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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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zweierlei Art; es sind entweder solche, von denen schon die Rede gewesen ist, welche kein Unterkommen haben, und wo die Ge meinde gen öthigt wird, um sie nicht langer im Reihzug zu neh men, ihnen ein Unterkommen zu verschaffen. Die zweite Classe sind diejenigen, welche Mittel dazu haben, und für diese ist doch hauptsächlich die Bestimmung gegeben, daß sie sich zugleich noch einen Flächeninhalt verschäffen sollen. Jenen aber, denen ein Un terkommen verschafft werden muß, kann durch einen solchen Platz geholfen werden, und dazu würde der Zusatz zu 2 der Z. II, wie ich ihn vorgeschlagen habe, führen; es soll ihnen von der Ge meinde ein Platz eingeräumt werden. Abg. Hensel: Ich habe nur noch Weniges zu bemerken, da man auf das von mir Gesagte sich bezogen hat. Nach eini gen Aeußerungen möchte cs nämlich scheinen, als ob man, wenn man für die Deputation stimmt, alle dem Guten, was in dem zweiten Abschnitte des Gesetzentwurfs enthalten ist, entgegen sein wolle. Ich bin dies durchaus nicht, und habe ausdrücklich er wähnt, daß namentlich Z. 10 und ein großer Lheil von §. II jetzt schon Vorschrift sei, und ich möchte mich gewiß ebenso wenig wie ein anderer Abgeordneter dafür verwenden, daß entfernt von Dörfern und in der Nähe von Waldungen Schlupfwinkel für Gesindel errichtet werden könnten.' Darauf weise ich hin, was Herr Abg. v. Thielau entgegnet hat, namentlich, daß man überall in den Gemeinden die Tendenz vorherrschend findet, daß nicht außerhalb des Dorfes augebaut werden soll. In dieser Hinsicht ist aber die Bestimmung, die im zweiten Abschnitte §. II ent halten ist, eine sehr schwierige. Genau genommen habe auch ich sonst Nichts gegen den Entwurf, als daß eben nach der Be stimmung unter 2 in §. II ein Bauplatz von 100 HZ Ruthen, und mithin die Dispensation Regel sein soll, welches Letztere je denfalls eintritt, wenn man den gedachten Wunsch der Gemein den gerecht berücksichtigt; und außerdem glaube ich, daß die Vorschrift unter I: der Anbauer solle nachweisen, was er für Ver mögen habe, unausführbar ist und zu Täuschungen führt. Doch es liegt eine Alternative vor, und über diese hat man sich zu entscheiden; denn ausdrücklich ist der Antrag gestellt auf Ab lehnung des zweiten Abschnitts. Insofern aber dieses Deputa tionsgutachten abgelehnt werden sollte, so muß ich allerdings für sehr viele Bestimmungen des zweiten Abschnitts stimmen; da her behalte ich mir für diesen Fall nur einige spccielle Anträge vor- Präsident v. Haase: Die Kammer ist wohl einverstan den, daß nun die Debatte geschlossen sei, und der Herr Referent wird nur noch das Schlußwort haben. Referent Secretair 0. Schröder: Es haben sich aus der Mitte der Kammer gerade ebenso viele Stimmen für als gegen das Deputationsgutachten vernehmen lassen, und von den erste ren sind die Gründe, welche gegen das Deputationsgutachten auf gestellt worden sind, nach meiner Ueberzeugung so treffend wider legt worden, daß sie einer weiteren Widerlegung nicht mehr be dürfen werden. Die Deputation erkennt vollkommen an, welche guteAbsichtdem gegenwärtigen Abschnittedcs Gesetzentwurfs zum Grunde liegt; sie erkennt an, daß die hohe Staatsregierung aus wahrer innerer Ueberzeugung diese Vorschläge gcthan hat. Allein die Deputation hält dafür, daß sie, wenn man die Sache aus dem praktischen Gesichtspunkte betrachtet, nicht ausführbar sind, und sie glaubt, daß gerade dazu hauptsächlich die Verhandlungen der Stände mit bestimmt sind, der hohen Staatsregierung zu sagen, in welcher Weise eine beabsichtigte gesetzliche Vorschrift io praxi auszuführen sein werde. Ich muß allerdings darauf aufmerksam machen, daß es unpassend und unnöthig.erscheint, die vorliegenden im zweiten Abschnitte enthaltenen Bestimmun gen anzunehmen. Namentlich gilt dies davon, daß nach dem Vermögen gefragt werden soll, das Jemand besitzen müsse, um ein Haus bauen zu können. Mit wahrer Freude sieht man, welche Bemühungen auch der ärmere Lheil der Staatsbürger über sich nimmt, um endlich einmal auch ein Haus für sich selbst zu haben; man muß es selbst sehen, mit welcher Bereitwilligkeit Nachbarn und Freunde herbeikommen, um zu diesem Zwecke hülf- reiche Hand zu leisten. Mir sind Falle vorgekommen in der Stadt und aufdem Lande, wo Leute, die Nichts hatten, doch durch Unterstützung im Stande gewesen sind, Hauser zu bauen, die sich unter derClasse, dersie angehören,auszeichnen und die man nicht Hütten nennen kann. Gleichwühl harte ein solcher Mann nicht das Vermögen, welches er hätte nachweisen müssen, wenn man den Hausbau selbst an diese Bedingung gebunden hätte. Wenn von der einen Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die Bestimmung in Betreff der Entfernung vom Orte und der Nähe von Waldungen beachtungswerth sei, so muß ich bemerken, daß diese Vorschriften zum Lheil schon bestehen. Allein ich muß zugleich darauf Hinweisen, daß diese Bestimmungen sehr relati ver Natur sind, daß nirgends bestimmt nachgewiesen werden kann, was es heiße, „in der Nähe von Waldungen" oder „in einer Entfernung vom Dorfe" ein Haus bauen. Ich muß auch dem, daß dergleichen Leute zu Eigentumsverletzungen geneigt waren, wi dersprechen; dennderArme kann auch ein ehrlicherMann sein, ebenso wie es unter den Wohlhabenden unehrliche Leute gibt; vonderArmuth kann man nicht auf Unehrlichkeit schließen, wenn man nichtungerechtseinwill. Wenn vomHerrn'Abg.Sachßcbe merkt wurde, daß man eine Ausnahme machen möchre bei solchen Hauserbauen, die auf Gemeinde Grund und Boden ausgesührt würden, indem Man bei diesen ein Areal von lOOüZ Nuthen nicht er fordern solle, so muß ich bekennen, daß ich den Grund davon nicht einsehe ; denn die Gründe, die er aufstellte, und aus denen er deducirte, daß es durchaus notwendig sei, daß 100 uz Ruthen bei einem Hause waren, um dem Pauperismus vorzubeugen, diese Gründe, sollte ich meinen, wären dann wohl auch, wenn man sie einmal für richtig halten will, auf solche Häuser an zuwenden, die auf Commun Grund und Boden erbaut werden. Es wurde ferner bemerkt, daß es gut sei, wenn ein größeres Stück Land bei einem Hause wäre. Allein darauf muß ich er- wiedern, daß ich aus demselben Grunde es immer noch für besser
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