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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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den Vorschlag der Regierung eingehen und von den gestellten 2 Anträgen abgchen werde, und es wird das Ministerium dann nur die Pflicht haben, der Finanzdeputation eine veränderte Zu sammenstellung über die Grundsteuer vorzulegen. Sie ist ganz kurz und würde folgende Summen enthalten: 9 Pf. Grundsteuer betragen von 48,300,000 Einheiten 1,449,000 Lhlr., davon würde abgehen an zu gewahrenden Erlassen 17,112 Thlr. Ich werde das gleich hier erläutern, weil dann, wie mir scheint, der Finanzdcputation ein besonderer Bericht erspart werden könnte. Das Ministerium hat nämlich, statt früher 35,000Thlr., 17,112 Lhlr. für Erlasse in Ausgabe gestellt. Es ist das zum großen Lheil nur eine vorübergehende Ausgabe, künftig wird man mit einer Summe von etwa 5000—10,000 Lhlr. auskommen kön nen. Es sind aber aus der Vergangenheit jetzt noch Erlasse zu gewähren für alle Brandunfälle rc., die in den vorigen Jahren stattgefunden haben, und wo natürlich der Zeitpunkt zu Bezah lung der Erlasse noch nicht eingetreten ist. Die beiden Positio nen von 16,000 Lhlr. zu Entschädigung für die Dberlausitz und 11,655 Thlr. für das Haus Schönburg würden unverändert bleiben. Dagegen treten hinzu 28,000 Lhlr. an den bereits bewilligten Recepturgebühren, und hiernach würde also an Rein ertrag dieselbe Summe verbleiben, wie sie sich jetzt im Budjet be findet. Noch muß ich beiläufig — absichtlich beiläufig — eines Grundes erwähnen, der angeführt worden ist, daß es nicht ganz rathsam sein möchte, wenn man jetzt oder später vielleicht eine mindere Steuer als 9 Pf. bewilligt, weil nach 9 Pf. den Steuerbefreiten die Entschädigung gewährt worden fei. Ich muß erklären, daß ich darauf keinen besondern Werth lege, weil die Entschädigung für die Steuerbefrciten — es handelt sich ja nicht blos um Rittergüter, sondern auch von andern — nur ein Aversum ist, was für die Steuerpflicht überhaupt gegeben wird. Diese Steuerpflicht kann aber einmal groß und einmal gering sein; auch darf man nicht vergessen, daß nach dem jetzigen Zins füße die Entschädigung nicht eine vollständige ist, daß in deren Folge noch eine Menge anderer Lasten auf die Steuerbefreiten übergehen. Ich erwähne nur den Gegenstand, der nachher zur Berathung kommt, ich erwähne den Wegfall gewisser Vorrechte bei dem Salzbezuge und mehrer anderer. Abg. Brockhaus: Ich glaube, die geehrte Kammer wird in den von dem Herrn Staatsminister uns gemachten Erörterun gen aufs Neue die Grundsätze einer weisen und vorsichtigen Finanz verwaltung erkennen und sich gewiß mit den Principien, die von ihm aufgestellt worden sind, im Allgemeinen einverstanden erklä ren. Nach den uns gewordenen Mittheilungen ist allerdings die Aussicht auf bedeutende Ueberschüffe einigermaßen vermindert worden. Indessen ist auch auf der andern Seite bestätigt worden, daß mit Wahrscheinlichkeit Ueberschüffe zu erwarten sind. Möchte es nun hiernach um so bedenklicher erscheinen, wenn die geehrte Kammer sich dahin aussprechen wollte, daß die Steuereinheit nur nach 8 Pf. zu erheben wäre — da allerdings möglicherweise dann ein Deficit cintreten könnte —, so scheint cs doch unbedenk lich, daß die geehrte Kammer den Antrag, den ich mir zu stellen erlaubt habe, annimmt, und dem Finanzministeriö selbst ver trauensvoll die Entscheidung in dieser Sache überläßt, ohne daß erst nach dem Zusammentritt der neuen Kammer im Jahre 1845 - diese darüber berathet und beschließt. Ich glaube, wir können dieses Vertrauen vollständig in die jetzige Finanzvcrwaltung setzen, und ich halte dafür, daß auch das hohe Ministerium das Ver trauen, was die Kammer ausspricht, indem sie meinen Antrag annkmmt, anerkennen müßte und sich dadurch bewogen finden könnte, dem Anträge nicht entgegen zu sein. Abg. v. Lhielau: Ich würde doch glauben, daß wir nach den uns zugekommencn Mittheilungen des Herrn Staatsmini sters auf den Antrag desselben eingehen könnten, wie er gefaßt worden ist, daß nämlich bei der nächsten hier einzuberufenden Ständeversammlung eine Vorlage von Seiten des hohen Mini stern gemacht werde. Wir haben, meine Herren, nur noch das nächste Jahr und dann das Jahr 1845. Daß die hohe Staats regierung in dem nächsten Jahre, wo die Grundsteuer eintritt, noch nicht zu übersehen vermag, inwiefern diese Ueberschüffe sich realisiren werden, scheint mir ganz richtig. Es wird also bei dem nächsten Zusammentritt derStände, wenn dieser zeitig genug, erfolgt, Zeit genug sein, um über eine solche Vorlage uns bera- then zu können. Dazu kommt, daß sie auch zu dieser Zeit die Einnahme bei der Gewerb- und Personalsteuer übersehen und wissen wird, in welchem Verhältnisse diese zu der Grundsteuer steht. Erreicht wird dasselbe, es wird nur der Unterschied vor walten, daß bei dem Vorschläge des Abgeordneten die Vcrthci- lung des Erlasses auf zwei oder drei Erhebungslermine cinträte, während derselbe nach dem Vorschläge des Ministern nur in ei nem vollen Termine bestehen würde; es dürfte aber, wie mir scheint, die Wirkung des Erlasses ziemlich einerlei sein, und ich glaube, anrathen zu dürfen, den Antrag der hohen Staatsregie- rung anzunehmen. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich muß mich in dem Sinne aussprechen,-wie der Abg^ Oberländer. Ich finde einen mate riellen Unterschied zwischen dem Vorschläge des Abg. Brockhaus und dem des Herrn Staatsministers eigentlich nicht, sondern nur einen formellen. Nach dem Vorschläge des Abg Brockhaus soll ein Steuererlaß, den das hohe Staatsministerium auf Grund der Berechnungen über den Staatshaushalt seiner Zeit e'ntreten lassen könnte, lediglich aus der Erwägung des Ministern hervor gehen, während nach dem Vorschläge des Herrn Staatsministers selbst dieser Erlaß einer Vereinigung zwischen Regierung und Ständen Vorbehalten sein soll. Es scheint mir allerdings bei allem Vertrauen, das man zu der hohen Staatsregierung haben kann, angemessen, daß die Mitwirkung der Ständeversammlung, nach dem eigenen Vorschlag des Herrn Staatsministers, da sie noch zeitig genug eintreten kann, nicht ausgeschlossen werde. Ich mache aber noch daraus aufmerksam, was der Herr Staats minister selbst erklärt hat, daß cs sich jetzt noch nicht übersehen läßt, welchen Ertrag die Gewerb- und Personalsteuer in der laufenden Finanzperiode in Bezug aus die Anträge der Ständeversamm lung ergeben werde, und daß zu jener Zeit sich übersehen lassen wird, in welcher Höhe die Gewerb - und Personalsteuer erhoben worden ist, und welcher Antheil bei dem Steuererlasse den beiden
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