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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nung, unter sorgfältiger Erwägung der Mittel, wodurch eine bessere Stellung des Advocatenstandes in den ange deuteten Beziehungen zu bewirken, der Ständeversamm- lung vorzulegen." Abg. v. Thielau: Ich muß mich bescheiden, meine Her ren, nur sehr kurz das anzugeben, was ich über diesen Gegen stand denke, obgleich ich glaube, daß eine Materie vorliege, über welche sich sehr Vieles sagen ließe, und deren oberflächliche Be rührung vielleicht besser ganz vermieden würde; indeß halte ich es für meine Pflicht, meine Ansichten kurz zu entwickeln^ Man muß sich in der Lhat fragen: Woher kommt es, daß der Stand dtr Advocaten bei uns nicht die Stellung einnimmt, die er viel leicht in andern Ländern inne hat? Ich suche die Ursache theils außerhalb des Advocatenstandes, theils in ihm selbst; und es ist Ursache und Wirkung so in einander verschmolzen, daß man bei oberflächlicher Betrachtung leicht irre geführt werden kann. Der Stand der Advocaten, den ich hier schlechtweg mit dem Titel Rechtsgelehrte bezeichnen will, ist seiner Natur nach einer der ehrenvollsten, und je höher die Civilisation steigt, je complicirter die Rechtsverhältnisse werden, je mehr die Theilung der Beschäf tigungen eintritt, einer der unentbehrlichsten und einflußreichsten; der Stand der Advocaten spcciell genommen, als Vertreter des Rechtsuchendm, ein Stand, der in der Achtung des Volkes sehr hoch stehen sollte. Wenn dieses nicht der Fall ist, so suche ich die Ursache hauptsächlich in unserer Gerichtsverfassung und in unserer complicirten Gesetzgebung. Die Formen unsers Rcchtsverfahrens mußten einen schleppenden Gang der -Proteste herbeiführen, und die complicirte Gesetzgebung eine Unsicherheit oder Unbestimmt heit in dem, was Rechtens ist, welchen Zustand das Sprüchwort „das Recht ist eine wächserne Nase" am besten bezeichnet. Hier durch entstand die Meinung, daß die Nechtsgelehrten diese Ver hältnisse zu ihrem Nutzen ausbeuteten und den Gang noch schlep pender, das «Recht noch dunkler machten; und wiederum läßt es sich nicht ableugnen, daß viele Rechtsgelehrten in der That ihre Stellung verkannten, und daß die Ansicht des Volks eine theil- wrise richtige war, so daß, wie mir es vorkommen will, Ursache und Wirkung schwer zu trennen sind. Nimmt man nun hierzu die geringe Kenntniß des Rechts unter dem Volke, welche durch die Geheimhaltung unserer Gerichtssitzungen nicht befördert wird, betrachtet man, daß das Volk Alles, was geheim ist, mit Miß trauen ansieht, so läßt sich auch hieraus die ungünstige Stellung der Nechtsgelehrten in der Meinung des Volks erklären. Ich suche drittens eine Ursache dieses Verhältnisses darin, daß die Ne gierungen, nachdem sich ein nicht zu leugnender Mißbrauch ge zeigt hatte, wohl nicht die richtigen Mittel wählte, den Stand der Advocaten zu heben; denn wie die Sache jetzt liegt, so glaube ich nicht, daß durch Polizeigesetze, strenge Cenfuren, Advocaten- kammern rc. viel wird ausgerichtet werden. Man führt insbeson dere England und Frankreich an, um die Stellung zu bezeichnen, welche den Advocaten gebühre; aber in beiden Ländern ist dieselbe verschieden. England und Nordamerika wird man in dieser Be ziehung nie erreichen können; cs dürfte dies auf der Natur der Gesetzgebung selbst beruhen: diese beiden Länder haben die Ge setzgebung ihrer Vorfahren beibehaltsn, und ihr Recht ist größten- theils Gewohnheitsrecht; und es ist daher weit schwieriger, wo nicht unmöglich für einen Laien, diese Kenntniß zu erwerben; sind unsere Gesetze auch dunkel, so kann man sie doch lesen, aber ein Gewohnheitsrecht erfordert ein ganz specielles Studium; hierzu kommt, daß die Richter und Advocaten nicht allein öffentlich han deln, sondern auch, daß der Richter einen ganz andern Einfluß auf die Geschwornen hat, als in Frankreich, durch welche ange deutete Verhältnisse der Stand der Rechtsgelehrten dort in einer weit höheren Achtung bei dem Volke steht, als anderwärts. In Frankreich ist die Ursache der Stellung der Advocaten eine andere, als in England und Amerika; in Frankreich dürfte sie mehr in dem Geiste und Talente und darin zu suchen sein, daß die Advo- catur die erste Stufe zu Erlangung der ersten Aemter des Staa tes ist, indem sie bei der Oeffentlichkeit aller Verhandlungen die schönste Gelegenheit gibt, das Talent zu entwickeln; endlich liegt in Frankreich sowohl hinsichtlich der gerichtlichen als außergericht lichen Geschäfte weit mehr in den Händen der Advocaten, als bei uns. Wie dem aber auch sei, so viel ist gewiß, daß der Stand der Rechtsgelehrten stets einen sehr großen Einfluß auf das Volk haben wird, und daß, bei der diesem Stande vermöge seiner Studien in der Regel beiwohnenden Intelligenz, namentlich in einem konstitutionellen Lande, es in dem Interesse der Re gierungen liegen muß, diesem Stande eine Stellung anzu weisen, die seiner Intelligenz gebührt, damit nicht ein so ein flußreicher Stand vorhanden sei, der mit den bestehenden Ver hältnissen als Stand unzufrieden ist. Ich glaube, daß der Weg dazu wohl darin zu suchen sein möchte, daß man an und für sich die juristische Laufbahn in ihrem Beginnen anden Stand der Advocatur knüpfte, und indem man ausspräche, daß, wer nicht schon einige Jahre als Advocat gearbeitet und sich als sol cher ausgezeichnet habe, überhaupt nicht fähig sei, das Richter amt zu bekleiden oder eine andere juristische Carriere zu machen. Durch diese Verschmelzung des Interesses des Advocatenstandes mit dem Interesse des Staates würde die Stellung offenbar eine weit würdigere, als sie jetzt ist. Ich werde keineswegs darauf einen Antrag begründen, sondern ich benutze nur hier die Gele genheit, meine Ansicht auszusprechen. In allen Ländern ge hört der Stand der Nechtsgelehrten zu den einflußreichsten, und je freier ün Volk in seinem Staatsleben ist, je civilisirtcr dasselbe, desto höher wird der Einfluß diesesStaates steigen; überallaber, wo demselben eine Stellung angewiesen ist, wie sie ihm gebührt, wird derselbe zu der konservativen Partei, d. h. zu derPartei ge hören, welche für die wahren Interessen des Landes arbeitet; dies zu erreichen, scheint mir im wohlverstandenen Interesse jedes Landes zu liegen, und, meiner Ansicht nach, der angedeutete Weg dazu geeignet zu sein. Der Nechtsg.'lehrte neigt sich schon au und für sich zu der Erhaltung der Ordnung hin; seine ganzen Studien führen ihn zu der Achtung für das Bestehende, zu einer Berücksichtigung selbst von Formen, die vorhanden sind, und daher zu einer Achtung vor der Gesetzlichkeit; es kommt daher nur darauf an, ihm die Stellung anzuweisen, die sein Interesse nicht in offenbare Collision mit der Erhaltung der gesetzlichen
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