Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ner bei der Wechftlwirthschast baue, so geht dieser Vortheil auf andere Weise wieder verloren. Die Wechselwirthschaft ist dq, um den Mangel an Wiesen auszugleichen, und um den Dünger herbeizuschaffen, welcher möglich macht, einen höhern Industrie stand hervorzubringen. Die Dreifclderwirthschaft war schon bei den Römern bekannt, sie ist als das beste Beförderungsmittel der Cultur im Mittelalter zur Zeit Karls des Großen angenom men worden- und meines Wissens schon in den salischenGesetzen erwähnt. Aber allerdings ist man durch neuere Untersuchungen großer Orkonvmen und Natmsvrsch r zu der Ansicht gekommen, daß der Boden nicht zu ruhen brauche, sondern daß durch den Wechsel der Früchte für jede felgende Frucht derjenige Nahrungs stoff wieder erzeugt werde, dessen sie bedarf, oder mit andern Worten, daß jede vorhergehende Frucht zu der nachfolgenden passe und sie gewissermaßen bedünge. Dies erkannte schon der Römer Cato, wenn er sagte: Auwiis etlam requiesvuut t'ru- ctlbus orv». Wenn Sie aber Kartoffeln und andere Früchte bauen, welche verfüitcrt werden müssen, so können Sie auch blos den Ertrag an verkäuflichen Früchten in Anschlag bringen, und ich muß daher glauben, daß es für das platte Land vortheil- haftcr gewesen wäre, wenn man den Fruchtwechsel, und mithin blos die Hälfte des Feldes zu Körncrcrtrag angenommen hätte, indeß man bei der Dreiftlderwirthschaft zwei Drittheile des Fel des als körnertragend vorausgesetzt hat. Uebrigens ist der Ue- bergang aus der Dreiftlderwirthschaft in den Fruchtwechsel nicht leicht und nicht ohne bedeutende Jnconvenienzen auszusühren. Er kostet sehr viel, und zieht in den ersten Jahren einen bedeu tenden Ausfall von Früchten nach sich, ist auch in manchen Ge genden gar nicht ausführbar. Denn wo nur spärliche Felder sind, muß man auf -Wiesen rechnen, und diese sind auch auf Kornertrag normirt. Ich glaube also, daß dadurch, daß man die Dreiftlderwirthschaft und nicht den Fruchtwechsel zur Grund lage der Besteuerung angenommen hat, die Städte am wenig sten verlieren. Auch mußte für alle Grundstücke im Lande ein gleiches Princip angenommen werden, und dazu eignete sich je denfalls das Princip der Dreiftlderwirthschaft am besten. Abg. G e o r g i (aus Mylau): Ehe ich mir einige Worte über den vorliegenden Gegenstand gestatte, erlaube ich mir die Frage an den Herrn Referenten, wie die Deputation den S. 912 des Berichts (s. oben S. 2864) gestellten Antrag ver standen wissen will, ob derselbe sich nämlich auf fortgesetzte Prü fung und Vergleichung der Bewcrthung und Besteuerung erstens des ländlichen und städtischen Grundbesitzes, ferner zweitens der verschiedenen Steuerbezirke unter sich, und endlich drittens der Fabrikgebäude dem übrigen Grundbesitz gegenüber erstrecken soll ? Referent Abg. Klinger: Ich ersuche den geehrten Abge ordneten nochmals, seine Aufmerksamkeit auf das zu richten, was die Deputation S. 910 des ausgegebenen Berichts ausge sprochen hat. Sie hat dort zu erkennen gegeben, daß Grundsätze in der Geschäftsordnung vorhanden seien, durch welche man zu der Vermuthung hingelenkt werde, daß bei der neuen Grundbe steuerung die Städte relative Verletzung im Gegensätze zu dem platten Lande erfahren haben. Sie hat jedoch gleichzeitig aus gedrückt, daß diese Ansicht, welche sie aufgestellt hat, nur eben als eine Ansicht zu betrachten sei, welche sich zwar im ersten Au genblicke völlig rechtfertige, dennoch aber einer sorgfältigen prak tischen Prüfung bedürfe, um nicht zu trügerischen Resultaten zu gelangen, daher sie, um Niemand zu prägraviren, wenn dieser Antrag an die Staatsregicrung gelangt, und um nicht zu veran lassen, hier einseitig zu Werke zu gehen, den Antrag so allge mein gehalten hat, als es nur immer möglich war. Es ist näm lich in dem Anträge der gestammte Grundbesitz eingeschlossen. Wenn die hohe Staatsregierung der Sache weitere Erwägungen widmen wird, so wird sie ganz von selbst erkennen, daß cs sich nicht allein um die Städte, sondern auch um das platte Land, so wie um die Fabriken handelt. Denn man kann in diesem Au genblicke noch nicht übersehen, ob nicht Grundsätze in der Ge schäftsanweisung vorhanden sind, die vielleicht auch das platte Land und die Fabriken prägraviren, und die also , wenn gegen- thcilig die Städte prägravirt werden, eine Ausgleichung, eine Com pensatio» darbieten. Es würden sonach selbst diejenigen Mit glieder der Kammer, welche die Ansicht der Deputation nicht für haltbar anerkennen wollen, diesem Anträge beitreten können, ohne sich und ihre Committenten irgend zu prajudiciren; denn es ist darin Alles ausgenommen, was nur zu Gunsten des einen oder des andern Theils darin ausgenommen werden kann. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich. bin dem Herrn Refe renten sehr dankbar. Es dient seine Mittheilung jedenfalls zur Aufklärung der Sache. Meine Herren, es ist nicht meine Absicht, mich in eine Erörterung der vielfach aufgestellten, vielfach bestrittenen Beschwerde einzulaffen, daß bei der neuen Be steuerung der städtische Grundbesitz dem ländlichen gegenüber im Ganzen im Nachthcil sei. Es will mir allerdings scheinen, als habe man versucht, auf ganz verschiedene Verhältnisse eine gleiche Besteuerung zu gründen, und als habe man dadurch erst große Ungleichheit hervorgerufcn. Wicaber nun die Sache steht, scheint es mir, als ob jede weitere Erörterung in diesem Augenblicke in der That zu gar Nichts führen könne. Sie ruft eine höchst uner quickliche Discussion in der Kammer hervor, sie erzeugt Unzu friedenheit im Ldnde. Ich glaube, daß die Ueberwachung der Folgen eines so tief eingreifenden Gesetzes, wie das neue Grund steuergesetz, ohnehin in der Obliegenheit der hohen Staatsregie rung und der Stande liege, und ich muß bemerken, daß mir ein ausdrücklicher Antrag auf solche Ueberwachung, wie ihn die geehrte Deputation gestellt hat, kaum erforderlich, ja selbst be denklich erscheint. Denn denke ich mir den möglichen Fall, daß die Ständeversammlung den Antrag ablehnte, so würde, so wie der Antrag lautet, damit ausgedrückt sein, sie habe nicht die Überzeugung, daß die hohe Staatsregierung diese Angelegenheit fortwährend im Auge behalten werde. Ich habe die Meinung Vs seien nun vor Allein die unmittelbaren Erfahrungen abzuwar- t.'ü- Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden sicherer und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder