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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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«och schließlich erwähnen, weil das schon öfters in der geehrten Kammer zur Sprache gekommen ist, daß der Soldat auch in solchen Fallen nur Unterkommen zu verlangen hat, was ihn ge gen den Einfluß der Witterung schützt, frisches Stroh unfeine Zudecke, wie sie ohne besondern Aufwand des Quartierträgers zu erhalten ist. Abg. v. Thielau: Ich habe allerdings aus dem Vorschläge der geehrten Deputation ersehen, daß sie selbst an die Ausführung der Regierungsvorlage nicht hat denken können, und dadurch er ledigen sich zum Theil die Bedenken, die ich überhaupt gegen das Gesetz hatte. War ich mit der Regierungsvorlage in keiner Art einverstanden, und habe ich sie für unausführbar gehalten, so glaube ich noch, daß die Scala der Art sei, daß der Grundbesitz, sei er bäuerlicher oder Rittergutsgrundbesitz, übermäßig bela stet werde. Meine Herren! wenn bei diesem Gesetz von einer Gleichstellung die Rede ist, so handelt es sich einmal von der Pflicht des zeither befreiten Rittergutsbesitzes, Einquartierung zu nehmen, zum andern davon, die Last gleichmäßig zu vertheilen unter alle Pflichtigen. Nun ist längst die Gleichheit unter den zeither Pflichtigen dadurch hergestellt, daß der Staat die Einquar- tierungslast bezahlt; es kann also nur noch die Rede sein von der ° Gewährung des Raumes, wo der Soldat sein Unterkommen fin den soll. Nun werden aber durch dieses Gesetz und durch diese Scala die kleineren Nahrungen in einer Art befreit, wie sie wenig stens in der Provinz, der ich angehöre, bisher nicht stattgefunden hat. Acker und Wiese sind kein Maßstab für die Räumlichkeit; wäre dies, so müßte der Soldat auf dem Acker und der Wiese Wirklich einquarticrt werden; er verlangt aber Dach und Fach, mithin kann bei der Gewährung des Raumes nur Dach und Fach in Frage kommen. Ich glaube daher, daß nur ein Gesetz annehm bar sei, welches die Militairleistung nach der vorhandenen Räum lichkeit repartirt, aber nicht nach dem Areale; denn es wird ja die Last vom Staate bezahlt, es bekommt Jeder dafür eine gleiche Entschädigung, und darin liegt sicher die verlangte Gleichheit. Aber eine Ungleichheit ist es, wenn man die Militaireinquartie- rung darauf basirt, daß man dem größeren Grundbesitzer, weil «r 500 Scheffel Land hat, mehr Mann in das Quartier gibt. Dadurch, daß er mehr Land hat, als einer, der 300 Scheffel be sitzt, vermehrt sich die wohnbare Räumlichkeit keineswegs. Zwei tens tadle ich das Gesetz, weil es auf einer Basis ruht, welche bei dem Kriege über den Haufen fallen muß. Das Ministerium sagt selbst, daß das Gesetz nicht für den Krieg, sondern für den Frieden sei. Aber meine Herren! was werden wir dann bekom men, wenn Krieg wird? Werden wir dann so schnell ein an deres Gesetz erhalten? Wir werden denselben Maßstab bekom men, aber das Militair wird sich einlegen, wo es Platz findet, und das wird im Frieden auch der Fall sein, und wir werden aus dem Gesetze eine Menge Processe entstehen sehen, wie wir sie biß jetzt nicht gesehen haben. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand im All gemeinen weiter spricht. Ich überlasse daher dem Herrn Refe renten das Schlußwort. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Es ist das Princip des Gesetzes angegriffen worden, und zwar aus dem Grunde, weil eS nach dem Flächenraume und nicht nach den bewohnbaren Räu men Bestimmungen wegen der Einquartierung trifft. Nun, meine Herren! es ist doch zeilher nach der Ordonnanz gegangen. Da ward nach Hufen repartirt, also auch nach dem Areal, und es hat sich auch gemacht. Also als ausführbar hat sich die Sache dargestellt. Soll ein großer Unterschied dadurch herein kommen, daß die Freigüter nun gleichfalls der Einquartierung unterliegen, so muß ich das bezweifeln, ja ich muß es um so mehr bezweifeln, als wir schon bisher bäuerliche Güter hatten, die größer sind, als kleine Rittergüter, und wo doch der selbe Maßstab Anwendung fand. Es ist noch der Krieg erwähnt worden. Ja, meine Herren! der Krieg kennt leider wenig Ge setze. Wenn es an den Krieg geht, wird man freilich diesen Maßstab nicht anwenden, und da möchte man auch für jeden Krieg ein besonderes Gesetz erlassen; denn es werden andere Verhältnisse eintreten, wenn wir mit großen Truppenmassen überschwemmt werden, und wieder andere, wenn nur ein Herr durchzieht. Also glaube ich, daß die Grundsätze des Gesetzes zu rechtfertigen sind. Abg. v- Thielau: Wenn früher nach Hufen repartirt wurde, so lag da ein anderes Verhältniß unter, als jetzt. Denn bekanntlich hat, namentlich in den Erblanden, der Bauer diese Einquartierung nur in der Art zu übernehmen gehabt, oder sich dazu verpflichtet, sie zu übernehmen, je nachdem er durch ver schiedene Verträge und Observanzen mit den andern kleinern Besitzern sich abgefundcn hat. Es fehlt uns aber an feststehen den Katastern darüber, wie die Truppen untergebracht werden, und wenn die Regierung Nichts weiter zum Anhalt hat, als die jetzigen Steuerkataster, so wird sie im Kriege nicht wissen, wohin sie die Leute unterbringen soll. Wenn die Behörde kein anderes Anhalten zur Vertheilung der Kruppen hat, als die Steuer kataster, so kann sie wohl berechnen, wie viel Mann das Dorf nehmen kann nach seinen Steuereinheiten, aber nicht, wie viel Mann dort untergebracht werden können nach seiner Räumlich keit, auch nicht, ob Cavalerie dort genügende Stallung finde oder nicht. Die Truppen fragen aber nicht nach den Steuereinheiten, sondern sie legen sich dort ein, wo sie ein Unterkommen finden. Wenn Sie also nicht andere Kataster haben, so wird die größte Confusion entstehen. Stellv. Abg. Baumgarten: Da eine Stimme laut ge worden ist, welche sich mißbilligend über die Gesetzesvorlage aus gesprochen hat, so scheint es mir nicht unangemessen, daß mair von der andern Seite die Gesetzesvorlage als zweckmäßig aner kennt und sie willkommen heißt. Der geehrte Redner vor mir hat erklärt, daß er aus zwei Gründen gegen die Vorlage stimmen werde. Er hat erklärt, daß er mit dem Grundsätze der Ein, quartierungundMilitairleistung, nachdem Flächenraum auf gebracht und geleistet, sich nicht einverstehen könne, vielmehr müßte dieselbe nach der Räumlichkeit abgcfordert und entrichtet werden. Er hat ferner gesagt, die Kataster, nach welchen in Friedenszeiten die Militairleistungen gefordert würden, würden in Kriegszciten über den Haufen geworfen werden. Was den
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