö- thigen Rücksichten bei der Diskussion zu beobachten sein werden, welche wir einer benachbarten Regierung schuldig sind, mag auch die vorliegende Angelegenheit in der Lhat zu den recht schmerz lichen Erfahrungen gehören, welche die Regierung bisher zu ma chen gehabt hat. Insbesondere aber liegt mir in meiner Stellung II 96. ob, hierbei diejenigen Rücksichten nicht zu vernachlässigen, welche ich der kaiserlich östreichischen Regierung gegenüber zu nehmen habe. Dessenungeachtet wird das Ministerium stch dadurch nicht gehindert fühlen, gegen die geehrte Kammer, wie immer, offen seine Meinung und Ansicht über die vorliegende Angelegenheit auszusprcchen. Unzweifelhaft gehören Grenzregulirungen mit andern Staaten zu den schwierigsten und langdauerndsten Ge schäften. Wir haben vielfache Beispiele in der Geschichte auf- zuweisen, daß die unerheblichsten Grenzregulirungen sich über Menschenalter hinausgezogen haben. Hier liegt ein ähnlicher Fall vor. Im Jahre 1809 wurden im wiener Frieden die zu Böhmen gehörigen, in Sachsen enclavirten Gebietstheile abge treten. Vielleicht, daß damals die Verhältnisse der hiesigen Re gierung dem österreichischen Kaiserhause gegenüber es nicht wün- schenswerth machten, von dem Zugeständniß in diesem Frieden Gebrauch zu machen. Es wurden jedoch diesfalls Verhandlun gen eröffnet, ein Resultat aber nicht erzielt, bis die Ereignisse von 18j-Z eintraten. Dorf vereinigte man sich, oder man be stimmte vielmehr ohne Weiteres, wie es in Bezug auf derartige Enclaven gehalten werden soll, welche in Folge der Abtretung des Herzogthums Sachsen an Preußen mit übergingen. Es wur den selbige ohne Bedenken an Preußen überlassen und die Be stimmungen des wiener Friedens ausgeführt. Um so mehr hoffte die königl. sächsische Negierung, daß dieser Gegenstand, da sie bei den damaligen Ereignissen und Beschlüssen so bedeutende Opfer zu brigen hatte, ebenfalls schnell und ohne Schwierigkeiten zu erregen, zur Erledigung gebracht werden würde. Sie ist aber in dieser Hoffnung getäuscht, und dadurch, daß späterhin nun auch die Grenzrcgulirung auf den übrigen zweifelhaften Grenz punkten unscrs Vaterlandes in diese Sache mit hinekngczogen worden ist, in viele Differenzen und Zweifel verwickelt worden, welche hauptsächlich die Schuld tragen, daß diese Angelegenheit noch nichfdefinitiv erledigt worden ist. Inzwischen ist man fort während mit Verhandlungen und versuchten Vereinigungen in dieser Angelegenheit beschäftigt gewesen, und es ist nur wahrhaft zu bedauern, daß es bis jetzt, im Jahre 1843, noch nicht möglich gewesen ist, diesen Gegenstand zum Schluß zu bringen, welcher zumal für die kaiserlich östreichische Regierung in der Lhat nicht von Erheblichkeit ist. Es steht allerdings bei der hiesigen Regie rung der Entschluß fest, daß, wenn die wiederholt und zuletzt be reits im Januar dieses Jahres beantragten kommissarischen Ver handlungen zu einem gütlichen Versuche nicht recht bald zu einem definitiven Resultate führen, jedenfalls der einzigem der Sache übrig bleibende Weg eingeschlagcn werden müsse, um die Sache zur rechtlichen Entscheidung zu bringen. Mil dieser Grenzregu- lirungsangelegenheit stehen die Zollverhältnisse in genauer Ver bindung. Steht die Grenze nicht fest, sind darüber Zweifel, dauert das gemischte Verhaltniß wie jetzt an der Landesgrenze fort, so müssen bei der Zollregie auch Zollverwicklungen entstehen. Nachdem man diesseits leider die Ansicht gewinnen mußte, daß die Grenzregulirungsangelegenheit nicht so bald zur Erledigung zu bringen sein würde, nachdem die östreichische Regierung eine Maßregel ergriffen hatte, nämlich die Aufstellung eines Zoll- 3*
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