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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ersten Punkt anlangt, so werden die Militairleistungen eigentlich so wenig nach dem Grund und Boden, wie nach der Räumlich keit erfordert. Sie werden bekanntlich nach den Steuereinheiten regulirt. Daraus scheint mir zu folgen, daß eben Seiten des hohen Ministern die Jnconvenienz, welche in dem einen oder andern Falle die Gesetzesvorlage mit sich führen würde, um gangen wird. Auf der andern Seite ist von dem Herrn Vice- präsidenten darauf aufmerksam gemacht worden, daß, wenn auch lediglich nach dem Areal, nach dem Grund und Boden dieMi- litairleistungen aufgebracht würden, dies von dem zeitherkgen Ge brauche nicht abweiche, vielmehr mit demselben übereinstimme, indem auch bis jetzt der Hufenfuß das Anhalten für die Auf bringung der Militairlcistungen gewesen sei. Es ist behauptet worden, daß in Kriegszeiten die ganzen Kataster über den Haufen sielen. Es laßt sich darüber vor der Hand nicht viel streiten. Es ist möglich, daß dies geschieht; allein abgesehen davon, daß sich die Vorlage zunächst nur auf die Militairleistungen in Friedens zeiten bezieht, so wird eben ein Abweichen von derselben Sache nur Folge des Kriegs sein. Kann der Grundsatz aufrecht er halten werden, so wird er aufrecht erhalten werden; aber ich weiß nicht, wie man Etwas aufstellen will, was nicht am Ende doch -er Gewalt weichen müßte. Wollte man aus diesem Grunde sich der Aufstellung von Grundsätzen gänzlich enthalten, so würde das zu weit führen. Abg. v. Lhielau: Ich muß bemerken, daß derMilitair- einquartierungspflicht Nahrungen offenbar ganz entzogen wer den, die unbedingt derselben zeithcr unterlagen. Bis jetzt ist jedes Haus mit einem Manne belegt worden. Von jetzt an kann aber der Fall kommen, daß 8 —10 Häuser keinen Mann bekommen, wahrend der größere Grundbesitzer gegen feineRäum- lichkeit viel zu viel erhält. Nun, wenn das der Erfolg des Ge setzes ist, so weiß ich nicht, welchen Nutzen dasselbe haben soll. Ich sehe nicht ein, warum nicht jede Nahrung mindestens einen Mann erhalten soll, ehe die übrigen dann nach der Scala ver- theilt werden. Ich sehe keinen Grund davon ein, warum nicht? Wir haben Wohnungen auf dem Lande, die nur 25,50 oder 100 Steuereinheiten haben, die aber sehr geeignet waren, um eine große Anzahl Soldaten aufzunehmen; diese bekommen noch nicht einen einzigen Mann, wahrend der arme Bauer auf seine weit geringere Räumlichkeit etwa 10 und 20 Mann erhalten kann. Warum sollen die Wohnungen von reichen Particuliers, die auf dem Lande wohnen, nicht wenigstens einen Mann bekommen? Jetzt soll ein Haus nur bei 500 Steuereinheiten einen Mann bekommen, früher aber hat das Haus jedesmal einen Mann er halten. Deshalb sage ich, es ist keine Gleichheit in dem Gesetz, weil der Vertheilungsmodus auf das Areal, nicht auf die wohn baren Häuser basirt ist. Ich habe mich nie der Einnahme der Einquartierung entzogen, obgleich ich befreit gewesen bin. Wenn ich aber nach dem Umfange meines Areals eine Menge Leute aufnehmen soll, die ich nicht untcrbringen kann, während andere Häuser leer stehen, so nenne ich das eine Ungl ichheit. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich wollte zur Beruhigung des Sprechers zu erwähnen mir erlauben, daß das Rittergut Kleinradmeritz 24 Köpfe aufzunehmen haben würde, und es würde nicht leicht der Fall eintretcn, daß man in Frie denszeiten auf Kleinradmeritz 76 Köpfe vertheilte. Abg. v. Thielau: Ich muß bemerken, daß ich aufmein Gut nicht Rücksicht genommen, sondern nur erklärt habe, daß offenbar eine Menge kleinere Wohnungen in den Dörfern frei bleiben, während die größeren Nahrungen überlastet werden. . Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich habe es auch nur im Allgemeinen als Beispiel erwähnt, weil viele Rittergüter in gleichen Verhältnissen sich befinden werden. Abg. Oberländer: Ich weiß nicht, ob Jemand gegen den Grundsatz Etwas einzuwcnden hat, daß der Staat in seiner Gesammtheit verpflichtet ist, das Heer zu unterhalten und für die Bedürfnisse desselben Sorge zu tragen, und nicht der Ein zelne. Schon dieser Grundsatz entspricht mehr dem im Ent wurf angenommenen Princip,daß die Militairleistungen, inso weit sie in der Aufnahme und Verpflegung der Truppen in den Marsch- und Cantonimngsquartierenb. stehen, auf allenGrund und Boden, und nicht blos auf die einzelnen Häuser zu über nehmen sind. Das wissen wir Alle, daß der Fall eintreten kann, wo es nicht möglich sein wird, in einem Hause, wozu vergleichs weise ein sehr großes Areal gehört, die auf das letztere kommende Mannschaft aufzunehmcn. Allein da ist Hülfe leicht möglich. Wenn der geehrte Abg. v.Thielau gesagt hat, daß die Häuser neben ihm vielleicht leer stehen könnten, während er seine zahlreiche Einquartierung in seinen Gebäuden nicht untcrbringen könne, so braucht er nur die leeren Häufir dazu zu benutzen, um die auf sein Areal kommende Mannschaft gegen Entschädigung einquartieren zu lassen. Der Weg zur Peräquation ist überall von selbst ange zeigt. In Kriegszeiten werden alleidings die Kataster selten streng ausgeführt werden können; es werden in den Häusern die Soldaten haufenweis einquartiert werden; allein deshalb werden die Kataster noch nicht über den Haufen geworfen, sondern nur für den Augenblick nicht ausgeführt, weil es die Verhältnisse nicht gestatten. Dies begründet aber natürlich das Recht auf Ver gütung und Ausgleichung, wozu die Kataster das Anhalten ge ben. Eine P.räquation wird sich stets nothwendkg machen. Es wird dann heißen: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. End lich vergesse man nicht, daß, insofern die Befreiung des Grund und Bodens vorzugsweise den großen privilegirten Gütern zu Gute kommen würden, diese für Uebernahme dieser und anderer Staatslasten entschädigt worden sind. Das ganze Gesetz hul digt den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Gleichheit, und ich bin deshalb mit demselben im Allgemeinen einverstanden. Stellv. Abg. Baumgarten: Der Abg. v. Thielau hat in seiner spätem Rede gegen das Gesetz insonderheit auch den Grund ausgestellt, daß durch dasselbe die Gerechtigkeit, die Gle ch- heit wesentlich verletzt werde, indem zeith'r Nahrungen mit Ein quartierung angesehen worden waren, welche nach dieser Gesetzes vorlage künftig keinen Mann mehr bekommen würden. Noch meinem Dafürhalten liegt dieser Behauptung wohl ein Jrrthum zu Grunde; denn ich bin auch nicht der Ansicht, daß alles und jedes Besitzthum, was nicht einen Complex von 500 Steuereinheiten
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