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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nothwsndig. Es ist, ich bin davon fest überzeugt, ein richtiger Schluß, wenn man bei jedem Hause einen Raum hat von 100 Quadratruthen, ist es doch vielleicht noch besser, wenn der Raum noch größer wäre. Aber ich behaupte gerade, daß unter allen vorzelegten Sätzen dieser zweite Abschnitt sich nicht nur als un praktisch darstellt, sondern auch daß mehr Nachtheile als Vorthelle herbeigcführt werden, und daß am Ende Alles auf Dispensations gesuche hinauskommt, und daß die Dispensationsfälle werden die Regel bilden und die andern die Ausnahmen; ein solches Gesetz kann mir aber nicht gefallen. Wenn man aber gesagt hat, es ist in Z. 11, es müsse der Erbauer nachweisen, daß er im Stande sei, den Hausbau auszuführen, so hat eine solche Jnquisitionsmaßre- gel bisher die sächsische Gesetzgebung nicht gekannt. Wer also ein Haus bauen will, soll den Plan vorlegen, was das Haus kostet, soll das Geld aufzeigen, was er hat. Das ist eine Harte, so Etwas ist jetzt nicht st^Ii gewesen. Zweitens sagt man, es sei recht gut möglich, ein solches Stück Land zu erlangen; aber gehen Sie nur hin ins Land, ob es überall zu erreichen ist, ob man nicht froh sein muß, einen kleinen Raum zu erhalten, um ein Haus darauf zu erbauen. Also soll denn der, welcher in einem Orte ist, wo ein solcher Raum nicht erlangt werden kann, verurtheilt sein, immer nur als Hausgenosse zu bleiben? Glauben Sie, es wer den den Gemeinden dadurch Vortheile erwachsen? Es ist ferner auch auf die verschiedenen Theile des Landes Bezug genommen worden, es ist gesagt worden, Einer habe zu viel, der Andere zu wenig, und wenn man gesagt hat, daß in der Oberlausitz ein gro ßer Lheil von Grund und Boden bei den Hausern sei, das die Ursache wäre, warum der Nolhstand nicht so groß geworden sei, als in andern Landestheilen, nun, so muß ich doch daran er innern, daß auch Petitionen aus der Oberlausitz gekommen sind wegen des Nothstands, sowie aus dem Erzgebirge unddemVoigt- lande, und daß die hohe Staatsregierung dies auch ins Auge ge faßt hat, um diesem Nothstande zu begegnen. Uebrigens mag man ja nicht glauben/ daß ein Häusler, wenn er auch keinen Grund und Boden bei seinem Hause hat, nicht im Stande sei, seine Kartoffeln zu erbauen. In meinem Vaterlande, im Ge birge, ist es sehr häufig, daß Einer nur blos ein Haus hat, aber er erbaut doch seine Kartoffeln, er hat einen Contract mit einem Bauer gemacht und gibt den Dünger, der Bauer gibt den Grund und Boden. Das ist in kleinen Städten allgemeine Regel, und es ist durchaus unbegründet, daß Einer, der blos ein Haus habe, nicht im Stande sei, sich seine Kartoffeln zu erbauen. Nun ist noch gesprochen worden von der Nähe der Walvungen. Ja ich weiß es wohl, daß, um den Wildstand nicht zu beeinträchtigen, man den Hauserbau von den Waldungen möglichst entfernt hal ten soll; ich weiß wohl, daß man fürchtet, daß durch den Häuser bau für die Wildbahn großer Schaden erwachsen könne. Meine Herren, da steht mir doch der Mann, der ein Haus bauen will, höher, als das Wild. Wenn man in das Leben eingeht, wird man finden, wie oft es der Fall ist, daß Einer einHaus ohneFeld besitzt. Ich will annehmen, z. B. ein Maurer, ein Zimmer mann, er geht auf die Arbeit, er hat die Arbeit in Dresden, der Mann ist verheirathet, er hat Kinder, was thut er? er baut sich II. 112. ein Häuschen auf dem Dorfe, wo seine Frau mit den Kindern wohnt. Die Frau fährt den Haushalt, der Mann kommt viel leicht täglich Abends nach Hause, vielleicht auch nur Sonnabends. Nun ist es doch ganz gewiß ein großer Vortheil und Gewinn für die Familie, daß sie ihr Unterkommen hat, und nun fragen Sie die Gemeinde, ob es ihr nicht lieber ist, daß der Zimmer- und Maurergeselle sich einHaus hingebaut hat, als daß er blos Haus genosse ist; denn Miethwohnungen sind oft auf dem Lande gar nicht zu erlangen, denn Jeder baut nur, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und nicht für Andere. Es ist,in der Lhat, wo die Bevölkerung immer dichter und dichter wird, nicht möglich, daß man von einer solchen Bestimmung den Anbau der Häuser ab hängig machen kann, und will man es thun, so wird man hier immer Ausnahmen statuiren müssen und die Dispensation wird Regel und die gesetzliche Bestimmung ist die Ausnahme, so glaube ich wohl, daß vom practischenGesichtspunkte aus man der Depu tation wird beipflichten müssen'und beipflichten können, um so mehr, als die Gefahr nicht vorhanden ist, daß Verarmung dadurch entsteht. Es wird immer von Pauperismus gesprochen. Nun, der Pauperismus, der entsteht nicht durch kleine Häuser, sondern durch die Menge derer, die kein Unterkommen finden können. Die Leuts sagen, wir wollen ein Unterkommen haben, und wenn man ihnen kein Unterkommen verschafft, nun was geschieht? wir müs sen Gemeindehäuser bauen, je größer diese Häuser sind, je mehr finden sich Liebhaber dazu, daS ist allgemeine Erfahrung, und je mehr man den Häuserbau beschränkt, desto mehr werden Compe- tenten und Candidaten für die Armenhäuser geschaffen. Das aber liegt nicht im Interesse des Landes, dahin können wir es nicht kommen lassen. Abg. Kodt: Ganz in derselben Weise, wie der Herr Vicepräsident es gethan hat, muß auch ich mich aussprechen. Da schon Wahres in demselben Sinne gesagt worden ist, so werde ich das in der möglichsten Kürze thun. Was gegen den ersten Abschnitt des Gesetzes, der von etwas Anderm handelt, geäußert worden ist, das spricht weit mehr gegen diesen Abschnitt. Es nimmt mich in dieser Beziehung daher auch Wunder, wie ein Abgeordneter, der vorhin in einer nachträglichen allgemeinen Debatte von großer Willkür des Gesetzes sprach, wie, sage ich, der nämliche Abgeordnete, — doch ich will ihn nennen, es ist der Herr Abg. D. Geißler — den zweiten Abschnitt desselben vertheidigen konnte, der doch von der Willkür noch weit weniger entfernt ist. Denn worauf kommen wir zuletzt, wenn wir diesen Abschnitt annehmen? Auf Dispensationen. Und was sind Dis pensationen? Doch nur Acte der Willkür, mögen sie auch immerhin eine gewisse gesetzliche Basis haben. Ich memestheils erkläre mich gegen den vorliegenden Abschnitt des Gesetzes, weil er mir in der Praxis gar nicht ausführbar erscheint, oder, wenn er ausgeführt werden sollte, eine ungeheure Härte enthalten würde.- Soll diese Härte vermieden werden, so muß durch Dispensation nachgeholfen werden. Will ich nun auch annehmen, daß rnan es mit den Dispensationen zum Theil nicht so genau nehmen würde, daß sie zum Vvrtheile des Armen öfter gewährt werden würden, so gebe ich doch zu bedenken, daß solche Dis- 5
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