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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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den ist, so beruht das darauf, daß damals die Gewerb - und Per sonalsteuer höber angeschlagen worden ist. Sie ist aber seitdem nur mit 320,000 Lhlr. b willigt worden und daraus ergibt sich eine Differenz von 56,000 Lhlrn. Es würde demnach, wenn wir den Antrag des Abg. L^schucke annchmen, ein Deficit von ungefähr 143,000 Lhlrn. für die laufende Finanzperivde sich ergeben. Ueber den Antrag des Abg. Brockhaus behalte ich mir vor, m'ch spater zn erklären, wenn Seiten der Staatsregie rung viell icht dargelegt worden ist, welche Aussicht auf Cassen- übei schösse sie für die laufende Finanzperiode hat. Im Allge meinen würde ich es allerdings für vorthcilhaftcr halten, eine Er mäßigung der Grundsteuer, falls sie möglich ist, später eintceten zu lassen, als eine spatere Wicderaufziehung der Steuer, weil da durch große Unzufriedenheit hervorgerufen werden könnte. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Finanzbedürsnisse vorerst nicht fallen, sondern sich steig-rn werden, zunächst wegen des Aufwan des für die Eisenbahnen, der in den nächsten Jahren mehr oder weniger nothwcndig werden dürfte; ich mach- aufmerksam, daß für die Bundesfestungen bei der nächsten Ständcvcrsammlung Bewilligungen eintreten werden,.cintreten müssen; ich mache darauf aufmerksam, daß in dieser Finanzperiode für den tiefen Stölln nur40,000 Thlr. jährlich bewilligt worden sind, während der Bedarf hierzu in der nächsten Finanzperiode über 60000 Lblr. betragen wird. Ich muß daher es für zweifelhaft halten, ob es möglich sein werde, für die nächst- Finanzperiode mit einem Ausschreiben von 8 Pf. pro Einheit auszukommen, und so sehr ich eine Abmindcrung wünschte, so möchte ich doch nicht den Steuerpflichtigen Sand in die Augen streuen, jetzt weniger von ihnen verlangen, als dauernd erforderlich sein wird. Abg. v. Gab lenz: Ich hatte mir zuerst das Wort erbeten, um mich für den Antrag des Abg. Tzschucke zu erklären, wende mich aber jetzt mehr dem des Abg. Brockhaus zu. Ich kann nämlich nichtsteugnen, daß, nachdem der letztere Antrag gestellt worden ist, ich mich für diesen bestimmen werde, indem er jedes Bedenken beseitigt, was gegen den andern erhoben worden, und doch d:m entspricht, daß nur dann 9 Pf. erhoben werden sollen, wenn es das Staatswohl wirklich erheischt. — Es sind mehr fache Bedenken gegen den Antrag des geehrten Abgeordneten ausgesprochen worden, sie fallen zum Lheil mit den Gründen zusammen, die im Deputationsgutachten niedergelegt worden sind, und ich werde versuchen, gegen beide Einiges zu äußern. Wenn im Deputationsgutacht.'n als einer der hauptsächlichsten Gründe mit angeführt w„rde, dass für die Steuerbefreiten sich durch die Ausschreibung von 8 Pfennigen im Vergleich zu ihrer Entschädigung ein Gewinn Herausstellen könnte, so lasse ich es dahingestellt sein, inwieweit diese Berechnung überhaupt richtig oder unrichtig ist; aber bemerken muß ich, daß hier von einem Gewinne gar nicht die Rede sein kann, indem die Entschädigung nicht als Steuerausgleichungsentschädigung auszetheilt wird, sondern als eine Entschä igung für das Steuerbefreiungsrecht. Es werden demnach zwei verschiedene Größen verglichen, die keine Aehnlichkeit haben. Ich glaube, jene Steuerbefreiten wür den sehr gern auf die Entschädigung verzichten, wenn man ihnen nur ihr Recht lassen wollte, ferner steuerfrei zu bleiben. Weiter sagt man, daß der Eindruck, den es im Lande machen würde, ein sehr nachtheiliger sein dürste, wenn nach 9 Pf. berechnet, nach 8 Pf. dagegen ausgeschrieben würde. — Ich wüßte n'cht, bei wem dieses einen so üblen Eindruck machen könnte. Was für Gassen entstehen denn? Zwei, nämlich dir, die nach der neuen Bestimmung überhaupt weniger geben, nun bei diesen kann es keinen üblen Eindruck machen, denn sie kommen noch besser als die Realbefreiten weg — die andern sind nun die, die nach der neuen Besteuerung mehr geben, nun bei diesen wird der Eindruck viel schlimmer sein, wenn man ihnen deshalb 9 Pf. auferlcgte, weil jenen nach 9 Pf. ein Recht abgelöst worden wäre. Es würde aber auch, wollte man diese Ansicht gelten lassen, spä ter für die bisher Steuerbefreiten schwer werden, sich jemals für eine Steuerermäßigung auszusprechen, denn so gut wie heute wi.d man stets den Entschädigten entgegenhalten können, daß sie weniger geben, als wofür sie entschädigt. Dieser Grund kann für mich in keiner Weise stichhaltig sein, ich würde es im Gegen« theil für eine mißverstandene Susccptibilität erklären, heute nicht gleich meine Ansicht auszusprechcn. Was die Ermäßigung bei der Grundsteuer betrifft, indem diese eine gleiche Ermäßigung bei der Gewerbsteuer erheische, so ist das vom Abg. Tzschucke bei der Motivirung seines Antrags bereits angeführt worden und hat dieses Bedenken von dems.'lben genügende Widerlegung ge funden. Wenn sodann von dem letzten Sprecher in mehrfacher Beziehung auf die Ausgaben hingewirsen wurde, welche die nächste Finanzperivde erheischen werde, so will ich weiter Nichts entgegnen; ob aber ein Deficit für die Zukunft entstehen werde oder nicht, und ob der Staatskasse wieder bedeutende Cassenüberschüsse zufallen werden oder nicht, darüber wird die Zukunft den Beweis liefern, den ich zur Zeit allerdings nicht entgegenstrllcn kann. — Weiter äußerte derselbe Redner/und auch das Deputationsgut achten führt es an, daß es einen Übeln Eindruck machen werde, später eine Steuererhöhung eintreten zu lassen. Dieser Ansicht, meine Herren, bin ich nicht, und zwar, weil wir in einem constitu- tionellen Staate sind und in einem solchen Staate die Finanz verwaltung eine ganz andere fein muß, als in absoluten Staaten. In absoluten Staaten muß die Steuerverwaltung dahin gerich tet sein, sehr sorgfältig mit der Steuerverminderung zu Werke zu gehen, sie muß daselbst, ich möchte sagen auf unsichtbare Weise, den Staatsschatz zu füllen streben und Geld in den Sas sen angefüllt halten. Ganz anders aber in konstitutionellen Staa ten. Hier liegt die Verwaltung klar vor Augen, das Volk sieht, wo das Geld herkommt und wo es hingeht, und es bleibt zu kei ner Zeit verborgen, was wirklich das Staatswohl erheischt. Wenn daher in einem absoluten Staate sparsam mit der Steuer abminderung zu Werke gegangen werden muß, weil daselbst jeder Steueraufzug Übeln Eindruck macht, so ist das in einem constitutionellen Staate nicht der Fall. Das, meine Herren, ist der große Vorzug der constitutionellen Staats oder Finanzverwaltung, daß das Staatsvermö gen gleich ist dem Nationalvermögen, — in einem constitutionellen Staate braucht der Staat nicht
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