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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. »4^ 113. Dresden, den 14. August 1843. Einhundert und elfte öffentliche Sitzung am 27. Juli 1843. Inhalt: Urlaubsertheilung und Entschuldigung. — Vortrag und Geneh migung der ständischen Schrift, die Erklärung auf zwei Postulats für die Universität Leipzig betr. — Des gleichen auf daS allerhöchste Decret wegen Erbauung eines Gebäudes für die technische Bildungsanstalt zu Dresden. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Gew erb- undPersonalsteuer betreffend. — Die Sitzung beginnt nach ^10 Uhr mit Verlesen des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair Rothe in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Ze sch au und der königl. Commissarien v. Funke und v. Ehrenstein, sowie in Anwesenheit von 66 Kammermitglicdern. — Da Nie mand zu dem vorgclesenen Protokoll eine Bemerkung macht, wird dasselbe von den Abgg. Haden und Stockmann mit vollzogen. Präsident 0. Haase: Zur Hauptregistrande ist heute keine Nummer eingegangen. >— Ich habe noch ein Urlaubsgesuch der verehrten Kammer mitzutheilen, der Abg. Pfeiffer sucht um Urlaub nach vom 1. bis 31. August d. I., also bis zum Ende des Landtags. Wollen Sie diesen Urlaub gestatten? — Ein stim mig Ja. Präsident v. Haase: Der Stellvertreter istin unserer Mitte; übrigens hat sich der Abg. v. Sahr für heute Entschuldigen lassen. Am Schlüsse der vorigen Sitzung sollten zwei ständische Schriften vorgetragen werden, was wegen Kürze der Zeit unterblieben ist. Beide Schriften werden jetzt vorgetragen werden. Ich ersuche den Herrn Vorstand der zweiten Deputation, die eine dieser Schriften vorzutragen. Referent Abg. v. Lhielau trägt die ständische Schrift, die Erklärung auf das allerhöchste Decret über die Cassenbestände hinsichtlich zweier Postulate für die Universität Leipzig betr., vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer diese Schrift? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Sie wird nun an die erste Kammer abgegeben werden. Referent Abg. v. Lhielau trägt eine zweite ständische Schrift auf das allerhöchste Decret wegen Erbauung eines Ge bäudes für die technische Bildungsanstalt zu Dresden vor. II. IIS. Präsident 0?Haase: Genehmigt die Kammer auch diese vorgetragene Schrift? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Wir können nun auf den Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung übergehen, nämlich auf dm Bericht unserer zweiten Deputation, das allerhöchste Decret, die Gewerbe- und Personalsteuer betreffend. Referent Abg. Römer: Das allerhöchste Decret lautet folgendermaßen: Wenn im Allgemeinen die schon bei Einführung der Ge werbe- und Personalsteuer angedeutete Aufgabe dieser Steuer in der Beiziehung aller derjenigen steuerbaren Gegenstände zu ver- hältnißmäßiger Kheilnahme an den Staatslasten besteht, welche durch eine andere Abgabe nicht bereits betroffen werden; so schließt sich dieselbe in der hiermit begründeten Eigenschaft einer subsidiarischen Staatsabgabe vorzugsweise an die Grundsteuer an, indem sie mit letzterer den einen Hauptbestandteil des Ab gabensystems — die directe Besteuerung nämlich — bildet. Soll daher die Gewerbe- und Personalsteuer dem gedachten Zwecke entsprechen und soll das Abgabensystem in dem §. 39 der Verfas sungsurkunde ausgesprochenen Sinne zu allseitiger Ausbildung gelangen: so kann die der Grundsteuer bevorstehende Umgestal tung auch für die erstere Staatsabgabe nicht ohne wesentlichen Einfluß bleiben. Das Gewerbe - und Personalsteuergesetz vom 22. November 1834 (vergl. §. 30 desselben) selbst aber hat dies insofern bereits in Aussicht stellen müssen, als dasselbe einerseits in der Beiziehung der Grundstücksbesitzer zur Personalsteuer ein ihr an sich fremdartiges Element provisorisch mit aufnahm, an dererseits aber die Gewerbesteuer bei ihrer Einführung allenthal ben da eine einstweilige Lücke lassen und die ihrer Natur nach ihr anheimfallenden Gegenstände übergehen mußte, welche bisher demohnerachtet bereits zur Grundsteuer angezogen waren. Abgesehen von dem den beiden Hauptzweigen der direkten Besteuerung beiwohnenden inneren Zusammenhänge und den hierdurch veranlaßten Abänderungen der Gewerbe- und Perso nalsteuer haben sich aber auch die getreuen Stände in Hinblick auf die einer neuen persönlichen Besteuerung sich darbietenden, zum Lheil nur auf den Grund längerer Erfahrung zu beseitigenden Schwierigkeiten, nach Inhalt der ständischen Schrift vom 27. October 1834, zu dem Anträge bewogen gefunden, das Gewerbe- und Personalsteuergesetz mit Eintritt des neuen Grundsteuersy stems einer Revision zu unterwerfen. Diesem Anträge entspre chend, haben Se. Königliche Majestät eine allgemeine Prüfung der die Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Be stimmungen vornehmen lassen, deren Ergebniß den getreuen Ständen in der Beilage U mitgetheilt wird. Obschon hiernach mannigfache Abänderungen in Form und Inhalt des Gesetzes vom 22. November 1834 für wünschens- werth und sachgemäß zu erachten gewesen sind; so glauben Se. 1
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