Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wahl zur Steuergemeinde gehören sollen oder nicht, demselben die Zustimmung versagt werden. Präsident V. Haase: Es sind hier mehre Modificationen in Frage. Zunächst hat die erste Kammer den Eingang der Paragraphe verändert. Sie finden diesen abgeändertcn Eingang S. 1015 d. Ber. Zeile 5—8. (s. vorstehend.) Die Deputation räth uns an, hierin der ersten Kammer beizutreten. Ich frage also : ob die Kammer damit einverstanden ist, daß dem Rache der Deputation gemäß der Eingang in der §. 32 nun nach dem Beschlüsse der ersten Kammer solaüten soll: „Jeder, welcher zum Ortssteuereinnehmer gewählt wird, hat wenigstens auf zwei Jahre die Einnahme zu übernehmen und sich nach dieser Zeit einer neuen Wahl zu unterwerfen; cs steht jedoch der Gemeinde einvierteljährige Aufkündigung jederzeit frei."?— Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Hierüber ist von der Deputation be merkt worden, rücksichtlich der künftigen Redaction, daß sodann ein neuer Satz mit den Worten beginnen muß: „Derselbe em pfängt" u. s. w., ich bemerke aber, daß das Wort „derselbe" hier dreimal nach einander vorkommt, was wohl auch geändert wer den möchte. Ferner soll nach dem Beschlüsse der ersten Kam- ,mer nach den Worten: „Zu dieser Vergütung" noch eingeschal tet werden: „wenn und so lange solche durch den Z. 36 bewillig ten Procentabzug nicht vollständig gewährt wird". Die Depu tation räss) uns an,auch diesem Beschlüsse der ersten Kammer bei zutreten, und ich frage: ob die Kammer damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Weiter hat die ersteKammer beschlos sen, in der §. 32 den Ausdruck: „g'eichstchenden" mit „gleichzu achtenden" zu vertauschen. Damit ist die Deputation einverstan den, und ich frage: ob auch die Kammer beitritt? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Eine 4. Modification ist endlich die, daß die erste Kammer noch beschlossen hat, in dem Satze, welcher anfängt: „Zu dieser Güter einen rc. Beitrag zu leisten", (s. oben) nach dem Worte „Güter" noch zu setzen: „welche nach §. 30 der Steuergemeinde beizuzählen sind, einen mit Letzteren". Allein die Deputation hat uns angerathen, diesem Zusatz nicht anzunehmen; sie empfiehlt uns vielmehr, ihn abzulehnen und cs bei dem vorigen Beschlüsse zu lassen. Ich frage also: ob die Kammer den von der ersten Kammer empfohlenen Zusatz ab- .lehnt?—Einstimmig Ja. ReferentAbg. Klinger: Zuß.33. Bei dieser Z. hat die erste Kammer beschlossen: u) die Worte: „in der bisherigen Maße" in Wegfall zu bringen, weil alle bisherigen Gesetze über die Grund steuerverwaltung ausgehoben würden, b) die Worte: „in den kleinen Städten" mit den Worten zu vertauschen: „in den übrigen Städten", weil es Städte geben könne, bei welchen die Städteord nung noch nicht eingeführt sei, die sich aber bereits da für erklärt hätten. Wenn schon nun die Deputation der Meinung ist, daß die in der Gesetzvorlage gewählte Fassung zu einem Zweifel oder Mißverständnisse durchaus keine Veranlassung geben könne, da die Worte: „in der bisherigen Maße" nur auf den fac tischen Zustand zu beziehen sind, und rücksichtlich der „kleinen" Städte nur der Gegensatz von denen hat ausgcdrückt werden sollen, welche die Städteordnung angenommen oder dafür wenigstens sich er klärt haben, so will sie zur Vermeidung einer Differenz dennoch anrathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Präsident v. Haase: Die Deputation hat angerathcn, nach dem Beschlüsse d.r ersten Kammer die Worte: „in der bis herigen Maße" in Wegfall zu bringen. Ist die Kammer damit einverstanden?—Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ferner sollen nach dem Beschlüsse der ersten Kammer die Worte: „in den kleinen Städten" mit den Worten vertauscht werden: „in den übrigen Städten". Auch hier ist die Deputation damit einverstanden, und ich frage: ob auch die Kammer dem beitritt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Klinger: Zu Z. 34. Nach dem Beschlüsse der zweiten Kammerlautet derSchluß- satz dieser wie folgt: „und führen die auf ihren eigenen Grundstücken haften den Steuern an den Ortssteuereinnehmer ab, haben jedoch dessen Handlungen und Vernachlässigungen nicht mit zu vertreten." Da in der ersten Kammer aber bei §. 30 das dort erwähnte Minyritätsgutachten angenommen, und dadurch den Ritter- und andern nicht zur Landgemeinde gehörigemGutsbesitzern überlassen worden ist, ob sie ihre Steuern an die Orts- oder Bezirkseinnahme abführen wollen, so hat man in jenseitiger Kammer den erwähn ten diesseitigen Schlußsatz abgeworfen, und statt dessen folgenden substituirt: „Dieselben, sowie die Besitzer der §. 20 unter 5 der Landgemeindcordnung benannten Güter haben, wenn sie auch nach §. 30 der Steuergemeinde beigezählt wer den, die Handlungen und Vernachlässigungen des Orts steuereinnehmers nicht mit zu vertreten." In Erwägung aber, daß der substituirte Zusatz mit dem oben bei §. 3'0 von der ersten Kammer angenommenen, jedoch von der Deputation widerrathenen Amendement in der engsten Verbindung steht, und wenn das Eine fällt, auch das Andere mit fallen muß, schlägt die Deputation vor, den veränderten Zusatz der ersten Kammer abzulehnen, demnach bei dem früher» Beschlüsse zu beharren, jedoch nach den Worten „und führen" noch die Worte: „gleichwie die Besitzer der Z. 20 unter 5 der Land gemeindeordnung benannten Güter" einzuschalten, damit dadurch dem Mißverständnisse vorgcbeugt werde, als be ziehe sich die Bestimmung der tz. 34 lediglich auf Rittergüter. Präsident V. Haase: Zunächst hat die erste Kammer be schlossen, zu Z. 34 statt des Satzes: „Und fuhren d'e auf ihren eigenen Grundstücken haftenden Steuern an den Ort-steuerein- nehmer ab, haben jedoch dessen Handlungen und Vemachlässi-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder