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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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in der Kleidung auszeichnen? Worin soll dies denn bestehen? In der Farbe oder im Schnitt, oder im Gewebe, ich weiß mir das nicht zu erklären. Es gibt doch in jeder Gemeinde ordentlich gekleidete Leute, vor denen sich der Lehrer nicht auszuzeichnen braucht, und die Schullehrer in der Stadt zeichnen sich doch auch nicht aus, ich habe noch nie etwas Aehnliches gesehen. Oder glaubt er etwa, Kleider machen Leute, oder daß er sich dadurch bei den Landgemeinden in Nespect setzen soll? Nein, er kann sich nur den Nespect dadurch erwerben, wenn die Kinder viel von ihm lernen, und eben dadurch, daß er sich durch das Herz der Kinder zu dem Herzen der Eltern aufarbeitet. Und heißt es weiter, „er kann ebenso wenig seine Frau in zerrissenen Kleidern einhergchen lassen" so muß ich fragen: was soll denn das heißen? Ist das ein Vorwurf gegen die Weiber auf dem Lande, also gegen, unsre Frauen? Da muß ich bemerken, daß dies nicht die Regel auf dem Lande ist, sondern nur die Ausnahme, dann halte ich dies für eine grobe Beleidigung. Oder geht dies auf die Frauen der Lehrer, so ist dies ebenfalls eine Beleidigung; sollen sie denn die Hände ganz in den Schooß legen, daß sie sich sollen die Kleider von Andern ausbessern lassen, nun freilich, so muß er's bezahlen. Ich weiß von hohen und niedern, von reichen und armen Frauen, die sich nicht nur ihre Kleider selber ausbessern, sondern sogar die neuen selber fertigen; das wird auch nochAllen erinnerlich sein,welche den ersten Landtag hier mit abgewartet haben, von den Petitionen wegen der Schneidermamfells, ein Beweis, daß die Frauenzimmer in dieser Hinsicht viel leisten. Dann sagt er weiter: „seine Kinder konnten nicht mit unbeschuhten Füßen einhergehen." Nun, ich habe sogar viele Flauen von Lehrern auf dem Lande ge sehen, die barfuß in Pantoffeln einhergegangen sind und haben Nichts an Achtung verloren, und die Kinder sollten niemals bar fuß gehen dürfen; und wenn sie auch nicht sollen, so thun sie es doch gegen der Eltern Willen, auf dem Lande, wenn sie es von andern sehen; die Eltern können auch zufrieden sein, wenn sie Abends auf den Tummelplätzen unter einiger Aufsicht gegen schlechte Redensarten und wegen Balgereien das Schuhwerk ausziehen. Das sind die Turnplätze für unsre Kinder. Es sind aus den Städten Petitionen auf Unterstützung zur Errich tung solcher Turnanstalten eingegangen, das brauchen wir auf dem Lande nicht. „Er selbst kann nicht in einem schoflen und abgenutzten Rocke stets erscheinen." Was ein schofler Rock sein soll, das weiß ich nicht; ich möchte erst eine Erklärung dazu haben; aber einen abgenutzten Rock, den kann er tragen, wenn er nur reinlich und ganz ist, so kann er jederzeit darin in der Schulstnbe erscheinen. Ich habe vornehme Angestellte in ihren Expeditionen getroffen, die haben den guten Rock an die Wand gehängt, und den abgenutzten angezogen. Es heißt ferner: „Er muß darauf Bedacht nehmen, seine Söhne wenigstens zur Erlernung eines geachteten Handwerks anzuhal ten, da er sie weder zu Gänsehirten noch zu Pferdeknechten verdin gen kann, und ebenso treibt ihn gewiß sein Vaterherz, die Töchter nichtblos zum gemeinen Magddienste zu bestimmen." Freilich kann der Schullehrer seine Kinder nicht zu dem rohen Bauerburschen in Dienste gehen lassen, da er die Manner, die für seinen Stand passen, nur in der Stadt finden kann; es gibt sehrgcachteteHand- werker in der Stadt, aber ihre Arbeit ist so schwer und müssen sich so sehr beschmutzen wie der Bauer; von dem Bauer will zwar Jeder haben, aber Niemand will ihm dienen. Aber, meine Herren, ich habe einen Stadtrichter gekannt, einen angesehenen Herrn, der seinen Sohn zu den Bauern vcrmiethele, und er schämte sich nicht, wenn er auf dem Rathhause Recht sprach, und sein Sohn mit vier Pferden den Dünger aus der Stadt fuhr. Stadträthe kenne ich, welche die Landwirthschaft treiben und alle Arbeiten, die in der Wirthschaft vorkommen, selbst mit angreifen, cs schadet ihnen in keiner Art. Kaiser Joseph führte selbst den Pflug bei Brünn. Den Pflug kann heute dort noch Jedermann sehn, in Reichenberg ist ihm ein Monument errichtet worden, da wo er den Gartenpflug führte. Es wird Niemand von den Töchtern des Schulmeisters verlangen, daß sie gemeine Mägdedienste verrich ten sollen, wenn sie es nicht freiwillig thun, aber ich weiß, daß Schullehrers- und Factorstöchter solche rohe Bauerbursche heira- theten, die mußten den Mägdedienst dann auch lernen, wenn sie ihn nicht schon gelernt hatten; denn wenn die Frau nicht Alles weiß und versteht, wie will sie denn sonst dieMägde tadeln? Diese durften sich nicht scheuen, bei der Erntezeit, oder wenn es zuweilen an Leuten fehlt, alle diese Arbeiten mit zu verrichten, denn des Herrn Auge macht die Kuh fett, es sei nun der Herr oder die Herrin, vieses bleibt sich gleich. Auch unsere große Kurfürstin, die MutterAnna, schämte sich nicht und ging in den Kuhstall, sah nach, wie die Mägde ihre Schuldigkeit thaten, und bereitete sich ihre Butter selbst. Hätte ein Schullehrer eineTochter, die zu einem Bauer ziehen wollte, und wäre moralisch und physisch gut gebil det, und bei dem Bauer bestände eine gut eingerichtete Wirth schaft, wie sie sein soll, und sie lernte die Wirthschaftsführung aus dem Fundament, und ganz vorzüglich die Viehwirthschaft, so könnte sie dann in einer größern Wirthschaft eineWirthschafts- mamsell abgeben, und vielleicht dann einmal einen Inspektor oder Verwalter und sich selbst sehr glücklich dadurch machen. Ferner heißt es: „Dazu kommt, daß ihm alle Gelegenheiten, sich noch außer seinem Diensteinkommen einen andern Verdienst zu verschaffen, gänzlich mangeln." Hier muß ich bemerken, daß dies eine Unwahrheit ist; denn kämen die Seminaristen mit einer "ge wissen wissenschaftlichen Bildung auf das Land, wie sie auf dem Lande sein sollte, was aber nicht der Fall ist, so könnten sie in schriftlichen Arbeiten öfters einen schönen Nebenverdienst erwer ben, aber sie sind es nicht im Stande, solche schriftliche Arbeiten aller Art für's Land zu fertigen, denn ich selbst gab einem jungen aufdem Seminar gebildeten Lehrer dergleichen Arbeiten, er konnte sie aber nicht fertigen. Es ist gesagt worden, es wären solche Ne benverdienste nicht erlaubt, aber §. 110 der Verordnung zum Schulgesetz sagt: daß sie mit Bewilligung des Schul- inspectors solche Arbeiten machen können. Und schriftliche Arbei ten paffen für ihren Stand; sie können auch Privatstunden geben, nur müssen sie es nicht übertreiben; was ich von den Seminarien gesagt habe, bestätigt sich dadurch, was mir von Gelehrten und Ungelehrten, von Pädagogen und Laien ist gesagt worden, daß die Seminarien nur Lehrer für die Stadt bilden, aber nicht für
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